Ich habe bei einem Online-Händler bei Ebay 8 Rollen Vliestapete gekauft (diese waren auch in der Artikelbeschreibung so angegeben). Nachdem ich 3 Rollen tapeziert hatte und die Tapeten überall Falten hatten, habe ich dann mal auf der Internetseite des Herstellers nachgeschaut und dort gelesen, dass es sich dabei nicht um Vlies-, sondern um Relieftapeten aus Papier handelt, die natürlich im Gegensatz zu Vliestapeten vorher mit Kleister bearbeitet werden müssen. Heißt also, ich konnte den ganzen Mist wieder runterreißen.
Hier dürfte also ein klarer Sachmangel vorliegen, da das gelieferte Produkt eben keine beworbene Vliestapete war. Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
1. Wer muss die bereits verarbeiteten Tapetenrollen bezahlen?
2. Wer muss für die Rücksendung der restlichen 5 Rollen bezahlen?
Merci,
Mike
Falsche Tapeten geliefert
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ad 1.
Man müßte prüfen, ob es nicht zu deinen vertraglichen Nebenpflichten gehört hätte, zumindest oberflächlich zu prüfen, ob du die korrekte Ware erhalten hast. (Mal dumm gesagt, wenn ich Tapete bestelle und einen Fisch geliefert bekomme, kann ich nicht den Fisch an die Wand kleben und dann sagen "Pech für den VK, daß der Fisch hinüber ist, hätte er mir mal das richtige geschickt".)
ad 2.
Der VK, wie immer bei Sachmängeln.
Hallo, du bist also erst durch das Faltenschlagen der Tapete darauf gekommen, dass etwas nicht stimmen könnte? Dann ist dir der Sachmangel eben erst dabei aufgefallen. Meiner Ansicht nach ist das durchaus nachvollziehbar, besonders, wenn man kein Fachmann i.S. Tapeten ist (der Tapete - Fisch-Vergleich hinkt in dieser Hinsicht also ). Die verarbeiteten Rollen musst du meiner Meinung nach jedenfalls nicht zahlen. Der VK hat dir die angebotene Tapete zu liefern und die Rücksendekosten für die noch übrigen Tapeten zu bezahlen (oder diese verbleiben eben bei dir).
-- Editiert von pro_forma am 12.11.2015 13:11
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