Foto für Auktion

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)
Foto für Auktion

Hallo!

Habe auf einer Automesse ein Foto eines Ausstellers (privat) geschossen und bei Ebay eine Weile genutzt. Nach ca. 12 Monaten hat dies der Autobesitzer gesehen und ist ohne mich zu kontaktieren zum Anwalt. Nun verlangt der Anwalt 700 Euro, obwohl ich das Foto sofort wie gewünscht gelöscht hat! In wiefern ist das korrekt so? Es zeigte übrigens nur die Hälfte der Frontpartie...

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, für den Verkauf von Scheinwerfern habe ich die Hälfte seiner Front fotografiert! Und das Bild war dann online bei Ebay zu sehen! Das passte ihm nicht und ohne mich zu fragen ob ich es lösche rannte er zum Anwalt. Dieser sagte ich soll es löschen ODER zahlen! Jetzt habe ich gelöscht UND soll zahlen!!

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Vielleicht hat der Fragesteller Scheinwerfer verkauft, die den abgebildeten Markenscheinwerfern bloß ähnlich waren?
Dann könnte im Einzelfall eine Markenrechtsverletzung vorliegen.

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#5
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

...ja das finde ich auch interessant..

Das würde mich auch mal interessieren, da ich mir nicht vorstellen kann, daß der Automesseaussteller deutlich darauf hingewiesen hat, daß man sein Auto nicht fotografieren darf.
[Das haben doch bestimmt andere auch getan.] Ausserdem sind ja alle Werbefotos nur zur Darstellung gedacht und preißen nicht den genau agebildeten Gegenstand an, sondern nur eine Ware gleichsam wie der abgebildete Gegenstand.


-----------------
"Democrazie schtonk!"

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#6
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Also der Inhaber war kein Aussteller sondern einfach eine Privatperson, der sein Auto allen zur Schau angeprisen hat! Ein Verbot für Fotos gab es nicht und es wurde natürlich auf einer solchen Freakmesse 100fach fotografiert! Aber was mich ängstlich macht, ich habs halt bei Ebay als Powerseller genutzt zum Verkauf meiner Waren (übrigens genau die Scheinwerfer die er im Auto hatte) Also Markenrecht dürfte hier nicht zutreffen...

was soll ich dem Anwalt antworten?

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#7
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

[Gesetzten Falles ich wäre in so einer Situation, dann würde ich vielleicht folgendermaßen zurückschreiben:]


Sehr geehrter Herr >Anwalt<,

das von Ihnen angesprochene Foto wurde entfernt. Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt existiert nicht mehr.


Mehr würde ich erstmal nicht schreiben!
Nicht genauer drauf eingehen oder etwas zugeben als unbedingt nötig.
[Immer abwarten - was der dann macht]

-----------------
"Democrazie schtonk!"

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#9
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Der Anwalt fordert ja Schadensersatz! Frage mich aber welcher Schaden seinem Mandanten durch das Foto entstanden ist! Er gibt mir 10 Tage Zeit, sonst klagt er! Nur heiße Luft?

Verstößt es gegen Persönlichkeitsrechte wenn ein getuntes Auto fotografiert und im Internet abgebildet wird? Bin der Bitte es izu löschen ja sofort nachgekommen, muss man ja dazu sagen!

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#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Frage mich aber welcher Schaden seinem Mandanten durch das Foto entstanden ist!

Das solltest du mal umgehend den Anwalt fragen!
Offenbar hat er es ja wohl nicht näher erläutert!?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Dem Anwalt müssen Sie nicht antworten. Das Schreiben eines Anwalts hat genausoviel Relevanz wie eine Postkarte von Oma. Warten Sie doch erst mal ab, ob er klagt.

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#13
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar muss ich nicht antworten, aber ich habe keine Lust Gerichtskosten zu zahlen nur weil ich nicht antworte und das wegen einem Foto!

Er nannte mir den Grund, dass mir sein Mandant das werbliche Nutzen nicht gestattet hat. Klar, kenne ihn ja auch nicht. Irgendwie glaube ich schon, dass man Fotos von anderen Autos nicht zum Werben nehmen darf oder? Aber ich habs ja gelöscht weil es ihm nicht passte. Und dafür 700 Euro...die 700 Euro wurden auch nicht begründet, aber erst wollte er 1.000 Euro für die Verwendung des Fotos haben!

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#14
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@ jb:

quote:
Das Schreiben eines Anwalts hat genausoviel Relevanz wie eine Postkarte von Oma



...so so, denken Sie das?


-----------------
"Democrazie schtonk! ;)
[ Charlie Chaplin in >The great Dictator< ]"

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Jeffrey

Er hat es vielleicht nicht sehr geschickt ausgedrückt, aber letztendlich hat ein anwaltliches Schreiben an eine Privatperson genauso wenig Rechtsrelevanz wie von Lieschen Müller. Man kann darauf reagieren oder es auch sein lassen. Ich denke, das wollte jb ausdrücken.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

Konkrete Aussage! Ich bedanke mich!

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