Der Geschädigte K hat auf einer Auktionsplattform ein Mobiltelefon ersteigert.
Kaufpreis: 450 €. Nach der Zahlung per Banküberweisung bleibt die Lieferung aus.
Nach Kontaktaufnahme von K mit dem Verkäufer E teilt dieser mit, dass er schon längst nicht mehr auf der Auktionsplattform aktiv ist. Nachdem E nachforscht stellt er fest, dass seine Daten gehackt wurden. Somit hat jemand über den Account von E einen Fantasieartikel verkauft und das Geld eingestrichen, dieser jemand ist in dem Fall Inhaber des Bankkontos, auf welches der Kaufbetrag überwiesen wurde, Kontoinhaber M. Die Namen des Accountinhabers E und des Bankkontoinhabers M wichen ab, es handelt sich hier um zwei verschiedene Personen.
K kann M nicht ausfindig machen, weder über Telefonbuch oder Google und stellt somit eine Strafanzeige bei der Polizei vor Ort.
Diese übergibt an die Staatsanwaltschaft, welche seit knapp einem Jahr ermittelt und zu folgenden Ergebnis gekommen ist:
M wurde ausfindig gemacht und auch zur Vorladung gebeten. Es stellt sich heraus, dass M auch tatsächlich Inhaber des Bankkontos ist, auf welches überwiesen wurde. Er legt bei der Polizei dar, dass er sich auf eine Jobanzeige als Marktpreisanalyst / "Finanzagent" beworben hat. Er habe hier sein Bankkonto zur Verfügung gestellt, um für seinen "Arbeitgeber" Kundenzahlungen ins Ausland zu transferieren. Für jeden Transfer habe er eine Provision erhalten.
Lt. Staatsanwaltschaft habe M nicht gewusst, dass es sich um Geldeingänge aus illegalen Geschäften handelt und dieses auch glaubhaft dargelegt. Er habe nachweislich sogar einen Arbeitsvertrag für seine Tätigkeit erhalten und sei davon ausgegangen, dass alles legal sei.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft gegen M ein Verfahren wegen Geldwäsche eröffnet.
Das Geld sei längst im Ausland und Ermittlungen dorthin würden keinen Sinn machen, somit werde man an die Hintermänner dieser Aktionen nicht herankommen.
Abschließend die Fragen:
Wie kann der Geschädigte K nun gegen M vorgehen? K ist der Meinung, dass M sehr wohl gewusst haben muss, dass es sich um illegale Geschäfte handelt und nur auf schnelle Provisionen aus war. Selbst wenn er es nicht gewusst hat, dann hat M nach Meinung von K leichtfertig gehandelt.
Und wenn die Staatsanwaltschaft gegen M vorgeht, obwohl sie davon ausgeht, er sei sich der Straftat nicht bewusst gewesen, dann muss für K doch da auch etwas möglich sein?!
Vielen Dank und freundliche Grüße.
Finanzagent wäscht Geld - kann der Geschädigte ihn belangen?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitat:Lt. Staatsanwaltschaft habe M nicht gewusst, dass es sich um Geldeingänge aus illegalen Geschäften handelt und dieses auch glaubhaft dargelegt.
Meiner Meinung nach eine Ausrede. Denn seit vielen Jahren wird auch von Verbraucherzentralen, von der Polizei immer wieder deutlich vor solchen Jobanzeigen mit Tätigkeitsprofil "Finanzagent" gewarnt.
Und offenbar sieht die Staatsanwaltschaft das ebenfalls so. Zumal Unwissenheit nicht wirklich vor Strafe schützt (zumindest sehr oft nicht).
Zitat:Wie kann der Geschädigte K nun gegen M vorgehen?
Indem er Schadensersatz von M fordert und ggf. zivilrechtlich einklagt.
Auf einem anderen Blatt steht, ob bei M überhaupt etwas zu holen ist. Auch angesichts der Tatsache, dass es da eventuell sehr viele Geschädigte gibt und man sich womöglich nur in einer Reihe anstellt, wo man nicht weiß, ob man jemals zum Zug kommt.
Der Meinung bin ich grundsätzlich auch, zumal man ja einen gesunden Menschenverstand voraussetzen kann. Ich stelle mein Bankkonto für irgendwelche Transaktionen ins Ausland bereit und bekomme dafür Geld. Da muss doch klar sein, was los ist.
Schadensersatz könnte K dann wie einfordern? Über einen Anwalt? Oder gibt es da auch andere Möglichkeiten?
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ZitatSchadensersatz könnte K dann wie einfordern? :
Erst mal per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum.
Erfolgt keine Zahlung, dann per Mahnbescheid.
Anwalt könnte man später noch dazu holen, im Moment kostet der nur Geld.
Die Chancen werden, wenn schon die Staatsanwaltschaft kein schuldhaftes Vergehen sieht (was ich persönlich überhaupt nicht nachvollziehen kann!), wohl gering sein, aber versuchen kann man es ja trotzdem mal. Ein Einschreiben oder auch Mahnbescheid tun finanziell ja nicht weh.
Jemand schiebt erbeutetets Geld von fremden Leuten durch die Gegend ins Ausland und ein paar Ausreden später ist er aus dem Schneider. Für mich ist das unglaublich!
Selbst wenn strafrechtlich da nix draus zu machen wäre, besteht hier ein Rückzahlungsanspruch. Die einzige Frage ist die nach der Durchsetzbarkeit.
Ja, zumal beim Schuldner wohl wenig zu holen sein wird ...
ZitatSelbst wenn strafrechtlich da nix draus zu machen wäre, besteht hier ein Rückzahlungsanspruch. :
Den sehe ich hier allerdings nicht.
Berry
Und mit welcher Begründung nicht?
ZitatDen sehe ich hier allerdings nicht. :
Ungerechtfertigte Bereicherung, es ist das Problem des Finanzagenten wenn er selbst Betrugsopfer ist.
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