Felgen Ersteigert bei Ebay

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
acray
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Felgen Ersteigert bei Ebay

Hallo ich hab einen neuen Felgensatz ersteigert bei einen gewerblichen Verkäufer. Nach ein paar Wochen hat sich herausgestellt das die Lackierung einer Felge mangelhaft ist. Es sieht so aus als wäre Wasser unter die Klarlackschicht getreten und hinterlässt einen häßlichen wasserfleck (Felgen sind schwarz lackiert) Nachdem ich mit dem Verkäufer gesprochen hab meinte er (Zitat Telefonat)... Sie können die Felge zu uns schicken und aber Sie mussen den Versand bezahlen von der Felge (er meinte ich sollte sogar der Rückversand nochmal bezahlen wenn die Felge ausgetauscht oder der Fehler behoben würde) Außerdem meinte er das ganze würde zwisschen 8-10 Wochen dauern weil er nicht weiss ob er eine neue Felge von seinen Händler bekommen würde und das man sowas erwarten kann wenn man billigen Importschrott kauft... wie bitte...??? das kann doch nicht war sein oder? jetzt muss ich Winterreifen auf mein Auto montieren für 8-10 Wochen??? Es gibt doch es Gesetz vom Sachmängelhaftung und da der Warenwert höher ist wie 40 Euro muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung tragen oder bin ich da falsch.

Gruß Raimond

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1 Antwort
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Es gibt doch es Gesetz vom Sachmängelhaftung und da der Warenwert höher ist wie 40 Euro muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung tragen oder bin ich da falsch.


Falsch, zumindest wenn man den 2. Halbsatz berücksichtigt.

Die EUR 40,00 Klausel spielt nur eine Rolle beim Widerruf eines Verbrauchers und auch dann nur, wenn diese Klausel vertraglich vereinbart war.

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Hier geht es um einen Sachmangel, um Gewährleistung. Beweispflichtig für einen Sachmangel ist der Käufer. Wenn sich ein Wasserfleck unter der Klarlack-Lackierung bildet, dürfte dies ein Sachmangel sein.

Der Verkäufer hat alle für die Nacherfüllung erforderlich Aufwendungen zu tragen.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

quote:
Außerdem meinte er das ganze würde zwisschen 8-10 Wochen dauern weil er nicht weiss ob er eine neue Felge von seinen Händler bekommen würde und das man sowas erwarten kann wenn man billigen Importschrott kauft... wie bitte...??? das kann doch nicht war sein oder?


Das kann er ja vorab klären, sollte er das mit der Nacherfüllung nicht hinbekommen, kann man vom Vertrag zurücktreten.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1





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