Hallo,
Mein Problem ist, dass ich ein Auto verkauft habe, über Ebay, für 1000€. Einen Tag später wurde mein Ebaykonto geschlossen, wegen Verletzung der AGB. Ich habe direkt Ebay kontaktiert und wollte wissen, warum mein Konto geschlossen ist und erhielt nur die Antwort, dass ich mit einem anderen Konto in Verbindung stehe und das es wegen eines Verstosses gegen das Grundsatzes geschlossen ist. Ich habe Ebay mehrmals kontaktiert um das Problem zu lösen, aber mir wurde nicht weiter geholfen.
Der Käufer vom Auto hat das Auto nie abgeholt und Ebay hat von meinem Konto 49,-€ abgebucht.
Ich kontaktierte Ebay wieder und erhielt diese Antwort:
Weil mein Konto geschlossen ist - "Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir aus diesem Grund keine Gutschrift gewaehren. Beachten Sie bitte auch, dass wir zur Erteilung einer Gutschrift nicht verpflichtet sind."
Wer kann mir weiterhelfen?
Ich weiss keinen Rat mehr. Mein Konto was geschlossen ist hat 73 Bewertungen (alle posetiv) und ohne jegliche Probleme. Gebühren wurden auch immer gezahlt.
Ich kann leider nicht den Käufer bei Ebay melden (Unstimmigkeiten online klären), weil mein Konto gesperrt ist.
Nun kommt der Käufer damit durch, da ich es nicht bei Ebay melden kann und muss noch die Gebühren für den Verkauf bezahlen, wobei kein Verkauf zustande kam.
Danke für Eure Tipps.
Ebay nimmt Gebühren, ohne Verkauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
auch wenn dein konto geschlossen wurde ist der kaufvertrag mit dem höchstbietenden gültig.
von daher wurde die verkaufsprovision auch zu recht eingezogen.
du musst jetzt den kaufvertrag gegenüber dem käufer durchsetzten.
Da man sich auch nicht einloggen kann wird man kaum an die Daten des Käufers gelangen. Also wäre auch keine Provision fällig.
Ich würde die Lastschrift widerrufen, Ebay ein Einschreiben senden das Sie die Povision bekommen wenn der Kunde vermittelt wurde (Daten)
Aber wegen des Kontos, kann Ebay entscheiden wie die wollen. Meist dauert es 2-3 Wochen und einige Mails mit Erklärungen und neuen Unterlagen ann schalten die alles wieder frei.
K.
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'Einen Tag später wurde mein Ebaykonto geschlossen,'
somit liegt die kaufbestätigungsmail von ebay mit den kontaktdaten dews käufers vor.
den rat von mustermann würde ich nicht folgen, da ebay hier mit erfolg und für dich erheblichen weiteren kosten sein geld einfordern wird.
Na wenn eine Vermittlung (Austausch der Adressen) erfolgt ist. Dann zahlen, wenn nicht eben nicht.
Nicht jeder hat eingestellt das Ebay Email sendet, man kann das System auch ohne Mails nutzen.
K.
> Da man sich auch nicht einloggen kann wird man kaum an die Daten des Käufers gelangen. Also wäre auch keine Provision fällig.
Vielleicht hat ja der K die Daten des VK?
Die Vermittlung ist ja unstrittig erfolgt; der Vertrag garantiert dem VK aber nicht, daß er noch in alle Ewigkeit Zugriff auf die Käuferdaten hat.
Ob der VK die Daten des Käufers hat, ist ausschlaggebend. Einmal reicht.
Das alleine kann der VK wissen.
Ebay kann wissen wann wer wo wie auf die Daten zugeriffen hat, können die beweisen das die Daten einmal gesehen wurden ist die Provision fällig.
Ganz einfach
K.
Danke für die Antworten, in den Daten bei Ebay kann ich nicht reinschauen, also kann ich auch nicht zum Rechtsanwalt gehen, um Käufer anzuklagen, da ich kein Beweiß habe von Ebay oder sehen kann.
Ich denke auch das Ebay auch den Käufer gewarnt hat das ich nicht mehr Mietglied bei Ebay bin.
Kann wirklich nicht verstehen warum Verkaufgebühren zahlen mußte.
Vielleicht hat einer Tip für mich, Danke
wenn ein vk nach auktionsende geperrt wird versendet ebay i.d.r. eine mail an den käufer und rät dazu die transaktion nicht abzuschliessen.
dies ist mit sicherheit rechtswiedrig, da ja trotzdem ein rechtsgültiger kaufvertrag zustande gekommen ist und auch besteht.
allerdings müsstes du ebay hier verklagen, und davor schrecken die meisten leute zurück.
so traurig es ist, du wirst bzgl. der gebühren garnichts machen können, da diese zu recht erhoben wurden.
> dies ist mit sicherheit rechtswiedrig
Es ist nicht zwingend rechtswidrig, eine falsche Rechtsmeinung zu vertreten.
Dennoch könnte sich eBay möglicherweise schadensersatzpflichtig machen (und zwar aus Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten). Das müßte aber erst noch ausgefochten werden. Ob ein ´wir raten Ihnen...´ schon die Grenze überschreitet, ist strittig.
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