Ebay auktion Artikel defekt geliefert bekommen.

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
obewil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay auktion Artikel defekt geliefert bekommen.

Hallo
ich habe bei Ebay von privat einen PC ersteigert und geliefert bekommen. Bei der ersten Benutzung habe ich festgestellt, das dieser defekt (schaltet sich immer wieder von selbst aus) ist. Welche rechtlichen Ansprüche habe ich gegenüber dem Verkäufer?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260013675589&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=016

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

du aknnst dich deswegen an den Händler wenden, oder du verlangst vom Vk Nachbesserung. Da er keine Gewährleistung ausgeschlossen hat, hast du bei ihm theoretisch 2 Jahre Gewährl. Du kannst ihm das ja schildern, mal schauen was er vorschlägt. Ansonsten wie gesagt mit Rg zum Händler...

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#2
 Von 
obewil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der PC (HTPC)wurde vom Verkäufer selbst zusammengebaut.

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@M.J.

ich fahre dir wirklich ungern in die parade, aber der fehlende gewährleistungsausschluß hilft hier wenig. es ist immer dasselbe. der käufer muß dem Vk einen Sachmangel, dh einen mangel bei Übergabe des Gerätes nachweisen. Und das ist wie fast immer eine sehr schwere Angelegenheit.

Solche Fälle hatten wir hier schon zu tausenden. Und die Antwort ist immer die gleiche...

-- Editiert von normi am 06.08.2006 17:49:04

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#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Hi Normi ;)

Das Ding stammt aus Juni... d.h. die ersten 6 Monate sind nicht um...Der Vk muss dem K nachweisen, dass er das Ding kaputt gemacht hat... In diesem fall greift die Gewährleistung aber noch....:)

Oder haben sich die Gesetze geändert ??


Jetzt würd mich mich mal interessieren wie schauts denn jtzt aus- der VK hat die Ware selbst zusammengebaut... wenn es falsch zusammengebaut wurde und der Pc deswegen defekt ist, haftet der VK doch oder nicht- der Händler wird sagen, ne falscher zusammenbau...

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@M.J

Es ist ein Privatverkauf! Da gillt die Beweislastumkehr nicht! Hier ist der K immer in der Beweispflicht!

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#6
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

aso, sry... daran hab ich nicht gedacht...,.

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