Ebay Verkäufer besteht auf Versandkosten, obwohl ich abholen könnte!

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
dr-strong
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkäufer besteht auf Versandkosten, obwohl ich abholen könnte!

Hallo,
also ich habe bei ebay, eine Magnet Messerleiste ersteigert für 1 EUR. Der Herr will 7.99 EUR Versand kosten. Ist ja eigentlich nichts schlimmes dabei. Jedoch er wohnt 10 km von mir entfernt und ich fahre 3 mal in der Woche durch den Ort. Dann habe ich Ihm angschrieben, dass ich die Ware gerne Persönlich abholen möchte. Drauf hin hat er mir geschriebe das er sein Lager Irgentwo anders hat und ich die Ware nicht persönlich abholen darf. Und der besteht auf der Versand bzw. die Versandkosten. Naja was ich sagen muss wegen 8.99 EUR streite ich mich nicht rum. Ich habe Ihm das Geld Überwiesen. Aber weis jemand wie da die genau rechtslage ist? Kann man wirklich zum Versand bezwungen werden.

mfg

dr-strong

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn die Option *Abholung* bei der Auktion nicht angeben war,hast du schlechte Karten.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Entscheidend ist, was in der Auktion angegeben ist.

Der Verkäufer muß einer Selbstabholung auch dann nicht zustimmen, wenn Sie zwei Strassen weiter wohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn ich feststelle, dass der Verkäufer in unmittelbarer Nähe wohnt...dann frage ich regelmäßig vor Abgabe des Gebotes an, ob es möglich ist (wozu ich aber immer seltener die Lust/Zeit habe ;) )
Wenn diese Variante nicht in der Auktion aufgeführt wurde, hat man m.E. grundsätzlich keinen Anspruch drauf...
Und außerdem: HE, bei nem Verkaufspreis von 1 EUR muss der Verkäufer doch auch irgendwie auf seine Kosten kommen......dann eben "so" ;) ;) ;) (aber Spaß beiseite; die Verpackung und Porto kostet ja auch Geld - man kann sich ja mal spaßeshalber angucken, was die Deutsche Post für derartige Päckchen für Preise aufruft.....)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen