Ebay - angeblich falsche Angaben

28. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - angeblich falsche Angaben

Hallo,

ich habe vor kurzem meinen Rechner bei ebay in einer Privatauktion versteigert.
Dieser ist nun fast ein Jahr alt und weißt noch eine Restgarantie auf. Ich habe den Rechner damals vom Apple Refurbished Store gekauft.
Dies ist ein offizieller Shop von Apple, der Geräte zu etwas günstigeren Preisen verkauft. Die Geräte sind schon mal zu einem Kunden versendet worden, wurden aber wieder umgetauscht.
Apple deklariert seine Produkte so an: "Apple zertifiziert. So gut wie neu. Wir testen und zertifizieren alle generalüberholten Produkte und gewähren eine einjährige Garantie."

Der Käufer des Rechners droht mir nun mit dem Anwalt, da ich so eine Info in die Beschreibung hätte schreiben müssen.
Er schrieb mir: ".... Ich hoffe, dass wir das ohne rechtliche Schritte klaeren koennen, da meines Erachtens ein wesentliche Information zum Zustand des Artikels mir vorenthalten wurde. ..."

Es ist aber doch völlig egal wie und wo ich den Rechner gekauft haben. Auch ist der Zustand und die Qualität wie angegeben. Ich habe ihn ja auch als "gebraucht" deklariert.
Selbst wenn der Rechner zwei Vorbesitzer gehabt hätte, müsste ich das doch nicht reinschreiben, oder?

Meiner Meinung nach wurde der Rechner genau so zum Kunden gesendet wie in der Artikelbeschreibung angegeben. Wie und wo ich ihn gekauft habe, spielt doch in so einer Privatauktion keine Rolle, oder?

Vielen Dank schon mal vorab für eure Meinungen.




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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe gerade mit ebay telefoniert und die meinten, das ich nichts falsch gemacht habe. Solange ich eine Originalrechnung habe und die angegebene Garantie stimmt ist alles OK. Wo ich den Rechner gekauft habe ist nicht entscheidend. Auch müsste man die Vorbesitzer nicht angeben (ist bei mir aber nicht der Fall - ich bin Erstbesitzer).

Hier mal den Anzeigentext auf ebay:

quote:
HighEnd MacBook Pro in super Zustand mit viel Zubehör

Da ich auf ein performance-ärmeres Model umsteigen möchte, verkaufe ich hier mein wenig genutztes und sehr gut erhaltenes MacBook Pro. Der Rechner ist bis zum Maximum an Leistung konfiguriert.

Ausstattung des MacBook Pro:
Intel Core i7 mit 2,66 GHz
Arbeitsspeicher 8 GB 1067 MHz DDR3
500 GB Festplatte
NVIDIA GeForce GT 330M-Grafikprozessor mit 512 MB GDDR3-Speicher
2 Grafikkarten, die automatisch im Betrieb umschalten sobald mehr Leistung benötigt wird (erhöhte Laufleistung)
Antireflexions-Breitbild-Display mit LED-Hintergrundbeleuchtung und 15,4 Zoll
Display ist matt, was das Arbeiten im Park oder auf dem Balkon ermöglicht. Auch ist es sehr angenehm im Raum damit zu arbeiten, da es keinerlei Spiegelung zulässt.
Höhere Bildschirmauflösung mit 1680 x 1050 Pixel (kein Pixelfehler)

Das MacBook Pro kommt mit allem Zubehör (CD´s, Aufkleber, Netzteil).
Zudem erhält der Käufer eine original Apple Remote Fernbedienung.
Zusätzlich dazu lege ich noch meine Crumpler Schutzhülle aus Neopren bei.

Rechnung vom 22.11.2010 liegt auch bei. Garantie ist vorhanden.
Gerne nehme ich auch realistische SofortKauf Angebote an.

Versand übernehme ich.

Das MacBook Pro ist wirklich in einem außerordentlich guten Zustand.
Egal ob aufwendiger Videoschnitt, Audioproduktionen, grafische Tätigkeiten, Programmierung oder einfach nur die tägliche Arbeit ...es kommt nie an seine Grenzen.

Wünsche viel Spass beim bieten...


Was meinen die Anwälte? Danke schonmal vorab.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
ist bei mir aber nicht der Fall - ich bin Erstbesitzer
Also solange du in deinem Angebot nicht angegeben hast, dass du deiner Meinung nach Erstbesitzer bist, sollte soweit alles ok sein. Denn Erstbesitzer bist du nicht, da es sich um Ein Gerät handelt, welches schon´mal bei jemand anderem war war auch dieser dan Erstbesitzer, wenn auch nur sehr kurtz.

quote:
Ich habe den Rechner damals vom Apple Refurbished Store gekauft.
Gibt dieser Shop die gleichen Garantieleisstungen wie jeder andere Apple-Store in Deutschland? Sollte dieser Shop nicht zu 100% genau die gleichen Garantieleisstungen geben wie jeder andere Apple-Store in Deutschland, so hättest du das angeben müssen, sind aber die Garantieleisstungen 100% gleich bedarf es so denke ich dieser Angabe nicht...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Also solange du in deinem Angebot nicht angegeben hast, dass du deiner Meinung nach Erstbesitzer bist, sollte soweit alles ok sein. Denn Erstbesitzer bist du nicht, da es sich um Ein Gerät handelt, welches schon´mal bei jemand anderem war war auch dieser dan Erstbesitzer, wenn auch nur sehr kurtz.


Ich habe gar nichts von Erstbesitzer oder Zweitbesitzer geschrieben. Nur so wie ich es oben geschrieben habe.

quote:
Gibt dieser Shop die gleichen Garantieleisstungen wie jeder andere Apple-Store in Deutschland? Sollte dieser Shop nicht zu 100% genau die gleichen Garantieleisstungen geben wie jeder andere Apple-Store in Deutschland, so hättest du das angeben müssen, sind aber die Garantieleisstungen 100% gleich bedarf es so denke ich dieser Angabe nicht...


Die Garantieleistungen sind absolut identisch mit jedem anderen Apple Geräte. Sie unterscheiden sich in nichts.

Danke für Deine Antwort.

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#5
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Apple gibt auf alle seine Produkte immer nur 12 Monate Gewährleistung. Refurbished oder nicht. Das ist egal.

http://store.apple.com/Catalog/de/Images/worldwidewarranty.html


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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Apple gibt auf alle seine Produkte immer nur 12 Monate Gewährleistung. Refurbished oder nicht. Das ist egal. <hr size=1 noshade>



Aber auch für Apple und den seligen Steve Jobbs gilt § 475 II BGB : Nur bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt werden, sonst 2 Jahre.

Ob man das als "Mangel" ansehen kann, ist schwer zu beantworten. Faktisch ist es ja so, daß schon nach den 6 Mon. des § 476 BGB die Ansprüche nicht mehr realisiert werden können.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das hat ja nichts mit dem Refurbished Store zu tun. Apple gibt egal ob auf refurbished gekaufte Geräte oder komplett neue Geräte die gleichen Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

Ich habe ja eine Originalrechnung von Apple. Das Gerät ist dort als Neuware deklariert. Und so wird es auch von Apple behandelt. Egal in welchem Shop ich es gekauft habe. Zudem ist der refurbished-Store im normalen Apple Store eingegliedert.


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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Apple gibt egal ob auf refurbished gekaufte Geräte oder komplett neue Geräte die gleichen Gewährleistungs- und Garantieansprüche. <hr size=1 noshade>



Nein, auch Apple muss 2 Jahre Gewährleistung bei Neuware geben. Das ist von Gesetzes wegen so, gesetzliches Verbot, §§ 475 II, 134 BGB .

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-- Editiert flawless am 28.10.2011 14:50

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#10
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mit Apple gesprochen und sie teilten mir mit, das die gleichen Gewährleistungs- / Garantieansprüche bei refurbished Produkte gelten.



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#12
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Im refurbished- Store gibt es eine Chat-Funktion. Hier habe ich mit zwei Apple Mitarbeitern gechattet. Beide haben unabhängig voneinander die gleichen Antworten gegeben. Ich habe den Chat aufgezeichnet. Klar, das ist nichts offizielles aber immerhin.

Ich habe jedoch auch nichts auf der Website zum Thema Gewährleistung im Zusammenhang mit refurbished Produkte gelesen!

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Hier habe ich mit zwei Apple Mitarbeitern gechattet. Beide haben unabhängig voneinander die gleichen Antworten gegeben. Ich habe den Chat aufgezeichnet. Klar, das ist nichts offizielles aber immerhin.



Egal, was die erzählen. Auch apple muss in D von Gesetzes wegen 2 Jahre Gewährleistung geben.

Bloß bei Gebrauchtware = refurbished kann das auf 1 Jahr reduziert werden.

"Apple’s Gewährleistungsverpflichtungen sind wie folgt beschränkt:

Apple, wie nachfolgend definiert, gewährleistet für eine Frist von einem (1) Jahr , beginnend mit dem Datum des Kaufs beim Einzelhändler durch den ersten Endnutzer-Käufer („Gewährleistungsfrist")... "

Das übrigens auch nur für den Erstkäufer.

Dagegen sind es bei Neuware, s.o., 2 Jahre und der Gewährleistungsanspruch ist abtretbar an den 2. Käufer.

Ausug aus den apple-Neuwaren AGB:

http://store.apple.com/de/open/salespolicies#topic-10

"...Beim Kauf von Produkten oder Serviceleistungen durch natürliche Personen zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren;..."

Das ist das Problem.

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-- Editiert flawless am 28.10.2011 22:28

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Bloß bei Gebrauchtware = refurbished kann das auf 1 Jahr reduziert werden.

Wird es aber offensichtlich nicht:
quote:
Ich habe ja eine Originalrechnung von Apple. Das Gerät ist dort als Neuware deklariert .






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wird es aber offensichtlich nicht:

quote:Ich habe ja eine Originalrechnung von Apple. Das Gerät ist dort als Neuware deklariert .



Für alle refurbished Produkte gibt es laut AGB nur 1 Jahr für den Erstkäufer.

Und:

"... Ich habe den Rechner damals vom Apple Refurbished Store gekauft.
Dies ist ein offizieller Shop von Apple, der Geräte zu etwas günstigeren Preisen verkauft. Die Geräte sind schon mal zu einem Kunden versendet worden, wurden aber wieder umgetauscht.
Apple deklariert seine Produkte so an: "Apple zertifiziert. So gut wie neu. Wir testen und zertifizieren alle generalüberholten Produkte und gewähren eine einjährige Garantie."

Was denn nun?


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#16
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es dann aber nicht so das die Gewährleistung beim Verkauf durch mich eh erlischt da der andere Käufer ja immer Zweitbesitzer ist?

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#17
 Von 
Christoph 82
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es dann aber nicht so das die Gewährleistung beim Verkauf durch mich eh erlischt da der andere Käufer ja immer Zweitbesitzer ist?

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0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist es dann aber nicht so das die Gewährleistung beim Verkauf durch mich eh erlischt da der andere Käufer ja immer Zweitbesitzer ist?




Das ist ja gerade das Problem. Die Abtretung der 2jährigen Gewährleistung bei Neuware ist laut AGB nicht verboten.

Die 1jährige Gewährleistung bei Gebrauchtware ist auf den Erstkäufer beschränkt.

Ob dein K das alles durchschaut weiss ich auch nicht, aber er könnte so argumentieren, daß deine AB vorgegaukelt hat, daß du ursprünglich Neuware gekauft hast.

Ob das deine AB her gibt, ob du darauf hättest hinweisen müssen, da kann man darüber streiten. Ein gewisses Risiko lässt sich nicht verleugnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Wenn Apple das Gerät aber als Neuware auf der Rechnung deklariert, stellt sich das Problem mit der Reduktion ja gar nicht.

Da sollte der TE eventuell man die genaue diesbezügliche Formulierung posten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JimSommer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn Du den erkennbaren Nachteil für den Käufer ausgleichen magst, d.h. die Garantie zum Teil auf deine Kappe nimmst, kann der Käufer keinen Anspruch geltende machen, jedoch trägst Du das Risiko für den Fall der Fälle.

Sprich mal persönlich mit dem Käufer, sei nett und biete ihm die Garantieübernahme zuvor schriftlich an, ggf. gibt es dann auch keine böse Bewertung? :)

Anderenfalls scheint der Käufer eindeutig im Vorteil. Er durfte die übliche Garantielaufzeit für ein neues Gerät erwarten, wenn Du keinen Hinweis auf eine kürze Garantie gegeben hast - sorry.

-- Editiert JimSommer am 04.12.2012 12:23

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#22
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Du hast dich extra angemeldet um einen 14 Monat alten Beitrag zu kommentieren, von dem man ausgehen kann, das das Thema schon lange abgehakt ist?


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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