Falsche Ware geliefert

14. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Alex Bayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Ware geliefert

Hallo,
habe bei EBay ein Küchengerät ersteigert, es wurde jedoch ein anderes geliefert. Bei der (versicherten) Rücksendung, die ich auch noch selbst bezahlt habe, ging das Gerät zu Bruch, und Verkäufer nahm das Paket nicht an und nun habe ich einen Artikel bei mir, der kaputt ist, den ich nicht wollte und der Verkäufer nimmt das Gerät nicht mehr zurück. Meiner Meinung nach ist der Verkäufer aber noch Eigentümer, weil über diesen Gegenstand kein Kaufvertrag zwischen mir und ihm abgeschlossen wurde. Da ich mir aber nicht sicher bin, würde ich mich über Antworten diesbezüglich sehr freuen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Bayer,

die nachfolgende Vorschrift erfasst nicht nur die Lieferung zum Zweck der Anbahnung eines Vertrages, sondern auch die irrtümliche Lieferung vertragsuntauglicher Ware gleichgültig, ob das Versehen dem Unternehmer oder oder dem Auslieferer unterlaufen ist. Das passt natürlich nur bei einem gewerblichen Verkäufer.

241 a BGB:
Lieferung unbestellter Sachen.
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

Auch bei einem privaten Verkäufer sind Sie nicht Eigentümer geworden, so daß vertraglich Ansprüche nicht bestehen.
Wenn ich Sie richtig verstehe ist das Paket versichert gewesen. Von daher würde ich an Ihrer Stelle dem Verkäufer anbieten, gegen Erstattung der Portokosten die Ersatzansprüche gegenüber dem Lieferdienst an ihn abzutreten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Alex Bayer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort, das hilft mir doch einiges weiter.

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