hallo,ich habe als Privatverkäufer bei ebay einen Taschenrechner von Casio versteigert.Endbetrag ca.20euro.Mit der Versandoption unversicherter Versand.
Habe Ihn dann auch als Großbrief Verschickt für 1,44euro.
Der Käufer hat nun den Taschenrechner erhalten und sich beschwert,dass das Display defekt ist.Ich sollte ihm das geld zurücküberweisen,sonst würde er weitere Schritte einleiten.
Bin ich als Privatverkäufer dazu verpflichtet?Der Taschenrechner ging einwandfrei und er war keinesfalls beschädigt.Wer hat jetzt Recht?Wie ist das mit unversichertem Versand?
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Ebay unversicherter Versand (ware defekt)
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich würde sagen, dass Du als Versender haftbar bist. Einen Taschenrechner in einem Grossbrief zu versenden ist mehr als leichtsinnig!! Du hast trotz unversichertem Versand Sorge zu tragen, dass Dein Artikel unbeschädigt den Käufer zugesendet wird. Du hättest zumindestens den Taschenrechner grosszügig mit Polsterfolie in einer Warensendung oder in einem Päckchen versenden müssen.
ich habe die Ware als privatmann unversichert angeboten
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du musst aber trotzdem dafür sorgen, dass die ware entsprechend gegen beschädigung geschützt versendet wird.
war der taschenrechner in irgendeiner art umverpackung ? karton, luftposlterfolie, etc. ?
als unversichert gilt,das ich darauf nicht achten muss,hab bei der post nachgefragt,fällt zu lasten des käufers,ausserdem ist es nicht nachvollziehbar,da unversichert,
@Christian
*als unversichert gilt,das ich darauf nicht achten muss*
Worauf mußt du angeblich nicht achten? Deine Aussagen sind irgendwie unklar.
@normi
schön, Dich zu lesen
wenn ich Christian79 recht verstanden habe (Frauen können manchmal verquerer denken ), muss er angeblich nicht darauf achten, dass die Ware trotz unversichert 'anständig' verpackt sein muss
Hoffe bloß, dass ich nie an diesen Verkäufer gerate
Sorry, Chris, aber was erwartest Du denn in so einem Fall???
LG
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
@Teasy
willkommen in diesem unterforum. ich glaube, hier habe ich dich noch nie gelesen, oder?
Ja, frauen verstehen so ein durcheinander manchmal besser. hatte auch das gefühl, christian meinte es so, wie du es interpretierst.
mochte nir aber nicht vorstellen, daß er eine so dümmliche aussage trifft. deshalb habe ich liber nachgefragt.
diese angebliche aussage von dhl ist quatsch.
natürlich musst du dafür sorgen, dass die ware ausreichend gegen transportschäden geschützt verpackt wird.
wenn du das nicht tust, ist das gut für dhl. denn die sind dann aus der haftung.
aber deinem käufer gegenüber stehst du in der plicht ausreichend zu verpacken.
ich denke nach deinen aussagen war der taschenrechner wohl lose in ein em umschlag. wenn der also auf dem transport kaput gegangen ist, ist das jetzt dein problem. übrigens wäre das bei einem versicherten versand genauso gewesen. dhl haftet sicherlich nicht für durch deine nicht ausreichende verpackung verursachten schäden.
aber wenn du es nicht glaubren willst, lass es halt auf einen rechtstreit ankommen und gib uns mal bescheid, wie das ausgegangen ist.
--- editiert vom Admin
@normi
quote:
@Teasy
willkommen in diesem unterforum. ich glaube, hier habe ich dich noch nie gelesen, oder?
Schreibe eigentlich meist nur da, wo ich auch glaube etwas Ahnung von zu haben (und da fehlt es bei Internetauktionen oftmals), oder wenn ich Themen einfach zum Ablachen finde und meine auch etwas zur allgemeinen Belustigung beitragen zu können deshalb wirste mich hier seltener finden...
quote:
Ja, frauen verstehen so ein durcheinander manchmal besser. hatte auch das gefühl, christian meinte es so, wie du es interpretierst. mochte nir aber nicht vorstellen, daß er eine so dümmliche aussage trifft. deshalb habe ich liber nachgefragt.
Naja, es gibt überall solche und solche
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"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
ich würde mich eventuell erstmal überzeugen, ob der Rechner überhaupt defekt ist bilder per mail usw.
Und dann ist natürlich noch die Frage ob das Gerät tatsächlich bei übernahme schon defekt war.
@stema
sicher, der vk ist in der beweispflicht, das ist unstrittig. so wie hier christian aber herumposaunt, kann ich mir aber gut votstellen, daß dem k dieser nachweis deutlich erleichtert wird.
@ normi das steht ausser Frage
Einem normalen menschen sollte schon klar sein das man ware gut verpackt schicken sollte um sich ärger zu ersparen.
Wenn der taschenrechner natürlich nur in einen umschlag gesteckt wurde dann ist es natürlich schon dreist sich dann noch aufzuregen.
Andereseits kenne ich Casio taschenrechner nur mit so einer Schutzklappe =)
gruss stefan
*Andereseits kenne ich Casio taschenrechner nur mit so einer Schutzklappe*
Ich habe selber welche ohne Schutzklappe.
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