Fälschung erhalten - Anspruch auf Original?

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschung erhalten - Anspruch auf Original?

Verehrtes Forum,

Folgender angenommener Sachverhalt:

Privatperson K entdeckt auf einer Online-Plattform das Angebot von Privatperson V: Ein begehrter Marken-Pullover in getragenem Zustand zu einem Festpreis von 150 Euro statt der sonst aufgerufenen Summen von z.T. 500 Euro.
K schlägt zu und kauft den Pullover.
Nach Erhalt der Ware stellt sich heraus, bei dem Pullover handelt es sich um eine Fälschung.
Hat K Anspruch darauf, von V die Originalware bzw. die Preisdifferenz zu verlangen?
Welche Nachweise für eine Fälschung müssen vorliegen?

Oder fällt das unter "Nachbesserung", die nur bei gewerbsmäßigen Verkäufern verlang werden darf?

Ich bin auf Einschätzungen gespannt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Nach Erhalt der Ware stellt sich heraus, bei dem Pullover handelt es sich um eine Fälschung.


Wer hat das festgestellt?

Zitat:
Hat K Anspruch darauf, von V die Originalware bzw. die Preisdifferenz zu verlangen?


K hat Anspruch auf Originalware, wenn dies so beworben wurde bzw. könnte ggfs. einen Deckungskauf vornehmen (nach Aufforderung - Nacherfüllung - und Fristablauf).

Zitat:
Welche Nachweise für eine Fälschung müssen vorliegen?


Sie müssten dies ggfs. durch ein SV-Gutachten etc. nachweisen.

Zitat:
Oder fällt das unter "Nachbesserung", die nur bei gewerbsmäßigen Verkäufern verlang werden darf?


Nein

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#2
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Feststellung der Fälschung erfolgte zunächst mündlich in der Boutique des Herstellers, anschliessend durch Einsenden des Produkts zum Hersteller. Dieser möchte – verständlicherweise – die eingesendete Fälschung auch nicht wieder herausgeben.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Sie haben jetzt leider die Fälschung aus der Hand gegeben.

Haben Sie vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um eine Fälschung handelt?

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#4
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung zur Frage: Muss der Käufer etwa davon ausgehen, dass es sich bei einem Artikel, der nicht ausdrücklich als "Original" bezeichnet ist, aber dennoch den Markennamen/Herstellernamen in der Artikelbezeichnung nennt, um eine Fälschung handelt?

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#5
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Haben Sie vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um eine Fälschung handelt?


Hallo, die schriftliche Bestätigung über das Plagiat liegt vor.

Ist es grundsätzlich nicht ratsam, die Fälschung aus der Hand zu geben? Wie würde man besser verfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ergänzung zur Frage: Muss der Käufer etwa davon ausgehen, dass es sich bei einem Artikel, der nicht ausdrücklich als "Original" bezeichnet ist, aber dennoch den Markennamen/Herstellernamen in der Artikelbezeichnung nennt, um eine Fälschung handelt?


Dazu müsste man den Originaltext kennen.


Zitat:
Hallo, die schriftliche Bestätigung über das Plagiat liegt vor.


Das ist schon mal gut.

Was sagt denn der VK dazu?

Zitat:
Ist es grundsätzlich nicht ratsam, die Fälschung aus der Hand zu geben?


Beweismittel sollte man besser nicht aus der Hand geben!

Zitat:
Wie würde man besser verfahren?


Hängt immer vom Einzelfall ab.

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#7
 Von 
flachrate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VK behauptet, für diesen Preis könne man schließlich kein Original erwarten. Was ich bei einem Preis von 15 Euro nachvollziehen könnte. Bei 150 Euro gehe ich aber von einem durchaus möglichem Schnäppchen aus.

Der Originaltext könnte lauten:

"Verkaufe hier schweren Herzens den streng limitierten Saint Laurent Pullover in der Farbe Grau, Größe XXL. Leider ist der Pulli mir eine Nummer zu klein. Der Pullover ist neu, ungetragen und in der Originalverpackung und wird als versichertes DHL Paket sofort nach Zahlungseingang verschickt.
Bitte nur ernstgemeinte Anfragen und Gebote!
Bei Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Viel Spaß beim bieten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Bei dem Text müssen Sie keine Fälschung erwarten!

Zitat:
Der VK behauptet, für diesen Preis könne man schließlich kein Original erwarten.


Schwachsinn!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Angebot von Privatperson V: Ein begehrter Marken-Pullover in getragenem Zustand
K kauft den Pullover.

"Verkaufe hier schweren Herzens den streng limitierten Saint Laurent Pullover in der Farbe Grau, Größe XXL. Leider ist der Pulli mir eine Nummer zu klein. Der Pullover ist neu, ungetragen und in der Originalverpackung"


Vermutlich war nur das eine Exemplar Gegenstand des Kaufvertrags.

Es ist eher nicht davon auszugehen, daß bloß irgendein Pullover der Gattung "ungetragener Pullover der Marke XY" vertraglich vereinbart war:

§ 234 BGB
"Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten."

Zitat:
Hat K Anspruch darauf, von V die Originalware bzw. die Preisdifferenz zu verlangen?


Jedenfalls darf der Verkäufer die Nach-Lieferung eines mängelfreien ( d.h. originalen ) Gebraucht-Pullovers wg. Unmöglichkeit verweigern, weil er NUR SEINEN Pullover schuldet, und nicht irgendeinen Pullover.

Zitat:
Der VK behauptet, für diesen Preis könne man schließlich kein Original erwarten.


Das deutet auf eine VORSÄTZLICHE Markenrechtsverletzung hin, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, § 143 MarkenG .

RK








Welche Nachweise für eine Fälschung müssen vorliegen?
Oder fällt das unter "Nachbesserung", die nur bei gewerbsmäßigen Verkäufern verlang werden darf?
Ich bin auf Einschätzungen gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Der VK behauptet, für diesen Preis könne man schließlich kein Original erwarten.


So eine Äußerung ist ein Lottogewinn. Wenn das auch noch schriftlich vorliegt, mit Superzahl :cheers:

Andernfalls hättest Du ggf. das Problem gehabt, nachzuweisen, dass der von Dir reklamierte Pullover tatsächlich der ist, den Du vom Verkäufer bekommen hast. (Ist schon häufig genug vorgekommen, dass es anders war.)

Aber hier hat Dir der Verkäufer ein Geständnis frei Haus geliefert. Würde ich doch schön "Danke" sagen, als erstes den VK wegen Betrugs anzeigen, und zweitens Schadensersatz wegen Nichterfüllung einklagen.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Zitat (von flachrate):Der VK behauptet, für diesen Preis könne man schließlich kein Original erwarten.

Absoluter Schwachsinn, denn der Handel mit Fake Ware ist verboten. Man muss also auf jeden Fall davon ausgehen können, dass die angebotene Ware original ist.

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#12
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von flachrate):
Die Feststellung der Fälschung erfolgte zunächst mündlich in der Boutique des Herstellers, anschliessend durch Einsenden des Produkts zum Hersteller. Dieser möchte – verständlicherweise – die eingesendete Fälschung auch nicht wieder herausgeben.


Den Hersteller ein Einschreiben zur Herausgabe des Artikel schicken und danach einen Anwalt nehmen.
Es ist und bleibt dein Eigentum.


Zitat (von flachrate):
Ergänzung zur Frage: Muss der Käufer etwa davon ausgehen, dass es sich bei einem Artikel, der nicht ausdrücklich als "Original" bezeichnet ist, aber dennoch den Markennamen/Herstellernamen in der Artikelbezeichnung nennt, um eine Fälschung handelt?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Fabian.):
Den Hersteller ein Einschreiben zur Herausgabe des Artikel schicken und danach einen Anwalt nehmen.
Es ist und bleibt dein Eigentum.

Diese Aussage halte ich für falsch. Wie kann man an verbotenen Waren ein Eigentumsrecht erwerben?
Legal wäre der Kauf in einem Land in dem der Markenschutz nicht greift und dann der Eigenimport zum selber tragen. Sobald ich die Ware hier verkaufe verstosse ich gegen das geltende Markenrecht. Meines Wissens nach kann der Käufer somit keine Eigentumsrechte an der illegal angebotenen Ware erwerben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Nachtrag da ich leider meinen letzten Beitrag nicht mehr editiren kann:
"Legal wäre der Kauf persönlich in einem Land in dem der Markenschutz nicht greift und dann der Eigenimport am Leib oder als mitgeführtes Gepäck, zum selber tragen.°
Ich meinte also explizit nicht die Bestellung z.B. online und dem anschliessenden Versand zwecks Import. Das ist verboten.

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