Hallo,
also ich habe bei ebay, eine Magnet Messerleiste ersteigert für 1 EUR. Der Herr will 7.99 EUR Versand kosten. Ist ja eigentlich nichts schlimmes dabei. Jedoch er wohnt 10 km von mir entfernt und ich fahre 3 mal in der Woche durch den Ort. Dann habe ich Ihm angschrieben, dass ich die Ware gerne Persönlich abholen möchte. Drauf hin hat er mir geschriebe das er sein Lager Irgentwo anders hat und ich die Ware nicht persönlich abholen darf. Und der besteht auf der Versand bzw. die Versandkosten. Naja was ich sagen muss wegen 8.99 EUR streite ich mich nicht rum. Ich habe Ihm das Geld Überwiesen. Aber weis jemand wie da die genau rechtslage ist? Kann man wirklich zum Versand bezwungen werden.
mfg
dr-strong
Ebay Verkäufer besteht auf Versandkosten, obwohl ich abholen könnte!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wenn die Option *Abholung* bei der Auktion nicht angeben war,hast du schlechte Karten.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
--- editiert vom Admin
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Entscheidend ist, was in der Auktion angegeben ist.
Der Verkäufer muß einer Selbstabholung auch dann nicht zustimmen, wenn Sie zwei Strassen weiter wohnen.
Wenn ich feststelle, dass der Verkäufer in unmittelbarer Nähe wohnt...dann frage ich regelmäßig vor Abgabe des Gebotes an, ob es möglich ist (wozu ich aber immer seltener die Lust/Zeit habe )
Wenn diese Variante nicht in der Auktion aufgeführt wurde, hat man m.E. grundsätzlich keinen Anspruch drauf...
Und außerdem: HE, bei nem Verkaufspreis von 1 EUR muss der Verkäufer doch auch irgendwie auf seine Kosten kommen......dann eben "so" (aber Spaß beiseite; die Verpackung und Porto kostet ja auch Geld - man kann sich ja mal spaßeshalber angucken, was die Deutsche Post für derartige Päckchen für Preise aufruft.....)
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