Ebay - Ware kam nie bei mir an!

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Ware kam nie bei mir an!

Guten tag zusammen
Mein anliegen ist folgendes .
Ich habe etwas bei ebay per sofort kauft was gekauft für 350 € der hatte auch einen lADEN bei ebay so ,versand kostenfrei bei den preis.gekauft 24.09.08
geldüberwissen am 26,09.09 erhalten 30.09.08
erst 1 woche nach geld eingang wurde das teil was ich ersteigert habe nach information vom händler geschickt per Post-päckchen ,und warte heute drauf da nichts bei mir ankamm und ich langsam garnicht glaube das es ankommt .DAS PROBLEM IST ,von dem ich es ersteigert habe ist kein ebay-mitglied mehr habe es auch bei ebay gemeldet und ungefähr 30 emails an den jenigen geschickt was mir andauernt gesagt wird das die dasd abeschickt haben ,aber ich es nicht glaube und dad habe ich wortwörklich gesagt das die mich irgend wie verarschen und ich mein geld zurück haben will geht um 350€ und jetz sagen die nach ihren AGB`s muss ich wiederspruch machen und dan 30 tage auf rückerstatung warten ,ich weis doch garnicht ob die das überhaupt abgeschickt haben, sind auch kein mitglied mehr und ich will mein Geld wieder haben .meine frage ist dürfen die das ,ich habe mit einen von den unterhalten telefonisch und er sagte mir den interesiert das nicht was ich haben will es geht nur um die AGB`s sagt er und mir drohte mit klage ,weil ich ihnen ständig was unterstelle ,am 14.10.08 habe ich es wiedersprochen ,weil ich nicht mehr warten will es kann nicht sein das es wochen dauert bis es hier ankommt und ich mein geld zurück haben will ,und darauf sagen die jetz soll ich bis 14.11.08 warten weil laut der AGB`S 30 tage zeit haben .Was kann ich machen damit ich mein geld schneller zurück vordern kann bin auch RSV hielft das irgend wie ?? wenn ich rechtsmittel einlege bezahlt das die versicherung ??

Sorry für mein schreibschwäche.

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Geht das auch in lesbar?

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Anzeige wegen Betrug erstatten.

Ich würde selber keine Rechtsmittel einlegen, erstens gibt das nicht, zweitens könnte das auch keiner lesen.

K.

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#3
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich jetz von den bekommen.

> Wie gesagt halten wir uns nur an das Gesetz, was dem Verkäufer einen
> Zeitraum von 30 Tagen ab Widerruf zuspricht. Daran werden wir uns halten.
> Ebenfalls haben wir diese Angelegenheit an unseren Anwalt übergeben. Kontakt
> folgt nur noch über diesen. Wenn Sie wünschen müssen Sie Klage gegen dieses
> Recht einreichen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Homeboy,

gesetzlich ist da meines Wissens nichts genaues geregelt. Ich würde auf "Zug um Zug" pladieren. Das bedeutet eigentlich, direkt hintereinander, also fast gleichzeitig. Im Versandhandel ist das natürlich schlecht möglich. Aber zumindest nach Rückerhalt der Ware muss das Geld zurück gezahlt werden (von mir aus zuzüglich 1-2 Tage zur Prüfung).

Nun hat der Händler aber in deinem Fall die Ware noch nicht einmal verschickt (so ist dein Kenntnissstand). Daher muss er imho sofort nach Widerruf zahlen.

Juristisch durchsetzen würde ich das aber noch nicht, sondern doch die paar Wochen abwarten.

Wenn er sich dann immer noch nicht rührt, würde ich den Weg über den Mahnbescheid gehen.
Bei RSV ohne Selbstbeteiligung natürlich besser zum Anwalt (dann klappts auch mit dem schreiben;) ).

MfG Stefan

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#5
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut aussage von den verschickt aber kein beweis da ,obwohl ich darauf angesprochen habe das di mir es beweisen und nicht ständig auf die AGB´S verweisen .

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das ist doch ein absolute Horrorstory. Wenn Du das richtig dargestellt hast, spinnt der Verkäufer doch total.

In seinem Handeln ist überhaupt kein Sinn zu erkennen, es sei denn, der, Dich hinzuhalten.

Wenn die Ware wirklich verschickt worden wäre, hätte der das doch bei einem Warenwert von Euro 350,00 niemals als unversichertes Päckchen getan. Das kann kein Mensch glauben.

Und warum ist der nicht mehr bei eBay angemeldet. Es wäre nicht schlecht, wenn Du einmal den ebay-Namen des Verkäufers angeben würdest. Würde mich nicht wundern, wenn da noch andere Ähnliches zu berichten hätten.

-- Editiert von bogus1 am 21.10.2008 15:38

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#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Was kann ich machen damit ich mein geld schneller zurück vordern kann

Gar nichts. Auch wenn man die 30 Tage mal ignoriert, müßtest du eine "angemessene" Frist setzen. Das sind in der Regel 14 Tage. Und dann hast du auch bald den 14.11., von daher bringt dir das wenig.

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#8
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ICH weis nicht ob ich namen oder so hier angeben darf ,
angeblich haben die den shop selber bei ebay gekündigt von beurteilung her wahr alles in odnung nur 1 person schrieb das ehr 2 monate auf sein geld gewartet hatt.Aber habe ich nicht das recht mein geld sofort zurück zu verlangen .
ersteigert 24.09.08
überwissen 26.09.08
erhalten 30.09.08
wahre nie angekommen angeblich abgeschickt und verweisen auf die AGB`S was ich so wiso nicht verstehe ,ich habe nichts bekommen von den ,und soll mich nach den Deutschen Gesetz halten so soll die AGB vorschreiben .Was kann ich konkret tuen ?
die bank kann ja nicht zurück buchen ,da ich es überwissen habe oder ??? damit ich mein Geld zurück bekomme.

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wirklich eigenartig, hätte eher gedacht, dass sich aus dem Bewertungsprofil etwas ergibt.

Ist die Auktion schon gelöscht? Das passiert oft, wenn Verkäufer nicht mehr angemeldet sind. Ansonsten vielleicht mal die Artikelnummer hier veröffentlichen. Das ist keineswegs verboten und ich wüsste auch nicht, dass es verboten wäre ebay-Namen, die ja Pseudonyme sind, zu veröffentlichen, die eBay-Foren sind ja voll damit. Nur Realdaten dürfen nicht veröffentlicht werden.

Aber vielleicht ist ja tatsächlich harmlos und der Verkäufer zieht sich nur mit der Rückzahlung (was aber gesetzlich erlaubt ist), 'Leibgerichtshof' hat es schon ausgeführt.

Eine Überweisung kann man nicht mehr zurückholen - leider.

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#10
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)


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#11
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verlange mein GELD schon seit 10 tagen,da kann ich doch nicht noch mall 14 tage frist setzten ??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Also: ich habe gerade festgestellt, dass jemand (aus diesem Forum wahrscheinlich) für Dich im eBay-Forum-Sicherheit schon Recherchen angestellt hat.

Du hast also hier schon einen Helfer gefunden, der sich vielleicht nur noch nicht geoutet hat, vielleicht meldet er sich ja noch, wäre zu begrüßen.

Und es sind auch schon Ergebnisse da, denen ich aber nicht vorgreifen möchte, da es nicht auf meinem Mist gewachsen ist.

Denke mal, der Helfer wird sich schon zu erkennen geben.



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#13
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin über jede hilfe dankbar .ich zu mein teil hatte ja schon gemacht 2 tage nach ersteigerung sofort Geld überwissen ,mehr konnte ich auch nicht machen da verlangt mann schon etwas mehr von den Verkäufer wenn man 350 € überweist und nicht mit rechtsmittel droht .Angeblich soll ich ihn ständig was unterstellen ,aber ein beweis gibt es nicht das der jenige es auch abgeschickt hatt und mich ständig auf die AGB`S hinweis,anstadt mir mein Geld zurück zu geben .Wo her sol ich wissen das er es geschickt hat ,da keine wahre hier ist gibt es auch keine AGB`S meine meinung her oder liege ich falsch ??
der letzte weg ist der Anwalt ,ich habe kein rat mehr .

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#14
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Also, es ist alles Quatsch, was der Verkäufer erzählt. Leider sind die Auktionen von eBay alle gelöscht, habe es nicht anders erwartet. Kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass der eine AGB hatte. Hatte nur ausgesprochenen Kleinkram verkauft. Kaum ein Artikel teurer als ein paar Euro.

Aber dann aus heiterem Himmel 4 Stück Nokia 95 8GB, die wahrscheinlich mehr Geld erbracht haben, als sein gesamter ebay-Umsatz insgesamt. Und dann war Ende bei eBay.

Würde gar nicht länger warten, kopiere Deine Unterlagen, Auktion-ausdrucken, Email-Verkehr etc. und morgen früh zur Polizei marschieren und Anzeige wegen Betruges erstatten.

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#15
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe auch heute ein termin beim Anwalt gemacht für morgen , habe seine personalien und artikel nr und so weiter kopiert .habe ihn ein frist bis 28.10.08 gesetz mir mein geld zurück zu überweisen.

http://schnäppchenecke.eshop.t-online.de/epages/Shop40114.sf

hier sein shop

Mir kommt es auch irgend wie vor das ehr mich immer verarschen möchte .

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das wird nicht derselbe Verkäufer sein, denke ich, das ist ein professioneller Shop. Auf eBay gibt es nämlichen auch einen Shop mit diesem Namen, mit über 3000 Bewertungen, aber das kann nicht Dein Verkäufer sein, achte mal genau genau auf die Schreibweise.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Homeboy
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

doch ist der habe auch namen verglichen bei
Impressum
und konto daten also name und so weiter gehört den jenigen hatte auch unter nr von den shop angerufen aber ohne erfolg kam immer wieder AGB`S von den

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Homeboy,

dein Link zum Shop funktioniert nicht (mehr), zumindest bei mir.
Aber ich konnte ihn noch im Google-Cache finden (<a href="http://74.125.39.104/search?q=cache:buLIPro8OxoJ:stores.ebay.de/Die-Schnappchenecke+dieschnpchenecke+agb&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de">http://74.125.39.104/search?q=cache:buLIPro8OxoJ:stores.ebay.de/Die-Schnappchenecke+dieschnpchenecke+agb&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de</a>).
Eine AGB gibt es dort jedoch nicht, und hat es imho auch nie gegeben.

Ich möchte bogus1 zustimmen, hört sich immer mehr nach einem lang inszeniertem Betrug an an.

PS: Mittlerweile habe ich auch deinen Thread im anderen Forum entdeckt.
Zitat daraus: ... halten wir uns nur an das Gesetz, was dem Verkäufer einen Zeitraum von 30 Tagen ab Widerruf zuspricht ...
Wie bereits von mir gesagt, eine gesetzliche Regelung gibt es meines Wissens nicht. Aber die Zeit kann dir jetzt auch egal sein, Hauptsache das Geld kommt überhaupt zurück. Viel Glück.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 21.10.2008 22:46

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