hallo.ich habe bei einer im internet von einer privat persohn angebotenen uhr mit grosser wahrscheinlich eine fäschung gekauft.ich habe die bilder der uhr dann ganz stolz einem bekannten gezeigt der sich mit uhren richtig gut auskennt.die einzigen wort "fake uhr" was mach ich nun es geht um 250 euro.kann ich mein geld zurückverlangen?mfg.gerd
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Fälschung Tag Heuer
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
im angebot bzw bei hood stand tag heuer.da der verkäufer die auktion beendet har habe ich die beschreibung nicht mehr.aber auf nachfrage ha dieser mir die bilder der uhr geschickt.nach ungefähr 9 tage ist die uhr immernoch nicht eingetroffen.es kommen von dem verkäufer ständig ausflüchte wie war im skiurlaub,gehe morger zur post,auf nachfrage wegen der nummer ja morgen.und so geht es die ganze zeit.mfg.gerd
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Bei 250€ kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die günstigste Uhr von Tag Heuer die ich fand kostet neu 1500€. Das man eine Originaluhr für 1/6 des offiziellen Kaufpreises aus einer unbekannten Bezugsquelle bekommt halte ich für höchstgradig naiv...
quote:
tricyclePilot am 11.01.2012 16:12
Wenn beides unproblematisch möglich ist, dann würde ich nicht das Geld zurückverlangen, sondern dieselbe Uhr in "echt."
Ich glaube so einfach wird das nicht. Die Anstrengungen die hier investiert werden müssen liegen wesentlich höher....
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
also die uhr ist in einem schlechten zustand das würde den geringen preis erklären.bei ebay bekommt mann die für 750 euro im getragenen zustand.aber das nützt mir alles nicht ich muss wissen wie ich mich dagegen währen kann.das ist nun schon das zweite mal das ich innerhalb von 1 woche über den tisch gezogen wurde.also langsam zweifel ich an der ehrlichkeit des bürgers.
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quote:
nik1965 am 12.01.2012 09:34
also die uhr ist in einem schlechten zustand das würde den geringen preis erklären.
oh? nach kurzem neulesen des Eingangspost stellte ich fest dass die von mir mitgelesene wort "neu" nicht gefallen ist!
quote:
nik1965 am 12.01.2012 09:34
aber das nützt mir alles nicht ich muss wissen wie ich mich dagegen währen kann.
da du (noch) keine uhr hast und noch von keiner seriösen Quelle festgestellt wurde, dass es sich um eine Fälschung handelt, kannst du dich nicht wehren.
quote:
nik1965 am 12.01.2012 09:34
das ist nun schon das zweite mal das ich innerhalb von 1 woche über den tisch gezogen wurde.
Ich kann mir hier ein bisschen Schadenfreude nicht verkneifen...
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
warum schadensfreude ???????? für mich sind 250 euro nicht gerade wenig geld.aber in dem schlechten zustand hätte ich ca.300-350 investrieren müssen da war das dann für mich ok.zu deiner frage ich habe die bilder einem spezialisten gezeigt auch der hat erst nach mehrmaligen hinsehen erst festgestellt das es 100% fälschung ist.wenn ich den eine mail schreibe nach so langer zeit kommt immer nur einen antwort "mache ich morgen habe viel zutuen"
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Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut Vertrag auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 14-20 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...
Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
quote:
deiner frage ich habe die bilder einem spezialisten gezeigt
Die Bilder sind nicht relevant, daraus lassen sich keine Rechte mehr ableiten. Anders wäre es, wenn du noch nicht gezahlt hättest.
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