Finanzamt.....

8. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schuster Manuel
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Finanzamt.....

Hallo,


ich verkaufe gewerblich bei eBay.. Inzwischen kann ich auch ganz zufrieden mit meinem "Geschäft" sein..

ABER: ich werde wohl NIE im Leben über 16.000 € im Jahr kommen... Nachdem ich mich nach meiner Gewerbeanmeldung auch im Finmanzamt gemeldet habe gabs da einiges zum ausfüllen.. Ich machte unter anderem auch die Angabe das mein voraussichtlicher Gewinn UNTER 10.000 € (zumindest für das erste Jahr) liegen wird....


WARUM (?) muss ich dann trotzdem UST abführen ?! Wieso hat mich das FA nicht darauf hingewiesen, dass ich mir die Kohle eigentlich behalten könnte, die ich monatlich abgebe... Meine Kunden erhieleten bisher auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. !!!



Was kann ich nun machen ??!! Hätte mir das früher einfallen müssen ??!!


Bin für jeden Tipp dankbar.. Ciao !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

nur mal nebenbei .. die st ist weder aufwand noch ertrag, sondern ein durchlaufender posten (vorsteuerabzug / umsatzsteuer). die ust auf den rechnungen deiner kunden schlägst du ja auch auf den geplanten vk(umsatz)-preis drauf und hast ihn nicht schon inklusive, was soll dir da also das finanzamt verschwiegen haben von wegen kohle behalten ? *g* ..


-- Editiert von leona am 08.04.2004 14:50:29

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#2
 Von 
Schuster Manuel
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Haa?

Also das verstehe ich nicht..


Mal so..


Ich verkaufe etwas für 3,20 €

Vediene dann also 2,76 €


Wäre halt schon toll, wenn mir die 3,20 gehören !


(um eins klarzustellen: ich bin auf meine selbstständigkeit angewiesen.. sorry aber nicht jeder kann sich nen steuerberater leisten also muss ich es halt so gut wies geht selber auf die reihe kriegen ..)

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Verstehe das nicht so ganz...
Warum 10.000 Euro? Bei mir steht etwas von 16.620 Euro. Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

Und dahinter gibt es bei mir 2 Kästchen zum ankreuzen:
1. Es sol gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine USt erhoben werden
2. Es soll gemäß ... USt erhoben werden.

Das Kreuz an der richtigen Stelle und du hast (zumindest vorübergehend) deine 3,20 Euro.

Viele bunte Eier
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schuster Manuel
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Ohh, vielen Dank - übers Internet als Doof bezeichnet zu werden ist schon wirklich toll...


Ich werde dieses Forum (aufgrund einiger Kommentare) in Zukunft meiden... :-(

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Powerseller
Du kannst soooooo fies sein...

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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