Hallo,
ich kaufe und verkaufe seit ca. 1 Jahr bei ebay Sammelfiguren. Im Studium habe ich gelernt, dass es mal ganz schnell gehen kann, dass man als gewerblicher Verkäufer hingestellt wird, der dann strafe zahlen muss (gabs mal einen Fall, wo eine Frau ca. 10 Jeans verkauft hat und diese dann sofort bestraft wurde). Jedoch wollte ich mal fragen, wann so etwas zählt. sicher ist es etwas auslegungssache etc.
um mal zahlen zu nennen: ich habe bisher so ca. 150 bewertungen erhalten (für verkäufe und käufe). diese beschränken sich fast ausschließlich auf diese sammelfiguren. Einen großteil behalte ich ein, verkaufe aber in regelmäßigen abständen immer wieder mal einige dieser figuren, die ich nicht brauche oder die doppelt sind, auf einen schlag in mehreren auktionen. Dabei muss ich sagen, dass so ca 90% der figuren privat genutzt werden und lediglich 10% wieder verkauft werden/wurden.
Als geldangabe ist da fast kein gewinn drin, da ich fast alles, was ich gewinne wieder ausgebe bzw. vielleicht auch so mal 200-300 euro im plus bin wenn man mal die gebühren von ebay etc abzieht. Für mich privat ist das weniger ein verkaufsprozess bzw ein gewinngedanke dabei, da ich das eher als spielhobby betreibe mit diesen figuren - anstatt als verkaufsgegenstand.
wenn man mal die zahlungsströme der auktionen nimmt, dann ergeben sich ca 3000 euro! Bitte beachtet, dass die 3000 euro kein gewinn sind, sondern lediglich die zahlungsströme, die sich ca. zu 50/50 aus verkauf (1500 euro) und einkauf (1500) ergeben <-- grob zusammengefasst. es fließt also schon ein bisschen geld...aber am ende ist kaum gewinn (darauf bin ich ja auch nicht aus) von 200-300 euro drin.
kann mir mit dieser tatsache (dass ich viel mit diesem figuren mache (einkauf/verkauf)) irgendjemand an den karren fahren, weil ich das privat betreibe????
vielen dank schonmal für ein paar aussagen
Ebay gewerblich obwohl kaum Gewinn?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein Gewerbe beinhaltet immer eine Gewinnerziehlungs-ABSICHT.
Wie du selbst schreibst, betreibst du dies ja als Hobby (Sammler) und hast selber auch einen großen Bestand dieser Figuren für dich gesammelt.
Ich vermute jetzt mal, dass es sich um Ü-Ei oder ähnliche Figuren handelt
Handelt es sich um echte Kunstwerke (Meissner Porzelan o.ä.), könnte die Sache anders aussehen. Jedoch kannst du ja anhand deiner Käufe/Verkäufe sofort beweisen, dass du keine gewerblichen Absichten hast, sondern dies nur als Hobby betreibst. Auch der "zufällige" Gewinn von ein paar 100 Euro liese sich leicht gegenrechnen gegen enstandene Kosten (Verpackungsmaterial, Computer, Internetkosten usw), falls das ein Gewerbe wäre.
Dein Beispiel mit den 10 Hosen bezieht sich wahrscheinlich auf Neuware. Da ist leicht gewerbliche Absicht zu "unterstellen", denn wer kauft sich schon 10 Hosen und verkauft sie ungetragen dann weiter? Bei Gebrauchtware sehe ich auch kein Problem 10 Hosen zu verkaufen, ansonsten müsste wahrscheinlich ein Großteil der Flohmarkt-Verkäufer ein Gewerbe anmelden.
die_wurzel
Danke für die schnelle antwort. es handelt sich nicht um Ü-Ei, sondern um Herr der Ringe sammelfiguren, die auch bemalt werden.
wie du schon sagtest, betreib ich das als hobbyist und ich brauch ja nicht alles, was ich "erwerbe" und verkaufe daher einen teil. bei diesen möglichen paar hundert euro gewinn hab ich schon versand etc mit einbezogen <-- aber es bleibt dennoch hobby und ich sammel ja so ca 90% davon für private zwecke.
wie schaut es aus, wenn ich nun (angenommen) meinen dachboden entrümpeln (wo 3+ jahre alte sachen liegen) würde um platz zu schaffen und dabei ein paar hunderter einnehme .... kann man das dann rechtlich eigtl abkoppeln von diesem genannten hobby, weil das ja lediglich eine entrümpelung ist - aber in summe auf die hobbyauktionen den "gewinn" erhöhen würde?!
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*** wie schaut es aus, wenn ich nun (angenommen) meinen dachboden entrümpeln (wo 3+ jahre alte sachen liegen) würde um platz zu schaffen und dabei ein paar hunderter einnehme .... ***
Nunja, was bedeutet "Einnahmen"? Die Dinge haben ja irgendwann auch mal Ausgaben bei Kauf hervorgerufen. Einnahmen (Umsatz) ist ja nicht gleich Gewinn.
Wenn es nicht gerade 10 fach die gleichen Artikel sind (und auch dann hängt es davon ab, was es für Artikel sind, z.B. 10 paar gebrauchte Socken sind kein Gewerbe, 10 gebrauchte Automotoren evtl doch), ist das ein ganz normaler Privatverkauf, den man weder versteuern noch sonstwas muss.
Problematisch wird es, wenn man einen gewerblichen Account auf Ebay hat und dann etwas privat verkaufen möchte. Da gibt es eigentlich immer Ärger im Ernstfall
Aber bei einer ganz normalen Dachbodenentrümpelung sehe ich da kein Problem. Es ist ja nicht verboten hier in Deutschland als Privatmensch seinen Privatkram zu verscherbeln (siehe z.b. auch Flohmärkte). Andernfalls müssten ja diverse User mit mehreren hundert Ebay-Bewertungen alle eine Gewerbe anmelden.
die_wurzel
@die_wurzel
> Ein Gewerbe beinhaltet immer eine Gewinnerziehlungs-ABSICHT.
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NEIN. Das ist wirklich wichtig. dazu gibt es eine Reihe von Entscheidungen, stellvertretend hier eine davon:
...Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB
eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05
– Rdnr. 14, BGHZ 167, 40
ff.), wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (BGH, a.a.O., Rdnr. 15 ff.). Bei der Frage, welches Maß an Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit die Verkaufstätigkeit insoweit erreichen muss, ist auch die Funktion der Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit zu beachten... (Zitat)
Das OLG Frankfurt hatte darüber zu entscheiden, ab wann ein Verkäufer auf der Auktionsplattform ebay als Unternehmer einzustufen ist (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.03.2007 Az. 6 W 27/07
http://www.antiquariatsrecht.de/?p=18
Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es NICHT an.
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Im Übrigen: Bei Sammlern ist die Situation schon ein bisschen entspannter. Auch das Ausräumen des Dachbodens sollte nicht problematisch sein.
Zu den Sammlern hier noch:
http://www.wortfilter.de/News/news2635.html
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Ganz gründlich hier ein genereller Überblick über die Rechtslage:
Stefanie Schubert *
Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070194.htm
*** NEIN. Das ist wirklich wichtig. dazu gibt es eine Reihe von Entscheidungen ***
Oha, das war mir wirklich neu, besten Dank für die Aufklärung
Auch die Links in ihrem Posting, speziell
http://www.jurpc.de/aufsatz/20070194.htm
sollte man zur Pflichtlektüre bei gewerblichen Handel auf Ebay bestimmen.
die_wurzel
-- Editiert von die_wurzel am 03.01.2009 21:05
ob du gewerblich handelst hat nix mitm gewinn zu tun
gewerblich sind leute, die zeugs einkaufen um das mit gewinn (oder eben nicht) bei ebay wiederzuverkaufen
da du das als hobby betreibst, sehe ich da kein problem. allerdings kann das ein anwalt wieder anders sehn!
weiß ja nicht wie du auf einmal an doppelte figuren kommst, aber da du nicht mit gewinnabsichten verkaufst müsste das in ordnung gehn
-- Editiert von easykao am 04.01.2009 22:38
naja an doppelte anzahl etc. komm ich halt, weil große sachen gekauft werden und nur einzeln davon verkauft werden und daraus +/- an geld entsteht und welche übrig bleiben.
ist ja halt so, dass es in der hinsicht eine mehrung ohne ausgaben ist. wie verhält sich das?
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