Falsche Artikelbeschreibung / Verkäufer uneinsichtig

30. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Babs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Artikelbeschreibung / Verkäufer uneinsichtig

Hallo,

sicher bin ich nicht die erste mit diesem Problem, aber dafür weiß sicher jemand weiter.
Ich habe einen Springsattel bei e-bay ersteigert. Der Sattel war als sehr gut erhalten beschrieben und dass er letztes Jahr Grundüberholt wurde. Nun habe ich den Sattel ersteigert (war auch die einzige, die geboten hat) und sofort den Betrag überwiesen. Als die Ware ankam stellte ich fest, dass der Sattel in einem absolut schlechten Zustand ist und zahlreiche offensichtliche Verschleißmängel aufweist. Von der Grundüberholung letztes Jahr kann man absolut nichts erkennen. Nun habe ich mich mit der Verkäuferin in Verbindung gesetzt und ausgibigst versucht eine Lösung zu finden. Als Antwort kamen nur Dinge wie: Der Sattel erfüllt ja noch den Zweck, die Beschreibung darf man nicht so genau nehmen, ich habe ein Rechtschutzversicherung, verkaufen Sie ihn doch weiter. UND sie haben mir ein miese Beurteilung reingesetzt, von wegen "Spaßbieterin" und so weiter.
Wie kann ich mich wehren? Man muß sich doch zumindest im Großen und Ganzen auf die Beschreibung verlassen können, oder?

Schon mal Tausend Dank für Tips und Erfahrungen!

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"Babs"

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
da hilft wohl alles nix.
am besten du befolgst den rat der verkäuferin und verscherbelst den sattel bei ebay weiter.
was möchtest du groß tun.
wochenlang rumstreiten bringt wohl nix.
am ende bist du in 2 monaten genauso weit wie heute.
ein gewisses maß an "krimineller energie" gehört leider zu den meisten auktionen bei ebay.
bitte nicht falsch verstehen, der ausdruck ist sicherlich etwas hoch gegriffen, trifft aber irgendwie des pudels kern.
entweder du "be******t" den nächsten käufer ebenso, oder du gibst den wahren zustand des sattels an und zahlst drauf.
bei ebay muss man halt immer damit rechnen, dass sich vermeintliche schnäppchen (was wohl die wenigsten bei genauerer betrachtung wirklich sind) am ende als der berühmte "griff ins klo" herausstellen.
deine bewertung hast du ja erstmal abgegeben.
die sache ist für ebay damit beendet.
du kannst natürlich versuchen per anwalt die "zugesicherten eigenschaften" einzuklagen.
evtl. könnte man der verkäuferin auch "arglistige täuschung" (gut erhalten und grundüberholt- kann bedeuten, der sattel wurde selbst gereinigt/abgewischt und eingefettet???) nachweisen, aber das ganze ist recht ungewiss.
am besten beim nächsten mal entweder die finger komplett von ebay lassen (wohl der sicherste weg und immer wieder beste tip um nicht beschissen zu werden), oder sämtliche details schriftlich per mail bestätigen lassen.
z.b. beleg für die "grundüberholung", was wurde von wem gemacht..., wie alt ist der sattel, welche verschleisserscheinungen/ sichtbaren mängel etc.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Es gibt Leute ,die halten immer auch noch die zweite Backe hin ,wenn man ihnen eine runter haut .

>Sorry,das war drastisch - trifft aber des Pudels Kern<

Also nicht kneifen, zumal die Tatsachen doch wohl eindeutig sind wie selten -

>> Man dürfe die Beschreibung nicht so genau nehmen ... <<

Damit liefert sich die Verkäuferin selbst ans Messer.

Selbst wenn man immer einen gewissen Interpretationsspielraum hat , so zeigen die Äußerungen doch ,daß der Sattel deutlich beschönt wurde in der Beschreibung.

Deßhalb als erstes Beweise sichern :

Angebotsseite , Gebotsseite ( so jemand bietet auch auf seine eigenen Sachen ) , Angebote der letzten 30 Tage ,Bewertungsseite um sich mit anderen Käufern auszutauschen - nicht jede positive Bewertung ist auch so gemeint , nachfragen - etc sichern und den eMail - Verkehr danach.

Vorgehen nach eBay Käuferschutz :

2x Fristsetzung - Antrag auf Zahlung aus Käuferschutz.

dann darf sich die Verkäuferin mit eBays Versicherung rumschlagen ;)

Gleichzeitig zivilrechtliche Ansprüche stellen:

Zum Anwalt - kostet weniger als man denkt .

Übrigens ,wenn tatsächlich so viele eine Rechtschutzv. hätten ,wie auf eBay immer behauptet ,würden die Versicherungen jubeln .

Und was viele vergessen :

Die meisten zahlen bei Online - Käufen nicht :( .

Der Link zur Auktion wäre gut , um sich einmal einen Überblick über den genauen Wortlaut zu verschaffen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Babs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das macht doch etwas zuversichtlichter, vielen Dank!
Das ist der Link zur Beschreibung: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2741045540&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6
Die oberflächlichen Kratzer, welche auf dem Bild fast nicht zu erkennen sind, sind in Wirklichkeit Lederfetzten, die vom Sattel weghängen, aber nicht fotografiert sind.
Auch nach einer Großreinigung u. -pflege des Sattels konnte keine wirkliche Verbesserung herausgeholt werden. Der Sattes ist einfach in einem absolut heruntergekommenen Zustand!

0x Hilfreiche Antwort

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