Ich habe bei Ebay das Handy meiner Freundin verkauft.
War soweit in sehr gutem Zustand bis auf 1-2 Kratzer diese ich auch angegeben habe. Soweit so gut.
Nach erhalt der Ware hat der Käufer mich angeschrieben. Das das Handy defekt sei. Ich war natürlich erstmal überrascht da ich das Handy mit reinem gewissen abgeschickt habe.
Habe den Käufer darauf angerufen und er meinte die Hörmuschel wäre so leise. Ich meinte das dies ganz normal ist bzw meine Freundin als Nachteil des Handys bemängelt habe. Er meinte auch das der die Freisprecheinrichtung nicht funktionieren würde. Darauf konnte ich ihm allerdings keine Antwort geben da wir diese nie genutzt haben.
Ich habe ihm versprochen nach zuschauen ob in meinem Haushalt noch eine Rechnung da sei. Leider konnte ich diese nicht mehr finden. Dies habe ich ihm mitgeteilt. Darauf hat er sich heute bei mir gemeldet und meinte wenn ich die Rechnung nicht mehr finden würde. Würde er das Handy zur Reparatur geben und mir die Rechnung schicken.
PS: In der Auktion habe ich angegeben."Nach neuem EU-Recht wird bei Privatauktion keine Gewährleistung übernommen."
Jetzt wollte ich mal fragen wie es nun aussieht. Bzw ob ich das Handy zurück nehmen muss oder sonstiges (etc.)
THX im Voraus
Ebay Verkauf / Nun defekt?!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Würde er das Handy zur Reparatur geben und mir die Rechnung schicken.
Kann er gerne versuchen, nur vernichtet er damit jeglichen möglicherweise vorhandenen Gewährleistungsanspruch.
Haften müssen Sie dann, wenn Sie den Mangel kannten oder hätten kennen müssen und ihn arglistig verschwiegen haben. Beweispflichtig dafür ist der K.
Danke für die Antwort
meine Frage wie sollte ich mich nun verhalten???
Nein meine Freundin hatte dies wirklich nicht gewusst da wir dies selbst bei ebay gekauft haben. Und sie dachte das dies ganz normal wäre.
Freisprech hatte sie nie genutzt das sieht man auch daran das Headset nicht benutzt wurde.
THX im Voraus
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Unabhängig davon ob Sie das Headset genutzt haben oder nicht sollte man meinen, dass wenn ein Verkäufer ein Handy verkauft, das Zubehör ebenfalls - sofern nicht in der Auktion anders angegeben - funktioniert!! Das sollten Sie sich selbst akreiden, dass Sie das - wenn auch unabsichtlich oder gutgläubig - versäumt haben.
Ich kann nur sagen dass wenn ich etwas anbiete, ich es auch komplett durchteste und ansonsten entsprechendes in der Beschreibung vermerken würde...
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