Fälschung oder Keine Fälschung.

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)
Fälschung oder Keine Fälschung.

Ich habe einen Jogginganzug verkauft und der Verkäufer sagt der Anzug ist eine Fälschung.
In Folge dessen habe ich den Anzug zurück genommen. Gleichzeitig habe ich den Verkäufer Angeschrieben von den ich den Anzug habe und diese hat mir die Adresse vom Shop geben von den er den Anzug hatte. Ich hatte beim Shop angerufen und diese haben mir erklärt das diese Vertragshändler von Nike sind. Ich habe dann den Käufer nur den Auktionspreis zurück überwiesen und eine negative Bewertung erhalten.
Nun habe ich eine Moncler Jacke Verkauft wo der Käufer auch behauptet dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Ich werden denn Käufer wieder alles ersetzen und wieder ein Prüfung einleiten ob der Artikel eine Fälschung ist.
Meine Frage, sollte es sich wieder rausstellen das es sich hierbei um ein Original handelt, habe ich dann die Möglichkeit gegen den Käufer rechtlich vorzugehen? Ich habe den Eindruck dass der Vorwurf der Fälschung gerne mal genutzt wird um die Vollen Kosten zu erwirken.
Danke im Voraus


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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Fragender2013 am 08.11.2014 12:42

Meine Frage, sollte es sich wieder rausstellen das es sich hierbei um ein Original handelt, habe ich dann die Möglichkeit gegen den Käufer rechtlich vorzugehen?

Normal schon. Nämlich Abnahme der Ware gegen Entrichtung des Kaufpreises und Rücknahme der Negativbewertung.

Du machst aber einen taktischen Fehler.
Der Käuer muss beweisen, dass du ihm eine Fälschung verkauft hast. Die Behauptung alleine ist kein Beweis.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

Bei der Jacke geht das Spiel wieder von vorne los. Ich bin mir aber nicht sicher ob der Käufer im Recht ist, da ich die Jacke vor paar Jahre auch bei ebay gekauft hat. Moncler hat seit 2008 eine Prüfnummer aber dies bringt mir nichts weil ich nicht einmal weis aus welchen Jahr die Jacke stamm. Ich habe nun Moncler mit der bitte angeschrieben die Jacke zu prüfen. Ob die mir antworten? Kann man gegen der Art von Falsch Behauptung strafrechtlich vorgehen?

Danke im Vorraus

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Strafrechtlich würde ich mir da keine großen Hoffnungen machen.

Selbst wenn etwas strafrechtlich relevantes vorliegen würde, sind die Ermittler in der Regel mit relevanteren Ermittlungen mehr als ausgelastet.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

Es scheint so als wäre das eine Einbahnstraße. Die Überprüfung ob die Ware eine Fälschung ist oder nicht ist sehr aufwändig, ich muss mich mit den Hersteller in Verbindung setzen und habe weiteren Stress. Ich möchte in derart von Fällen eine Gelbe Karte zeigen, weil wie oben schon beschrieben das Wort der Fälschung von den einen oder anderen nur in den Mund genommen wird um die Vollen Versandkosten zu erwirken. Es wird sich keine Gedanken darüber gemacht welchen Schaden sie den Verkäufer damit anrichten. Um dümmsten Fall getraut sich der Verkäufer nicht mal das Wort der Marke zu schreibe und Schreibt gleich rein das er nicht weiß ob es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Die Ware geht in solchen Fällen weit unter dem Preis raus. Kann man in solchen Fällen eine Art Abmahnung oder eine Unterlassung Erklärung erwirken?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte in derart von Fällen eine Gelbe Karte zeigen, <hr size=1 noshade>

Wie das geht, hat radfahrer999 ja schon mitgeteilt.



quote:<hr size=1 noshade>Kann man in solchen Fällen eine Art Abmahnung oder eine Unterlassung Erklärung erwirken? <hr size=1 noshade>

Nein, einen abmahnungwürdigen Grund gibt es nicht und für eine Unterlassung gibt es keinen Grund der Widerholungsgefahr.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Fragender2013,

wenn ich mal fragen darf: Bist du gewerblich tätig? Oder warum sonst nimmst du die Ware einfach zurück?

Wenn du ein Gewerbe betreibst und es sich wirklich um Fälschungen handelt könntest du nämlich deutlich größere Probleme bekommen als das mit den Versandkosten. Imho solltest du die Herkunft bereits vor dem Verkauf sicherstellen, und im Zweifel nicht verkaufen.

Stefan

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#7
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi, ich bin Privat Verkäufer, die Ware habe ich nur aus Kulanz zurück genommen.
Ich weiß dass ich es nicht muss, so steht es auch in der Auktion. Wie es nun mal ist, man Kauf etwas
Und irgendwann gefällt es einen nicht mehr oder man will einfach nur was anderes tragen.
Wo liegt dann den nach der spaß, wenn man alles erst mal Prüfen muss ob da nicht doch irgendwo eine Leiche vergraben ist? Ich bin Otto Normal Verbraucher und möchte mir keine Gedanken darüber machen welche Paragrafen ich verletz habe wenn ich eine Sache kaufe. In der nächsten Stufe ist dann der Staatsanwalt in deine Küche bloß weil du einen Paragraphen beim Kauf der Stück Butter verletz hast.
Ich möchte die Dinge auf eBay Friedlich regeln und bei wirklichen Problemen reagieren umso ärgerlicher ist es, wenn da ein paar Typen eine Rechtsmissbrauch betreiben um nur noch zusätzlich die Versandkosten zurück zu holen. Wo liegt denn das Problem einfach zu fragen ob man die Sache wieder zurück schicken kann. Ich habe in der Regel kein Problem damit nur das der jenige die Versandkosten selbst zahlt.


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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, wenn du privat verkaufst sehe ich kaum Probleme bei Fälschungen (obwohl auch da gelegentlich abgemahnt wird). Mein Hinweis bezog sich ausdrücklich auf gewerbliches Handeln, denn dann kann es mächtig Ärger mit dem Markeninhaber geben. Und zwar auch wenn man gebrauchte Ware verkauft, etwa als Secondhandladen oder als Trödelhändler.

quote:
Wo liegt dann den nach der spaß, wenn man alles erst mal Prüfen muss ob da nicht doch irgendwo eine Leiche vergraben ist?
Musst du ja auch nicht. Ein kurze Überlegeung, woher du das Teil hast kann aber sicher nicht schaden. Kleidungsstücke, die ich vor Jahren mal auf einem Türkischen Basar gekauft habe, würde ich jedenfalls nicht bei Ebay anbieten.

quote:
Wo liegt denn das Problem einfach zu fragen ob man die Sache wieder zurück schicken kann.
Zustimmung, manchmal ist das sogar ein Qualitätsmerkmal (die Ware ist so gut, sie werden sicher zufrieden sein, und wenn nicht nehme ich sie zurück); ich mache das beispielsweise bei Elektronikartikeln.

quote:
Ich habe in der Regel kein Problem damit nur das der jenige die Versandkosten selbst zahlt.
Da muss man natürlich unterscheiden, warum es rückabgewickelt wird. Wenn es nur aufgrund von Nichtgefallen ist, kannst du natürlich frei verhandeln (oder auch einfach ablehnen).
Wenn es aber um einen Mangel geht (und Fälschung ist sicher ein Mangel), dann hast du - mindestens - alle Kosten zu ersetzen. Im Zweifel muss aber der Käufer den Mangel beweisen, Ausgang ungewiss.

Stefan

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#9
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok,

das einfachste wird jetzt erst einmal sein, das ich die Jacke kommen lassen.
Dann werde ich mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
Danach werde ich die erzwingen der Abnahme fordern wenn sich die Jacke als Original erweist.
Des Weiteren werde ich Alle entstandenen kosten einforderten plus eine kleine Auffand Entschädigung. Ich denke so sollte das Rechtlich einwandfrei sein.


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#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Des Weiteren werde ich Alle entstandenen kosten einforderten plus eine kleine Auffand Entschädigung.


Könnte problematisch sein. Schadensmindernd wäre gewesen, den K auf Abnahme zu verklagen oder eben die Rücknahme einfach zu verweigern. Nun womöglich eine teure Echtheitsprüfung beim Hersteller vornehmen zu lassen ist nicht schadensmindernd und damit evtl. schwer erstattungsfähig.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danach werde ich die erzwingen der Abnahme fordern wenn sich die Jacke als Original erweist. <hr size=1 noshade>

Durch die Rücknahme ist der Kaufvertrag in der Regel aufgehoben. Das "erzwingen" dürfte nicht funktioneiren.



quote:<hr size=1 noshade>Des Weiteren werde ich Alle entstandenen kosten einforderten plus eine kleine Auffand Entschädigung. <hr size=1 noshade>

Fordern kann man es zwar, aber ich fürchte eine gerichtliche Durchsetzung dürfte nicht möglich sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

In Grunde genommen entsteht der Schaden wenn der Käufer einfach was im Raumstellt was nicht stimmt. Der Kaufvertrag wurde aus Falschen Gründen aufgelöst noch Schlimmer durch die Behauptung des Käufer die Jacke ist eine Fälschung ist, unterstellt er mir das ich Ihm etwas gefälschtes Verkauft habe. Da ich die Jacke selbst bei ebay vor einigen Jahren in guten Glauben ersteigert, kann ich nur sagen dass ich es nicht weiß ob die Jacke gefälscht ist oder nicht. Ich es dann nicht logisch das nach dem Verursacher Prinzip der Käufer der die Behauptung im Raum gestellt hat die kosten tragen muss wenn diese sich als Falsch erweist? Anders gefragt, kann ich als Verkäufer die Jacke in ebay als Original einstellen wenn zufuhr jemand im Raum gestellt hat, das es sich hierbei um ein Fälschung handelt. An der Stelle beißt sich der Hund in den Schwanz. Ich könnte nun auf Grund der Behauptung des Käufers die Bemerkung in der Auktion schreiben, dass ich es nicht weis ob es sich hierbei um ein Original Produkt handelt, aber dann Freud sich der nächste wenn er die Jacke billig bekommt und es ist doch ein Original. Der Schaden ist auf jeden Fall da.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ich es dann nicht logisch das nach dem Verursacher Prinzip der Käufer der die Behauptung im Raum gestellt hat die kosten tragen muss wenn diese sich als Falsch erweist? <hr size=1 noshade>

Nein. Nur weil jemand eine unsubstantierte Behauptung aufstellt, löst das keine pauschle Kostenerstattungspflicht seintens des Behaupters aus.
Gleiches gilt für die Kulanzrücknahme.



quote:<hr size=1 noshade>Anders gefragt, kann ich als Verkäufer die Jacke in ebay als Original einstellen wenn zufuhr jemand im Raum gestellt hat, das es sich hierbei um ein Fälschung handelt. <hr size=1 noshade>

Klar, denn man kann ja beweisen, das es ein Original ist.
Denn wenn man es nicht weis, ist es ein Problem wenn man es als ein Original suggeriert.





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#14
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

OK, soweit ist alles klarr.

Jetzt habe ich noch eine Frage.

Wie ist es wenn man ein Fälschung Verkauft und dies auch so klar reinschreibt, so dass jeder weiß dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Wie ist da die Rechtslage? Kann ich die den Artikel als NO-Name Produkt einstellen und dazu schreiben dass die Logos gefälscht sind?


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""

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Kommt darauf an, ob man einsam ist. Denn das könnte durchaus einige "Brieffreundschaften" mit Marken- und Staatsanwälten nach sich ziehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#16
 Von 
Fragender2013
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja was soll man dazu sagen,
ich habe die Jacke mittlerweile bei mir um der Käufer hat sein Geld zurück. Was mir hier auffällt das wie bei dem Nike Anzug der Fall einfach nicht geschlossen wird. Ich habe in den gesamten Vorgang vom Käufer zwei eMails erhalten, eine in den er mit ein Anwalt droht und eine mit seinen Bankdaten. Er reagiert auf keine weiteren Mitteilungen. Ich frage mich ob das Verhalten das heut zu Tage zum guten Ton gehört. Ich denke dass hier der gleiche Fall vorliegt wie beim Anzug, der Käufer wollte die Versandkosten mit Auktion wieder haben ohne zu wissen ob hier eine Fälschung vor liegt oder nicht.


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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich frage mich ob das Verhalten das heut zu Tage zum guten Ton gehört. <hr size=1 noshade>

Eindeutig JA (sofern der Käufer Verkäufer findet die das mitmachen).
Übrigens ist das nicht nur bei eBay "modern" Verantwortung abzuwälzen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#18
 Von 
Eeeeeel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ! Ich habe ein ähnliches Problem und weiss auch nicht so richtig, was ich tun soll!
Ich habe bei Kleiderkreisel eine mcm Tasche erworben. Sie schien mir immer echt! Habe sie auch selbst getragen. Dann eine andere gekauft und diese wieder online verkauft...
die Käuferin zweifelt nun die Echtheit an und der mcm Store gibt keine Auskunft.
Ich bin natürlich bereit Geld zurück zu überweisen! Aber habe ich mich jetzt strafbar gemacht weil ich aus versehen eventuell einen Fake verkauft habe? Weil davon habe ich Angst!
Danke schon mal !

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#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Bitte machen Sie einen eigenen Thread auf - Leichenschändung ist hier nicht gerne gesehen. :)

Vielen Dank!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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