Hallo,
ich habe leider einen Artikel mit einem ähnlichen Artikel
verwechselt und geboten. Die Auktion ist abgeschlossen.
ich habe sofort den Verkäufer benachrichtig und mitgeteilt das ich Fehler gemacht habe.
Wie sieht es rechtlich aus?
Muss ich bezahlen?
Ebay- ersteigerte Artikel
15. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2004 | 16:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay- ersteigerte Artikel
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2004 | 17:50
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Anfechtung wegen Irrtums ist prinzipiell möglich (§119 BGB
).
Allerdings muß der Irrtum auch nachvollziehbar sein, ebenso wie die Begründung, warum man den Irrtum erst nach Auktionsende bemerkt haben will.
In der Praxis würde ich
a) mit dem VK sprechen und ihn zur Auflösung des Kaufvertrages bewegen, dabei z.B. seine Einstellgebühren übernehmen oder
b) wenn der VK auf Abnahme besteht, dem nachkommen, denn ein Prozeß wäre riskant und u.U. wesentlich teurer als wenn Sie die ungewollte Ware selbst wieder versteigern.
Und jetzt?
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