Falschangabe Ebay Kleinanzeigen

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschangabe Ebay Kleinanzeigen

Ich habe eine Babyschale bei EBay Kleinanzeigen gekauft. Vor Kaufabwicklung habe ich nach dem Alter gefragt, wo mir ein halbes Jahr angegeben wurde. Der Maxi-Cosi ist jetzt angekommen, auf dem TÜV-Aufkleber ist jedoch jetzt das Herstelldatum KW 15/2013 angegeben. Es wird jedoch geraten, eine solche Babyschale nicht länger als 5 Jahre zu nutzen. Ich möchte daher natürlich das Geld zurück und keine Minderung. Der Verkäufer meldet sich seit Tagen nicht, meine Fristsetzung bis heute 20 Uhr ist verstrichen. Welche Schritte sollte ich jetzt als nächstes versuchen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb493401-32):
Vor Kaufabwicklung habe ich nach dem Alter gefragt, wo mir ein halbes Jahr angegeben wurde.


Bitte den exakten Wortlaut für Anfrage und Antwort wiedergeben.

Berry

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#2
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

„Wie alt ist der Maxi-Cosi denn?"

„Ein halbes Jahr alt."

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Prima, die Verkäuferin meinte das Kaufdatum, die Käuferin das Herstellungsdatum.
Das kommt davon wenn es an präziesem Sprachgebrauch mangelt ...



Das es keine Falschangabe war, wird man also über diese Schiene nicht weiterkommen.

Bliebe nur noch das Konstrukt der Irrtumsanfechtung - keine einfache Kost.
Da gibt es 2 Probleme:
- der Verkäuferin das klar zu machen
- schuldet die Käuferin bei einer Irrtumsanfechtung der Verkäuferin durchaus Schadenersatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Unter dem Alter des Artikels verstehe ich immer das tatsächliche Alter. Wir reden hier nicht von einem halben Jahr möglicher Lagerung im Geschäft, sondern von 5 Jahren. Aber danke für die Einschätzung der Lage.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb493401-32):
Unter dem Alter des Artikels verstehe ich immer das tatsächliche Alter.

Mag sein. Andere aber halt nicht. Und wenn die nicht wissen was im Kopf des anderen vorgeht, dann hat man das Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, das verbuche ich dann mal als Lehrgeld.

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#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Bist du sicher, dass es wirklich das Herstellungsdatum ist oder ist das die Angabe wann der Sitz generell die TÜV Prüfung hatte? Die wird ja wahrscheinlich zu Beginn, wenn der Sitz auf den Markt kommt, gemacht, aber danach werden ja auch noch weitere Sitze produziert.

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#8
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, habe mich bei Maxi-Cosi erkundigt. Ist das Herstellungsdatum.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, habe mich bei Maxi-Cosi erkundigt. Ist das Herstellungsdatum.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fb493401-32):
Ist das Herstellungsdatum.

Zitat (von fb493401-32):
eine solche Babyschale nicht länger als 5 Jahre zu nutzen

Ist doch prima.
Dann haben Sie doch noch 4,5 Jahre Spaß an der Babyschale.
Es geht um die Dauer der Nutzung.
Da die Schale erst 6 Monate in Benutzung war, bleibt ja noch eine lange Restlaufzeit.
Sogar so lange, dass man - wenn man die fünf Jahre Nutzungsdauer zu Grunde legt - die Schale erneut verkaufen kann.

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#11
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von fb493401-32):
Ist das Herstellungsdatum.

Zitat (von fb493401-32):
eine solche Babyschale nicht länger als 5 Jahre zu nutzen

Ist doch prima.
Dann haben Sie doch noch 4,5 Jahre Spaß an der Babyschale.
Es geht um die Dauer der Nutzung.
Da die Schale erst 6 Monate in Benutzung war, bleibt ja noch eine lange Restlaufzeit.
Sogar so lange, dass man - wenn man die fünf Jahre Nutzungsdauer zu Grunde legt - die Schale erneut verkaufen kann.


...ist ein wenig unwahrscheinlich, dass eine 4,5 Jahre alte Babyschalte nur ein halbes Jahr genutzt wurde... abgesehen davon altert das Plastik auch durch Nichtbenutzung.

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#12
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abnutzung findet auch statt, ohne dass ein Kind dort drin liegt. Es geht eher um die Materialermüdung, die auch eintritt, wenn der Artikel lediglich im Geschäft oder Keller liegt.
Aber ich hab verstanden, dass der Fehler auf meiner Seite liegt aufgrund von undeutlicher Kommunikation.

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#13
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Richtig.

Außerdem nächstes Mal einfach ein Foto vom Aufkleber schicken lassen. Kommen ja noch 1-2 weitere Sitze im Laufe des Lebens.

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#14
 Von 
fb493401-32
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, dass ich sicherheitsrelevante Dinge nicht mehr ungesehen kaufen werde ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Sicherlich kein schlechter Vorsatz.

Und jetzt nicht lange ärgern, sondern benutzen. Es ist alles im grünen Bereich.

PS: Ein Bekannter kaufte seine Babyschale nicht gebraucht, denn "man weiß ja nie, was die vorher schon mitgemacht hat (Unfall)". Man kann es treiben und man kann es übertreiben.

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