Ebay Verkauf - Käufer droht mit Anwalt

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
designvil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkauf - Käufer droht mit Anwalt

Hallo,

ich habe vor ca. 1 1/2 Monaten etwas auf ebay verkauft.
In der beschreibung selbst wurde angemerkt "da es eine Privatauktion ist - gewähre ich keinerlei Garantie,Widerruf und rückgaberecht".

Gut, das Paket wird versichert verschickt und angeblich hat das Paket bei ihm einen Riss gehabt. Er hat es allerdings nicht gleich bei dem Versanddienst reklamiert - sondern hat es einfach übernommen.

Ok, dann kommt die nachricht das er ein Problem mit dem Inhalt hat - und meint ICH habe bei mir schon das Problem gehabt und ihm ein Kaputtes Teil verkauft.
Ich habe allerdings die Bestätigung vom Hersteller - das der Gegenstand bei mir in Ordnung war.

Jetzt kommt er natürlich auf die Idee - das der Versand dran schuld ist - dass das Objekt kaputt ist und meint das es nicht ausreichend geschützt war.
Einerseits wurde es versichert versendet - andererseits hat er das Paket übernommen und will jetzt den Versand bemängeln.

Wie sieht es in dieser Rechtslage UNGEFÄHR aus. Habe ich hier was zu befürchten?

mfg & danke für die Antwort

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
designvil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, allerdings wurde er eingeschickt - damit ich eine bestätigung habe - um solche vorfälle zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Vereinbart wurde das man es verpackt und verschickt. Dabei würde ich davon ausgehen das damit gemeint ist die Ware sicher zu verpacken. Es sein den man schreibt "Versand nur in Seidenpapier damits kaputt geht".
Da man also nicht sicher verpackt hat oder der Transportunternehmer die Ware nicht sicher transportiert hat wird einer der beiden Haften.

Das hat mit Gewährleistung wenig zu tun.

Und einen versicherter Versand sollte man erst versprechen wenn man mal die Bedingungen von Hermes, GLS, oder Post gelesen hat. Die erklären wir man verpacken muss.

Bleibt also der Schaden auf dem VK hängen.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Was wurde denn versendet?
Videorekorder? Holzhammer?

> "Einerseits wurde es versichert versendet"
Was hilft dir das, wenn du nicht korrekt verpackt hast?

> "In der beschreibung selbst wurde angemerkt da es eine Privatauktion ist - gewähre ich keinerlei Garantie,Widerruf und rückgaberecht."
Hilft dir nix, wenn du bewußt defekte Ware verkaufst oder den Artikel unzureichend verpackt hast.


Solche Themen (Transportschaden etc.) werden und wurden schon 100x hier durchgekaut, und bei deinem Fall sehe ich keine besonderheit :-(

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