Falsche Artikellieferung

28. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)
Falsche Artikellieferung

Angenommen es wird Ware A zu einem Sofortkauf-Betrag von 100 Euro versteigert.

Angeblich erhält der Käufer eine minderwertigere Ware B. Wie soll das bewiesen werden?

Und vor allem: geht sowas vor Gericht oder wird die Ermittlung wegen des geringen Betrags eingestellt?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

...ist der Verkäufer ein Gewerblicher ??

Gruss

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#2
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo.

Ist beides privat. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laq-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hi, also ich als vk würde den käufer bitten, mir die minderwertige ware "zur betrachtung" zurückzuschicken. da schrecken dann die meisten käufer, die sich evtl den betrag und die ware angeln wollen, zurück...

lg :)

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#4
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.

Nur das Problem ist, dass der Käufer behauptet, andere Dinge bekommen zu haben, als ihm geschickt wurde. Diese hat er ausgetauscht.

Wenn der Käufert den ausgetauschen Artikel zurückschickt, würde dass ja bedeuten, dass der Verkäufer seine hochwertige Ware los ist und auf der minderwertigen ausgetauschen Ware sitzenbleibt. Oder?

Wie ist das mit den Beträgen? Kommt sowas wegen 100 Euro überhaupt vor Gericht?

Gruß

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

>Wie ist das mit den Beträgen? Kommt sowas wegen 100 Euro überhaupt vor Gericht?

Man kann für ein paar Cent klagen, wenn man unbedingt will.

Ein bisschen mehr Information wäre ganz toll, sogar richtig super.

Was will der Käufer? Welche Ansprüche stellt er? Welche Ware war es? Wurde Gewährleistung ausgeschlossen.

Ansonsten geht beim Versendungskauf und das ist ein eBay-Kauf zwischen Privaten die Gefahr beim Versand bei Übergabe an den Beförderer auf den Käufer über (falls jemand anders die Ware ausgetauscht hat).

Wenn es eine völlig andere Ware war, ist es ein Aliud, wird aber dem Sachmangel gleichgestellt. Bei Gewährleistungsauschluss ist der Käufer dafür beweispflichtig, dass die Ware schon bei der Übergabe nicht die bestellte war, eine bloße Behauptung reicht nicht. Bei Arglist gilt nichts Anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

>Gewährleistungsauschluss?

Ja, Gewährleistung wurde ausgeschlossen.

> Was will der Käufer?

Der Käufer will unbedingt die "falschen" Artikel zurücksenden. Somit wäre aber der Verkäufer der Dumme, wenn er den minderwertigeren Artikel annimmt, der ausgetauscht wurde. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Der Käufer will unbedingt die falschen Artikel zurücksenden. Somit wäre aber der Verkäufer der Dumme, wenn er den minderwertigeren Artikel annimmt, der ausgetauscht wurde. Oder?

Im Grunde bringt das auch nichts, es gibt ja nur 3 Möglichkeiten:

1. Du hast wirklich die falsche Ware verschickt, was Du bestreitest.

2. Der Käufer hat die Ware ausgetaucht, was er wahrscheinlich bestreitet.

3. Die Ware wurde zwischen Aufgabe und Lieferung ausgetauscht.

Was Dich betrifft, geht es hier möglicherweise um Arglist, der Käufer hat aber insofern die Beweislast. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass er Anzeige wegen Betruges erstattet, dann ermittelt möglicherweise ein Staatsanwalt, die Frage ist, ob er einen Betrug nachweisen kann. Ende offen...

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