Falsche Artikelbeschreibung - Käufer droht mit Polizei und Anzeige

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
mYStYle89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Artikelbeschreibung - Käufer droht mit Polizei und Anzeige

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe bei eBay eine VW RNS 310 Navigation angeboten.
in der Beschreibung habe ich folgendes rein geschrieben.
"Das Gerät stammt aus meinem Volkswagen Golf GTD BJ 02.2011"
Des weiterem habe ich dem Käufer einen Zettel mitgegeben wo BJ des Fahrzeuges drin stehen, sowie der Code für das Gerät und die Fahrzeugnummer drin steht.
Nachdem ich das Gerät verkauft habe, hat der Käufer festgestellt, das dass gerät aber 1 Jahr alt ist. was auch der Wahrheit entspricht.
Der Zettel mit den Informationen hab ich von VW bekommen.
Bei inserieren habe ich mir eine Beschreibung ausgedacht und nicht wahrheitsgemäß gehandelt, was das BJ angeht.
Ich habe den Käufer sofort angeboten, das Gerät zurückzunehmen oder einen Nachlass im Preis zu geben.
Aber droht mir jetzt zur Polizei zu gehen und mich anzuzeigen.
Nach seiner Ansicht ist es Vorwurf auf vorsätzlichen Betrug.
Ich weiß das ich einen Fehler gemacht, bin aber auch bereit das gerät zurück zu nehmen.
Des weiterem überprüft er derzeit ob das Auto zu der Navigation passt und hat sich mit Volkswagen in Verbindung gesetzt.
Die Navigation ist weder geklaut noch optisch oder technisch beschädigt. Nur das BJ weicht ab und die Navigation ist somit 1 Jahr alt.
was kann mir Passieren?

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Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also es wurden vorsätzliche falsche Angaben gemacht, mit der Hoffnung dann einen deutlich höhren Preis zu erzielen.

Ich denke schon, dass man hier von vorsätzlichem Betrug sprechen könnte. Man bedenke immerhin, die Software hat somit eienn älteren Stand, den des Modelljahres 2010 und nicht mer den des Modelljahres 2011! Allein der Softwarestand ist schon eien deutlichen Preisunterschied wert!

Was bei der VW Überprüfung rauskommt bleibt noch offen, diese könen ganz genau einsehen ob das Gerät geklaut ist oder nicht auf der Liste der gesuchten Geräte steht.
Du solltest jetzt nur hoffen, dass bis auf die BJ Angaben die anderen Angaben zum Fahrzeug stimmen, denn das Gerät kann ganz genau dem gebauten Auto zugeordnet werden.

Für dich spricht wenigst, dass du eine Rücknahme anbietest, jetzt heissts wohl erstmal abwarten...

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