Ebay und Finanzamt

18. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay und Finanzamt

Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich habe 2003 von Ende Februar bis Anfang Oktober bei Ebay ca. 600 Bewertungen (Verkaufswert jeweils ca. 15,- Euro) gesammelt: Ich bin eher zufällig darauf gekommen, Waren selbst zu kaufen (hauptsächlich Fachbücher, aber auch Autozubehör und ähnliches) und dann über Ebay zu versuchen, einen höheren Preis zu erzielen, was mir erstaunlich oft gelungen ist, wobei ich aber insgesamt sicher nicht mehr als 1000 Euro verdient habe. (Gesamtumsatz etwa 10.000 Euro). Seit Anfang Oktober ist allerdings Schluß, weil wenn ich Aufwand und Ertrag vergleiche, lohnt sich die Sache sicher nicht!
Da ich natürlich anfangs nicht daran gedacht habe, daß das größere Ausmaße annimmt, habe ich auch kein Gewerbe angemeldet. Ich verfüge auch nicht mehr über Unterlagen, z.B. Rechnungen o. ä. Um Ärger zu vermeiden, will ich es heuer bei der Einkommenssteuer auf alle Fälle angeben.
Meine Frage: bekomme ich dann nachträglich ein Problem, weil ich kein Gewerbe angemeldet habe oder ist es durch die Angabe in der Einkommenssteuererklärung erledigt?
Oder muß ich rückwirkend ein Gewerbe anmelden???

Liebe Grüße

Timidly


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"Timidly"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Bezgl. Gewerbe kann ich dir nicht sicher weiterhelfen.

Deine Einnahmen kannst du aber auch aus den eBay-Rechnungen ersehen.
Allerdings fehlen dir die Belege für deine Ausgaben.

Gruss
MichiM

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"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die fehlende Gewerbeanmeldung dürfte beim Finanzamt nicht das Problem sein.

Im vorliegenden Fall wird das erzielte Einkommen sicher geschätzt werden. In diesem Fall wäre es sicher gut, wenn für wenigstens einige Artikel noch Ein- und Verkaufspreis belegbar wären. Dann könnte man auf den Rest hochrechnen.

Den Gesamtumsatz könnte man aus den ebay-Rechnungen rekonstruieren, wie Michi schon schrieb. Und, wichtig, setzen Sie PC-Kosten. Online-Kosten, Fahrtkosten (zur Post und zur Beschaffung der Ware) usw. an, natürlich teilweise auch nur ungefähr möglich, da sicher z. B. kein Fahrtenbuch geführt wurde. Das alles sind Kosten, die den Gewinn und damit die Einkommensteuer mindern.

Das Finanzamt akzeptiert recht viel, wenn es realistisch gerechnet und gut begründet ist.

Bear

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#3
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

-Die fehlende Gewerbeanmeldung dürfte beim Finanzamt nicht das Problem sein.-

Woanders (außer FA) schon?


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"Timidly"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das Ordnungsamt oder die sonst für die Gewerbeanmeldung zuständige Behörde könnte eine Geldbuße verhängen.

An Ihrer Stelle würde ich aber so argumentieren, daß Sie niemals vorhatten, auf Dauer gewerblich tätig zu sein. Sie haben das ja inzwischen ja auch eingestellt. Ein Gewerbe ist definitionsgemäß auf Dauer angelegt.

Es ist aber sowieso unwahrscheinlich, daß die zuständige Behörde davon erfährt. Ob das Finanzamt sowas weitermeldet weiß ich nicht, ich glaube eher nicht.

Gruß
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und aufschlußreiche Antwort! Eine Frage habe ich aber noch: irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, daß ich auf den erzielten Umsatz - in meinem Fall 10000,- Euro - Mehrwertsteuer abführen müßte, die sozusagen in diesen 10000 Euro enthalten seien. Stimmt das oder muß ich nur auf den angefallenen Gewinn - ca. 1000,- Euro - Einkommenssteuer zahlen?

Gruß

Timidly

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"Timidly"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Gehe doch einfach einmal zum Finanzamt und schildere so offen und ehrlich wie Du das hier in den Foren auch gemacht hast.
Du wirst erstaunt sein, dass man Dich zu Deiner vollsten Zufriedenheit auch beraten wird, wie und was Du alles eigentlich machen mußt.oder auch nicht.
Möglicherweise gibt es ja auch eine ganz einfache pauschale Regelung und Du bist alle Sorgen los.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ist so:
Hol dir den Gewerbeschein, BEVOR das Finanzamt über Internet- bzw. Ebay-Recherchen rausfindest, dass du "gewerblich" handelst.
(Gewerblich: wurde in diesem Forum oft genug behandelt - das ist dann der Fall, wenn du Sachen kaufst, um sie mit Gewinn zu verkaufen. Ist ja bei dir der Fall...)

Bei der Steuer wird's spannend:
Wenn du keine 16.000 Euro Umsatz gemacht hast, bist du ein Kleingewerbe und musst keine MWSt abführen (ist wohl besser für dich...).
Wenn du jetzt sagst, dass sich das Gewerbe nicht lohnt, weil die Kosten den Ertrag nicht decken, dann führt das zu negativen Einnahmen, die sich steuermindern auswirken
;) :) ;)

D.h. mach alles offiziell, bevor du vom Gewerbeaufsichtsamt und/oder Finanzamt dazu aufgefordert wirst, ein Gewerbe anzumelden.
Fehlende Belege kann man dann im persönlichen Gespräch beim Finanzamt klären und sich - wie oben geschrieben - rückwirkend schätzen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Timidly
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

aha...
Hol dir den Gewerbeschein, BEVOR das Finanzamt über Internet- bzw. Ebay-Recherchen rausfindest, dass du "gewerblich" handelst.

...wie gesagt, seit Anfang Oktober ist Schluß - ist denn eine nachträgliche Anmeldung überhaupt sinnvoll, soll heißen, bringt das was?
Ansonsten - vielen Dank für Eure Tipps!

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"Timidly"

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