Hallo,
ich habe bei eBay
ein iphone mit der Bezeichnung ersteigert
'Apple iPhone 3GS 16GB Dummy ohne Vertrag Weiß ***NEU***' und eine Attrappe erhalten. 1. Der Käufer hat mehrere iphone in dieser Form versteigert, gilt er dann noch als Privatverkäufer?
2. Meine Unwissenheit hierbei war, dass ich eine iphone-Attrappe erhalte und der Verkäufer bewußt auf die Unwissenheit der Leute spekuliert hat. Es war sonst in der Bezeichnung nichts Unechtes zu erkennen und ich dachte das Dummy bezieht sich auf das Handy ohne Vertrag und damit ist es als 'blank' zu verstehen.
3. Es suggeriert im Titel auch von 16GB Speicherplatz, was dieses Ding ja nicht hat, da es kein Innenleben besitzt.
Ich finde dieses Vorgehen grenzt schon an arglistiger Täuschung, wobei der iphone Hype wohlwissentlich ausgenutzt wird. Habe ich hier eine Argumentationshilfe, um vom Kaufvertrag zurückzutreten, da der Verkäufer nicht gewillt ist entgegenzukommen und das iphone als Rücksendung anzunehmen?
Vielen Dank
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Ebay iphone Dummies
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
--- editiert vom Admin
Halte die Überschrift für irreführend und arglistig zugleich, wir haben diese Thematik schon einige Male im Forum besprochen, sodass weitere Ausführungen eigentlich nicht mehr nötig sind.:
http://www.123recht.net/ebay-handy-dummy-k%C3%A4ufer-zahlt-nicht-__f173103.html
http://www.123recht.net/K%C3%A4ufer-verweigert-Zahlung.was-tun-__f176529.html
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:
und alle Gebote sind in dem unteren zweistelligen Bereich ...
Wenn sie für ein paar Euro verkauft werden, dann sind sie in der Regel auch richtig beschrieben worden.
In den hier vorgetragenen Fällen erreichten die Preise teilweise mehrere hundert Euro. Immer ging es um lange Ausführungen, was das Handy alles kann und wie toll es ist, dass es ohne Vertrag ist und und und...
Nichts davon hat auch nur ansatzweise etwas bei einer Attrappe, einem paar Cent-Artikel verloren. Alles dient nur der Täuschung, anstatt klipp und klar zu schreiben, dass es sich nur um eine Attrappe handelt, mit der kein Mensch telefonieren kann, wie es korrekte eBayer tun, die eben nur ein paar Euro dafür erzielen, geht es diesen Verkäufern nur darum, den Blick auf das Wesentliche zu vernebeln, dass es eben eine Attrappe ist.
Schon der Begriff Dummy ist in D vollkommen ungebräuchlich, den meisten nur durch die Tests der Automobilindustrie bekannt, eBay ist wirklich nicht zu verstehen, das Wort "Attrappe" kennt aber jeder.
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-- Editiert am 22.10.2009 23:05
Hallo Schneewittchen89,
vielleicht nennst du uns einmal die Auktion (gerne auch per PM)? Dann könnte man insbesondere deine 1. Frage besser beantworten.
MfG Stefan
Ohne Angabe der Artikelnummer kann man darüber nur spekulieren, ob das arglistige Täuschung ist.
Weder kennt man die genaue Gestaltung der Auktion, noch kennt man die Kategorie in der das Dummy eingestellt war.
Das dies für die Beurteilung entscheidend ist, sollte man erst mal warten bis man die Auktion gesehen hat.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
-- Editiert am 23.10.2009 01:37
Hallo,
danke für schnellen Antworten:
die Auktion lief unter folgender Nummer:
250510320535
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Hallo,
danke für schnellen Antworten:
die Auktion lief unter folgender Nummer:
250510320535
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Hallo,
erste Kurzauswertung:
- Kategorie: ist korrekt (die Betrüger
lernen halt auch dazu)
- Artikelbezeichnung: auch OK, allerdings wird wieder einmal der Begriff "Dummy" verwendet (imho unpassend, aber eBay nennt sie ja leider auch so, siehe Kategorie )
- Artikelbeschreibung: Hier ist - in der großen roten Überschrift - keine Rede mehr von einem Dummy, obwohl das wohl die Haupteigenschaft ist. Und wie immer die - völlig unnütze - Aussage "Sie schließen hier keinen Vertrag ab"
- 16GB: Überall steht diese Angabe mit dabei. Das (oder heisst es der?) Dummy hat diesen Speicher aber bestimmt nicht.
- Gewerblich: Vermutlich ja (mit laufend wechselnden Accounts)
- Bewertung: wahrscheinlich gefaked (was auch immer diese eine Bewertung bewirken soll)
- Bilder: höchstwahrscheinlich geklaut
Mein Fazit: Irrtum ja (insbesondere aufgrund der Artikelbeschreibung), Betrug: nein (aber sicherlich an der Grenze)
Ich würde den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten (§119 BGB
) und mit Fristsetzung (14 Tage) die Rückzahlung des Geldes verlangen. Dies sollte umgehend (~3 Tage) und beweisbar (Einschreiben) erfolgen. Die Ware würde ich hier angesichts des geringen Wertes sofort zurücksenden. Und wenn du beides gemeinsam als Paket schickst (mit Sendungsverfolgung), kannst du dir das Einschreiben sparen.
Des weiteren würde ich ihn darauf hinweisen, dass er mit einer Klage sowie einer Anzeige wegen Betrugs zu rechnen hat und der Bildrechteinhaber über die unrechtmäßige Verwendung informiert wird (dass du den gar nicht kennst, musst du ja nicht offenlegen und vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der weiß, woher die Bilder stammen).
Ob im Falle der Nichtreaktion eine Klage wirklich sinnvoll wäre, ist aber eine andere Frage. Insbesondere gäbe es dann das Prozesskostenrisiko. Und witzigerweise
sind solche Leute dann immer total verarmt oder bereits in der Privatinsolvenz.
MfG Stefan
Hallo Stefan,
vielen Dank für deine umfangreiche Einschätzung der Sachlage. Dann werd ich einmal mein Glück versuchen.
Grüße
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--- editiert vom Admin
Hallo,
da fällt mir übrigens ein: wieso ist denn "Hand-Dummys" eine Unterkategorie von "Handy & Organizer > Für Bastler" ?
Den möchte ich sehen, der aus diesem Ding ein echtes Handy bastelt. Für Bastler soll doch wohl eigentlich bedeuten, dass es sich um defekte Geräte handelt, nicht aber um Attrappen.
Größe Aussichten auf einen Erfolg sehe ich auch nicht (zumindest nicht ohne Gericht), aber was kostet es schon. Ich denke, der Versuch ist es wert.
EDIT: Was meint ihr, kann man aus dem Satz "Sie schließen hier keinen Vertrag ab - also bieten Sie was das Zeug hält :o)" herleiten, dass er gar keinen Kaufvertrag abschließen wollte?
MfG Stefan
-- Editiert am 23.10.2009 22:03
quote:
wieso ist denn "Hand-Dummys" eine Unterkategorie von "Handy & Organizer > Für Bastler"
Weil die Gehäuse meist echte Gehäuse sind, jedoch ohne Inhalt.
Ideal um ein zerkratztes Gehäuse preiswert auszutauschen, die original Ersatzteile sind oft sehr viel teurer.
quote:
kann man aus dem Satz "Sie schließen hier keinen Vertrag ab - also bieten Sie was das Zeug hält :o)" herleiten, dass er gar keinen Kaufvertrag abschließen wollte
Dieses Argument sollte man ihm eventuell bei seinen nächsten Auktion(en) näher bringen. Wird der sich freuen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Hallo,
mal ein Update,
aus Apple iPhone 3GS 16GB Dummy ohne Vertrag Weiß ***NEU***
ist Apple iPhone 3GS Dummy Atrappe NICHT FUNKTIONSTÜCHTIG
geworden.
Jetzt sind mir schon fünf solcher Auktionen des Verkäufers bekannt (vermutlich gibt es noch mehr, nur unbewertet). Wenn das immer noch privat sein soll, bin ich auf die Erklärung gespannt.
MfG Stefan
quote:
Wenn das immer noch privat sein soll, bin ich auf die Erklärung gespannt.
Die müsste ja schon wirklich sensationell sein die Erklärung ...
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