Ebayhandel Kaufrücktritt

21. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebayhandel Kaufrücktritt

Hallo.

Ich habe bei Ebay einen Verkauf getätigt, bei dem der Käufer scheinbar nach dem Motto handelt, erst kaufen, dann ansehen, dann die Auktionsbeschreibung so definieren wie er sie braucht, sich beschweren und versuchen den Preis zu drücken. Hat er laut Aussage auch schon mit anderen Vk gemacht.
Erntet das im ersten Versuch keine Früchte, dann den Mailkontakt in Beleidigungen ausarten lassen wie : Ich wäre neidisch auf seine Ausbildung ( der K ist ein Dr.Ing) , Ich wäre ein Versager, der....
also meines erachtens unter der Gürtellinie
Jetzt ist wirklich mein Interresse wie hättet Ihr gehandelt und wie hätte oder soll Ich mich in diesem Fall verhalten?

Gruß Andreas

Problem bei eBay und Co?

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23 Antworten
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#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Nun, auf Anhieb behaupte ich mal, ich würde auf sturr stellen.

Für eine genaue Aussage wäre allerdings der genaue Sachverhalt von Bedeutung.
Was stand in der Beschreibung und was hat er zu beanstanden?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ging um Modellbahnmaterial.
Die Beschreibung:
Märklin Miniclub Spur Z

10 Stck. Geradeschiene Artikelnr. 8505

Gebrauchtware, bespielt, typische Gebrauchsspuren,

Ich selbst bin Laie bei Modellbahn
Deshalb sind für mich Typische GebrauchtSpuren; Farbe Klebstoffreste Rost etc. Also, so würde ich es definieren.
Er sagt das typische Gebrauchsspuren für ihn was anderes bedeuten und ich somit falsche Angaben gemacht habe. Er will die Hälfte des Geldes zurück.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wie hoch war denn der Verkaufspreis? War ein Bild dabei?

Farbe, Klebstoffreste und vor allem Rost sollte man bei Gleisen schon erwähnen. Wie war denn sonst der Auktionstext (evtl. Link)?

Ich bin Modellbahner und verstehe unter Gebrauchsspuren, daß man sieht, daß die Gleise zusammengesteckt und befahren wurden, daß die Verbindungslaschen ausgeleiert sein können usw.

Verwendung in Anlage mit Farbe und Klebstoff und insbesondere Rost wird meistens extra angegeben.

Dennoch darf der Käufer sich nicht auführen wie hier. Deswegen wäre der Link zur Auktion hilfreich, damit man sieht, ob der Zustand sich aus der Beschreibung ergibt.

Bear

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#4
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Das wäre der Link.
Leider hatte ich nicht bemerkt, das ich das falsche Bild in der Auktion hatte. Aber statt mich darauf aufmersam zu machen, der Käufer hat es bemerkt, reitet er jetzt natürlich auch darauf rum.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3714752994

Fakt ist, das ich jetzt das Angebot gemacht habe, den Artikel zurück zu nehmen und das Geld zuerstatten. Nur was mir sauer aufstößt ist die Ausdrucksweise dieses Herrn im Mailverkehr. Und vor allem Auch das was er zum Schluß seiner letzten Mail geschrieben hat: Kurzfassung: Wenn ich das Geld zurückzahle wie er es vorgeschlagen hat, gibt es auch eine positive Bewertung. Und das sogar schon im vorraus.

Bloß was macht man? Läßt man es auf sich beruhen

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wollen Sie wirklich das Risiko eingehen, bei nicht ausreichend beschriebener mängelbehafteter Ware verklagt zu werden und womöglich zu verlieren?

Die Art des K ist sicherlich nicht die feine, aber wenn Sie nur deswegen auf stur schalten, wäre das reichlich kurzsichtig. :)

Und das "neue EU-Recht" ersetzen Sie in Ihrer Auktion mal durch "BGB", das ist ja eine Seuche. ;)

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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn die Beanstandungen berechtigt sind (so deute ich zumindest die Auskunft von bear), schlage dem K vor, die Schienen zurückzunehmen.
Und zwar nach den "typischen" Regeln
- Ware zurück
- Ware überprüfen
- Geld zurückerstatten

Bestehe aber auf versicherten Versand (nicht dass die Sendung "verlorengeht").

Der Begriff "typische Gebrauchsspuren" ist meiner Meinung nach Auslegungssache.
Wer sich mit der Materie auskennt, deutet es halt anders, als ein Laie.
Bei einem Auto sind typische Roststellen auch Markenbezogen (wenn man das denn weiss).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#7
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Mareike

Überlegt hab ich es auch schon.
Aber es fällt mir doch schon schwer.
Ich laß mir nicht gerne solche ´Äußerungen an den Kopf werfen:Zitat:
Über deinen Neid auf meine Ausbildung müssen wir uns hier wohl nicht weiter unterhalten. Mit erbärmlichen Versagern, die vor lauter Unzufriedenheit mit
ihrer eigenen Person zu keinem normalen Umgang mit ihren Mitmenschen in der Lage waren, hatte ich leider schon genug Kontakt. Nur soviel, diese
Personen haben mein herzliches Beileid!

Neid auf seine Ausbildung??
Ich kenn den doch gar nicht und ich kann nicht behaupten, das ich mit mir unzufrieden bin. Der kennt mich ja scheinbar besser als ich mich selbst

Tja, man muß wohl auch mit solchen Mitmenschen leben können.
Ich nehms hin und hab meine Ruhe. Hoffe ich.

Vielen Dank auch noch für deinen Tip. Werde ihn natürlich beherzigen.
Gruß Andreas

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#8
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für alle Beiträge
Ich sehe man erhält hier wertvolle Tips.
Werde sicherlich noch öfter vorbeischauen
Gruß Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ich würde die Ware nach Rücknahme prüfen,dem Herrn ausserdem mitteilen das er Sie doch bitte nicht zu duzen hätteund Ihn,falls noch nicht erfolgt,negativ bewerten.-Sollte er die Ware vor Geldrücknahme nicht akzeptieren,die beleidigenden EMails von Ihm einfach mal gut aufheben,in der Regel sind solche Penner wie der von Ihnen beschriebene genau die Sorte Leute die Sie zwar 1.nicht loswerden,wenn Sie nicht tun was der will und 2.völlig harmlos und ohne anwalt,ich habe auch spass mit solch einem exemplar und zwar seit einem JAHR,mal gibt er sich als sein eigener Anwalt aus,mal schreibt er böse mails,einfach ein Psychopath,na ja,wenn man im Internet Geschäfte macht muß man mit einsamen gestörten Kunden leben.

-----------------
"kampf den borg"

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#10
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo lilicat
Tja, es wird vielleicht nicht der letzte gewesen sein, mit dem man es zu tun bekommt.

Eigenartigerweise war Herr Dr. mit seinen Mails, in der er seine beleidigenden Attacken los ließ ziemlich schnell, aber auf meine Mail die Ware zurückzunehmen und das Geld zu erstatten hab ich bis jetzt noch keine Antwort.

Bin eigentlich schon gespannt wie es weiter geht, denn nachdem der erste Ärger verflogen ist, fängt die Sache an mich zu belustigen.

Und vor allem:
Ich bin dadurch auf diese Seite gestoßen.
Und das, ist ein positiver Erfolg an diesem mißglückten Geschäft. :)

Gruß Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hi Andreas: Gute Sicht der Dinge-man muß versuchen diese mail Inhalte nicht Persönlich zu nehmen,was bei solchen Inhalten im ersten Moment sicher schwer fällt.- Allerdings kann man ja nun wirklich davon ausgehen das jemand der solche Texte verzapft, locker gesagt,"einen an der Klatsche hat".---Eigentlich müsste man die verrücktesten emails von Kunden mal sammeln...habe schon Anfragen in Gedichtform erhalten,das war dann der nette "irre"-immer besser per mail als die Leute live vor sich zu haben.Kopf hoch!!!

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#12
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo lilicat
Guter Vorschlag. Es gibt hier ja die Rubrik der Juristenwitze etc.
Wäre ja mal ein Vorschlag bei Ebay wert eine Rubrik der besten und schlechtesten Käufermails einzurichten "lach" ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ lilicat
das er Sie doch bitte nicht zu duzen hätte
Gibt es auf das Sie jetzt schon einen rechtlichen Anspruch drauf?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nein,soweit ich weiß nicht,aber wenn jemand meint das er als Dr. etwas besseres ist,sollte er doch die Gepflogenheiten des guten Umgangs kennen,da er aber den Andreas in seinen unverschämten mails duzt,kann man ihn ja noch ein bischen ärgern,so nach dem Motto: Sie sind wohl doch nicht so gebildet etc. wie Sie gerne wären,sonst wüssten Sie ja wie man sich benimmt.....

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ist der Dr. nicht sogar ein geschützter Titel?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Moin Leutz

So schnell wie der Gute mit seinen.. nennen wir sie mal Beschimpfungsmails gewesen ist,
so langsam ist er jetzt, um auf meinen Vorschlag auf Rücknahme der Ware einzugehen. Das ist nun schon 3 Tage her.
Wie lange muß ich da eigentlich warten, um zu sagen, jetzt reichts...Geschäft beendet?
Denn die Gewährleistungsfrist ist doch bloß 10 Tage, wenn ich das in den Foren hier richtig verstanden hab. Nur was mir noch offen ist , ab wenn zählt sie? Ab versenden der Ware oder ab Zustellung?

Gruß Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wie lange muß ich da eigentlich warten, um zu sagen, jetzt reichts...Geschäft beendet?

Sie müßten der Gegenseite eine angemessene Frist setzen (14 Tage), danach ist sie dann in Verzug.

Denn die Gewährleistungsfrist ist doch bloß 10 Tage,

Sie meinen das Widerrufsrecht oder was?

Nur was mir noch offen ist , ab wenn zählt sie? Ab versenden der Ware oder ab Zustellung?

Sowohl die Frist für Widerruf (nur bei gewerbl. VK) als auch die Gewährleistungszeit beginnen erst mit der Übergabe der Ware zu laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Abgesehen von dem schlechten Benehmen :

Welchen Sinn würde hier eine "In-Verzug-Setzung" durch Setzen einer wie auch immer gearteten Frist bringen ?

Nach 14 Tagen sind die offentsichtlichen Mängel aus Verkäufersicht verschwunden ?

"Wie lange muß ich da eigentlich warten, um zu sagen, jetzt reichts...Geschäft beendet?"

"Sie müßten der Gegenseite eine angemessene Frist setzen (14 Tage), danach ist sie dann in Verzug."

Wenn der Käufer also meint ,die Fehler seien nach 14 Tagen nicht wie durch ein Wunder verschwunden , soll er von diesem Zeitpunkt an gefälligst klagen - tut er sowie so nicht -also hab ich als Verkäufer meine Ruhe ...

Interessante Taktik *Kopfschüttel*.

Die Bewirkung eines Annahmeverzugs macht aus Verkäuferseite nur Sinn , wenn ich mir dadurch entsprechende Nachteile vermeide bzw. in meinem geschäftlichen Ablauf handlungsfähig bleibe :

Für 14 Tage kann ich Ihnen den Austausch mit gleicher Ware garantieren z.B. .

Ansonsten hat der Käufer zwei Jahre Zeit seine Ansprüche geltend zu machen .

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi Mareike

Jawohl Widerrufsrecht meinte ich
Sorry.

Hi Philosoph

Also, wenn ich das richtig deute mit den 2 Jahren für seine Ansprüche, so muß er jetzt nicht auf mein Angebot auf Rücknahme der Ware eingehen sondern kann jetzt in aller Ruhe 2 Jahre, abwarten und dann sagen: Also da vor 2 Jhren hast du mir Schund verkauft. Ich will jetzt Ersatz?????????



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

Wie auch immer der Ton zwischen Verkäufer und Käufer aussah, so ist schon dreist, wenn der Verkäufer dem Käufer den schwarzen Peter zuschieben

"Ich habe bei Ebay einen Verkauf getätigt, bei dem der Käufer scheinbar nach dem Motto handelt, erst kaufen, dann ansehen, dann die Auktionsbeschreibung so definieren wie er sie braucht, sich beschweren und versuchen den Preis zu drücken."

und dann auch noch verlangen will

"....das ich das falsche Bild in der Auktion hatte. Aber statt mich darauf aufmersam zu machen".

Der Verkäufer ist für die korrekte und völlständige Beschreibung des Artikel zuständig - niemand sonst - und dazu gehören auch klare Hinweise zu dem vorhandenen Gebrauchsspuren. Wer hier redlich handelt, hat nach dem Zuschlag damit keine Probleme.

Gruß,
Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Wolfgang H.

Wenn du es schon dreist findest das der Verkäufer.........

Dann erkläre mir bitte mal wo bei Gebrauchtwaren die Erbsenzählerei anfängt und wo sie aufhört, zumal ich den Hinweis gegeben habe, das Gebrauchtspuren vorhanden sind.
Andere Käufer, die Teile von der gleichen Ware erworben haben, haben eigenartigerweise keine Beschwerden losgelassen haben, sondern im Gegenteil. Und ich hab von dem K den Hinweis bekommen, das er es mit anderen VK auch schon so gemacht hat, es hätte immer geklappt und er hat einen Teil des Geldes wieder bekommen und er kann nicht verstehen das es bei mir nicht auch klappen soll.( Ich hab im übrigen den Vorschlag gemacht die Ware zurückzunehmen) Und das ist in deinen Augen eine ganz korrekte Art zu handeln?

Ich denke eher es ist ganz schön dreist ständig alles dem Verkäufer in die Schuhe zu schieben.
Und wenn man schon bemerkt, das ein Bild nicht zur Artikelbeschreibung past, warum soll es dann so schwierig sein den Verkäufer darauf aufmerksam zu machen?
In meinen Augen ist es eine unfaire Art es zu wissen, und es anschließend als" Druckmittel" zu nutzen um den Preis zu drücken.

Denn wenn das so einfach ist, und auch noch im Zuge des Käuferschutzes rechtens, kann ich ja jetzt direkt nach waren suchen, die nach meiner Ansicht eine falsche Beschreibung haben und vielleicht ein falsches Bild, kann die Ware für teures Geld erwerben und anschließend geh ich bei und zerpflück dem VK seine Beschreibung so wie ich es brauche, mäkel an dem Bild rum, da es aus Belichtungsgründen oder was auch immer ( wir sind ja alle Profifotografen) nicht den Artikel so zeigt wie er eigentlich aussieht, such mit der Lupe den kleinsten Kratzer auf der Gebrauchtware und bin anschließend im Recht. Auch ne Art ne Menge Geld zu sparen.
Ist das deine Vorstellung von redlich handeln?

"Der Verkäufer ist für die korrekte ...... Wer hier redlich handelt, hat nach dem Zuschlag damit keine Probleme."

Wie bitte darf ich das verstehen? redlich ist gleichzusetzen mit ehrlich. Ich als Laie in puncto Modelleisenbahn habe meine Beschreibung nach bestem Wissen gemacht. Somit ist für mich diese Angabe korrekt und vollständig. Und wie siehts aus? Käufer brauchen nicht redlich handeln?

Ach übrigens. Der K hat nach 5 Tagen immer noch keine Reaktion auf meinen Vorschlag die Ware so wie sie ist zurückzunehmen, gezeigt.
Sehr merkwürdig, oder? Vielleicht doch nur ein mieser Versuch mich als VK übers Ohr zu hauen, wie er es nach seiner Aussage schon mit anderen gemacht hat?
Darüber sollte man mal nachdenken.;)
Gruß Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich nehme an Wolfgang H. hat sich nicht die Mühe gemacht alles hier zu lesen sondern nur das erste Posting ;)
Sonst würd sein Posting auch gar kein Sinn ergeben, nachdem das ja nun schon vorher geklärt wurde was er gesagt hat wars unnötig dies nochmal zu wiederholen, da die Situation jetzt eine ganz andere ist.

Naja, aber komische Käufer gibts genausoviel wie komische Verkäufer, hatte auch mal so einen... nach einer Beschwerde hatte er sich nie wieder gemeldet obwohl ich auch den Artikel zurückgenommen hätte.

Vielleicht ist dein Käufer z.Z. in Urlaub, oder auf eine andere Art verhindert. Ich würde ihm auch eine Frist setzen zu reagieren. Schliesslich will man das ja auch mal zu Ende bringen und nicht ewig warten und denken 'na kommt da jetzt noch was?'.
Ich würd aber 4 Wochen ansetzen zu reagieren um sich zu entscheiden was er nu will. Schliesslich sind die Schienen ja wohl nicht völlig unbrauchbar und er könnte damit schon die ganze Zeit 'spielen'.

(Bin in Sachen Modeleisenbahn auch ein Laie)

Robert

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Andreas4
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Robert
Deine Überlegung mit dem Urlaub wäre ja zu akzeptieren und eine dementsprechende Frist wäre meines Erachtens auch kein Problem. Nur hab ich Ihm das Angebot auf Rücknahme direkt im Anschluß an seine letzte Mail gemacht und eine Urlaubsfahrt innerhalb von 10 Min, glaub ich, hat dann bestimmt doch nicht stattgefunden. :)
Das die Schienen wohl nicht ganz unbrauchbar sind hatte ich Ihm auch schon geschrieben. Darauf kam von Ihm die Antwort, das er sie selbst auch schon gereinigt hätte " ?? stutz" und so in etwa, das er ja wohl entscheidet ob sie für ihn brauchbar sind oder nicht.
Ich frag mich auch, was er reklamieren will, wenn er selbst schon " Hand angelegt" hat. Ich kann es doch gar nicht mehr nachvollziehen, ob er recht hat. Und, wie gesagt, andere Käufer haben sich nicht über den Zustand beschwert.

Alles sehr eigenartig.
Gruß Andreas

0x Hilfreiche Antwort

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