Ebay defekt angeboten

20. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
crush3r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay defekt angeboten

Hi

ich habe per ebay eine Grafikarte versteigert, die ich selbst von einem Freund geschenkt bekommen habe. testen konnte ich diese nicht, da mein PC zu alt ist.
In die Beschreibung hab ich geschrieben, dass ich sie nicht testen kann, also wird sie als defekt angeboten. Ich übernehme keine Gewährleistung/Garantie.
Nun ist die Karte wohl doch defekt und der Verkäufer will nun sein geld zurück, und wendet sich sonst an einen Anwalt.
Ist das überhaupt möglich? Immerhin hab ich ja extra geschrieben, ich verkaufe sie als defekt.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2784871129&category=47559

Danke schon mal für die Antworten.

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Powerseller
???
Widersprüchliche Beschreibung?
Wenn ich eine Hose geschenkt bekomme die statt Größe 48 nur 42 hat, kann ich die Trageigenschaft nicht bewerten - nur das optische...
Was verstehst du unter Kleingedrucktes?
Der Text ist (bis auf das fette) gleichbleibend.

Hätte evt. etwas auffälliger geschrieben werden sollen.

Mal ne andere frage: Handelt es sich um Neuware? Geht aus der Beschreibung leider nicht hervor...

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich würde auch sagen, daß sich die Beschreibung nach Neuware anhört (aber wenn sie neu ist, wieso ist sie dann defekt?).
Solche als "Aber da ich nicht testen kann wird sie als defekt angeboten." zu verkaufen, dürfte falsa demonstratio sein, daher könnte der K bei Defekt nach wie vor reklamieren.

Wenn man als "defekt" verkauft, sollte das auch in den Auktionstitel (mal die eBay-AGB lesen!), ansonsten setzt man sich dem Verdacht aus, darauf zu spekulieren, ein K könnte die Auktion vielleicht erst 2 Minuten vor dem Ende finden und die Beschreibung nur überfliegen.

Daher Mängel immer deutlich (!) angeben, um Ärger zu vermeiden. :)

Übrigens könnte man die explizite Angabe "Diese Angabe mache ich ausschließlich auf Grund der neuen EU-Rechtslage im Garantierecht!" auch böse auslegen: da EU-Recht gar nicht bindend ist, liegt vielleicht gar kein Gewährleistungsausschluß nach BGB vor? ;)

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#4
 Von 
crush3r
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

war gebraucht, aber ist nun auch egal hab mich mit dem käufer geeinigt und mache es das nächste mal besser ... danke für die tips

also bitte schliessen








-- Editiert von crush3r am 21.02.2004 12:35:03

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