Falschlieferung und Schadensersatz.

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)
Falschlieferung und Schadensersatz.

Eine kleine Frage vorweg, gilt bei Ermittlung von Schadensersatz der Wert bei Vertragsschluss oder bei Rücktritt ?

Und nun ein kleines Szenario:
K ersteigert des öfteren (zur privaten Verwendung) als defekt und ohne Garantie, da ohne Quittung, angebotene Gegenstände eines bestimmten Herstellers, da er dort die Garantie auch ohne Quittung in Anspruch nehmen und sich so sehr günstig mit entsprechenden Geräten versorgen kann.

Nun hat der K wieder erfolgreich ein solches Gerät ersteigert, der VK liefert jedoch ein ganz anderes und auch bereits unfachmännisch geöffnetes Gerät.
Als Beispiel, Bild, Artikelmerkmale und Detaillierte Informationen zum Artikel weisen übereinstimmend einen Blauen Golf 7 aus, die Überschrift und Beschreibung lauten nur "VW Golf" bzw. "Verkaufe hier meinen Golf*". Geliefert wird dann ein Roter Golf 2 und der Verkäufer sieht sich im Recht, da er ja nix von einem Golf 7 geschrieben hat.
(* Enthalten war ebenfalls ein Satz zum Defekt, welcher zu 100% von der Garantie gedeckt ist.)

Mit extrem viel gutem Willen könnte man dem VK noch ein versehen bei der Angebotserstellung unterstellen, aufgrund der unfreundlichen und uneinsichtigen Reaktion dessen geht der K aber viel mehr von Vorsatz aus.

Ließen sich außer einer bloßen Rückerstattung des Kaufpreises nun noch weitere Ansprüche vom K durchsetzen ?
Eine Klage auf Erfüllung dürfte aufgrund von Unmöglichkeit keinen Erfolg haben, denn ein gleichwertiges Gerät mit beschriebenem Defekt wird vom VK kaum zeitnah aufzutreiben sein.
Wenn nun aber das geliefert worden wäre, was auch beschrieben war, dann hätte der K vom Hersteller ein Austauschgerät bekommen. Lässt sich mit dieser Begründung evtl. ein funktionsfähiges Gerät vom VK einklagen oder der Wert eines solchen Austauschgerätes zur Berechnung von Schadensersatz heranziehen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
gilt bei Ermittlung von Schadensersatz der Wert bei Vertragsschluss oder bei Rücktritt ?


Strenggenommen der Wert bei Rechtshängigkeit. Wenn du klagst, weil man dir am 1.1. einen Fisch verkauft und nicht übereignet hat, der zum Zeitpunkt der Klageerhebung plötzlich das Zehnfache wert ist, weil sich herausgestellt hat, wie selten der ist, dann ist das der Streitwert.

Zitat:
Lässt sich mit dieser Begründung evtl. ein funktionsfähiges Gerät vom VK einklagen


Nein.

Zitat:
oder der Wert eines solchen Austauschgerätes zur Berechnung von Schadensersatz heranziehen


Nein.

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