Ebay Verkäufer verschickt als Päckchen statt Paket, Sendung angeblich zugestellt

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Verkäufer verschickt als Päckchen statt Paket, Sendung angeblich zugestellt

Hallo,

hatte bei Ebay ein Smartphone erworben. Angegeben war der Versand mit DHL Paket.
Nachdem ich per PayPal bezahlt hatte, behauptete der Verkäufer in einer aggressiven E-Mail, ich hätte nur 4€ Versandkosten bezahlt und verschickte darauf eigenmächtig als Päckchen. Nachdem bei mir nichts angekommen war, hackte ich bei ihm mal nach, dieser meldete mir dann, dass ihm DHL sagte, es sei zugestellt worden, aber an wen könne man nicht sagen, da es sich nur um ein Päckchen handele. Dies konnte ich nach einem Anruf bei DHL ebenso und in Erfahrung bringen.
Es könnte jetzt natürlich sein, dass es ein Nachbar oder der Paketbote eingesteckt hat.

Meine Frage ist nun, was ich jetzt machen kann, kann ich auf die Lieferung des Artikels bestehen bzw. mein Geld zurückfordern, oder habe ich jetzt Pech gehabt?


-- Editier von Encelados am 25.02.2017 15:52

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Welche Versandkosten waren denn in der Auktion ausgewiesen ? Prinzipiell ist in der Kaufabwicklung nämlich keine Anpassung der Beträge vom Käufer möglich und daher kann man nicht zu wenig zahlen.

Und solange der Verkäufer die Lieferung nicht eindeutig verweigert oder sie ihm unmöglich ist, kann man erstmal nur die Lieferung fordern. Hierzu am besten eine Frist setzen (14~21 Tage), antwortet er auf die Nachricht mit der Frist reicht dies, sonst per Einwurfeinschreiben.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Encelados):
ich hätte nur 4€ Versandkosten bezahlt


und? Stimmt die Aussage des Verkäufers? Hast Du weniger als angegeben überwiesen?

Hat er möglicherweise sogar beides zur Auswahl gestellt und Du hast Dich mit Deiner geringen Zahlung für die eine Option entschieden?

Berry

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#3
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Welche Versandkosten waren denn in der Auktion ausgewiesen ? Prinzipiell ist in der Kaufabwicklung nämlich keine Anpassung der Beträge vom Käufer möglich und daher kann man nicht zu wenig zahlen.


Die Versandkosten waren mit 7€ angegeben. Bei der Zahlungsabwicklung stand bei der Versandart: DHL Paket.
In der Mail, die nach meiner Zahlung kam, schrieb er, wie frech es von mir sei weniger zu zahlen, er denke es sei immer besser versichert zu verschicken, aber wenn ich es so will dann bitte. Ich hab dann noch mal bei mir bei PayPal geschaut und es wurde der gesamte Betrag inkl. Versandkosten bezahlt. Dann schrieb ich ihm, dass über PayPal der gesamte Betrag bezahlt wurde. Daraufhin bekam ich die Antwort "ich muss das mit PayPal klären habe nur 4€ bekommen als Versandkosten" und schickte trotzdem unversichert.

Zitat (von Droid):

Und solange der Verkäufer die Lieferung nicht eindeutig verweigert oder sie ihm unmöglich ist, kann man erstmal nur die Lieferung fordern. Hierzu am besten eine Frist setzen (14~21 Tage), antwortet er auf die Nachricht mit der Frist reicht dies, sonst per Einwurfeinschreiben.


Also soll ich jetzt am besten die Ware trotzdem nochmal, mit Fristsetzung fordern, obwohl laut DHL irgendwo zugestellt? Soll ich am besten Paypal Käuferschutz beantragen, oder erstmal abwarten?

Vielen Dank für deine Mühe!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verkäufer ist gewerblich oder privat?
Der gewerbliche Verkäufer schuldet den Versand an dich und nicht an Nachbarn. Und dass DHL etwas sagt, interessiert im Streitfall niemanden vor Gericht. Insbesondere der gewerbliche Verkäufer muss das beispielsweise durch deine Unterschrift beweisen.

Was mich daran stört: Beim Päckchen-Versand ist doch meines Wissens gar keine Sendungsverfolgung möglich und man bekommt doch auch keine Sendungsnummer oder? Da sagt DHL auch nichts über den Status des Päckchens. Das können die gar nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Encelados):
ich hätte nur 4€ Versandkosten bezahlt


und? Stimmt die Aussage des Verkäufers? Hast Du weniger als angegeben überwiesen?

Hat er möglicherweise sogar beides zur Auswahl gestellt und Du hast Dich mit Deiner geringen Zahlung für die eine Option entschieden?

Berry


Nein, ich hab per PayPal die in Höhe von 7€ ausgewiesenen Versandkosten kosten bezahlt. Nur ein DHL Paket stand als Versandart zur Verfügung. Somit kann ich nicht weniger bezahlt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Verkäufer ist gewerblich oder privat?
Der gewerbliche Verkäufer schuldet den Versand an dich und nicht an Nachbarn. Und dass DHL etwas sagt, interessiert im Streitfall niemanden vor Gericht. Insbesondere der gewerbliche Verkäufer muss das beispielsweise durch deine Unterschrift beweisen.

Was mich daran stört: Beim Päckchen-Versand ist doch meines Wissens gar keine Sendungsverfolgung möglich und man bekommt doch auch keine Sendungsnummer oder? Da sagt DHL auch nichts über den Status des Päckchens. Das können die gar nicht.


Der Verkäufer ist privat. Ich bekam eine Sendungsnummer, die allerdings bei der bei der Sendungsverfolgung nicht funktioniert. Als ich ihn kontaktierte, gab er an von DHL erfahren zu haben, dass das Paket zugestellt wurde. Es soll aber keine Information darüber geben, an wen das Paket übergeben wurde. Der springende Punkt ist, dass er eigenmächtig als Päckchen verschickt hat, obwohl ich, wie in der Auktion ausgewiesen war, ein DHL Paket bezahlt habe.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Encelados):
dieser meldete mir dann,

Und wie genau hat er das gemacht?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und wie genau hat er das gemacht?


Über eine Ebay Nachricht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich würde gar nicht lange rumdisskutieren und einen nicht erhaltenen Artikel bei Paypal melden.
Rechtlich gesehen könnte man sicherlich dadurch Probleme bekommen, aber trotzdem muss der VK erstmal den Versand beweisen und sollte er dies evtl. können (Zeuge), ist er trotzdem von der vereinbarten Versandart abgewichen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich bekam eine Sendungsnummer, die allerdings bei der bei der Sendungsverfolgung nicht funktioniert

In diesem Moment wäre ich bei der Polizei gewesen. Anzeige gegen den Verkäufer wegen Verdacht des Betruges oder gegen den Zusteller wegen entsprechender Delikte, weil er das Päckchen hat verschwinden lassen.

Zitat:
Der springende Punkt ist, dass er eigenmächtig als Päckchen verschickt hat

Für mich ist der springende Punkt, dass der Verkäufer meiner Meinung nach lügt und die Sendungsnummer aus gutem Grund nicht funktioniert. Zumindest wäre das der Verdacht, den ich äußern würde. Zivilrechtlich wurde hier alles gesagt.


-- Editiert von mepeisen am 26.02.2017 08:10

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Volle Zustimmung.

Alle Beweise sichern, alles ausdrucken und ab zur Polizei um eine Strafnazeig zu erstellen.


Man könnte auch überlegen, die Bestätigung über die Erstattung als Kopie an den Verkäufer zu senden.
Manchmal tauchen Päckchen dann wieder ganz plötzlich auf ...



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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

irgendwie stimmt hier einiges nicht.

Bei Paypal-Zahlung über Ebay kann man nicht weniger bezahlen. Entweder ist der Verkäufer bescheuert, oder der Fehler liegt wo anders (etwa Dreiecksbetrug?).
Bei Päckchen gibt es keine Sendungsverfolgung, da kann man nur einen Nachforschungsantrag stellen.
Telefonische Auskünfte über den Lieferstatus sind gleich aus mehreren Gründen unüblich (um es mal dezent auszudrücken).
Päckchen werden von der Dt. Post befördert, nicht von DHL (u.U. werden die weitergereicht, Ansprechpartner bleibt aber imho die Dt. Post).

Zitat:
und man bekommt doch auch keine Sendungsnummer oder?
Doch. Aber eine Sendungsverfolgung ist damit nicht möglich, diesen Service lässt sich die Dt. Post nämlich extra bezahlen (obwohl es gar kein Mehraufwand ist).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Ich bekam eine Sendungsnummer, die allerdings bei der bei der Sendungsverfolgung nicht funktioniert

In diesem Moment wäre ich bei der Polizei gewesen. Anzeige gegen den Verkäufer wegen Verdacht des Betruges oder gegen den Zusteller wegen entsprechender Delikte, weil er das Päckchen hat verschwinden lassen.

Zitat:
Der springende Punkt ist, dass er eigenmächtig als Päckchen verschickt hat

Für mich ist der springende Punkt, dass der Verkäufer meiner Meinung nach lügt und die Sendungsnummer aus gutem Grund nicht funktioniert. Zumindest wäre das der Verdacht, den ich äußern würde. Zivilrechtlich wurde hier alles gesagt.


-- Editiert von mepeisen am 26.02.2017 08:10


Was mich halt stutzig macht ist, dass DHL anscheinend von einem Päckchen mit der Sendungsnummer weiß, welches wohl an Adresse X um Uhrzeit Y zugestellt worden sein soll, aber ohne Info an wen, da Päckchen und unversichert. Allerdings wollte mir man das schriftlich nicht geben und diese Auskunft sei unverbindlich.

Meine Frage ist jetzt ob ich 'ne Anzeige so ohne weiteres stellen kann?
Mir würde es bereits genügen wenn ich mein Geld von PayPal ohne weiteres wiederholen könnte. Die Mittel um eine gerichtliche Auseinandersetzung anzustreben würden mir als Student fehlen. Der Wert des Artikels ist auch nicht besonders hoch, ~150€ inkl. Versand, für mich aber eine Menge Geld.
Was wäre Deine/Eure unverbindliche Empfehlung?

-- Editiert von Encelados am 26.02.2017 19:06

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#14
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Ich würde gar nicht lange rumdisskutieren und einen nicht erhaltenen Artikel bei Paypal melden.
Rechtlich gesehen könnte man sicherlich dadurch Probleme bekommen, aber trotzdem muss der VK erstmal den Versand beweisen und sollte er dies evtl. können (Zeuge), ist er trotzdem von der vereinbarten Versandart abgewichen.


Das wäre auch meine bevorzugte Art die Sache mit Hilfe von PayPal Käuferschutz zu lösen. Das mit dem rechtlichen Rahmen ist halt, worum ich mir Gedanken mache. Ich habe mit einem befreundeten Jurastudenten darüber geredet und er meint laut BGB § 447 :
Zitat:
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wäre seine Einschätzung so richtig? Ist dann es dann für mich erledigt?
Ich hab als Student nicht die finanziellen Mittel um mich mit dem Typen gerichtlich auseinanderzusetzen.

Vielen Dank für euren bisherigen Input!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Encelados):
Was mich halt stutzig macht ist, dass DHL anscheinend von einem Päckchen mit der Sendungsnummer weiß, welches wohl an Adresse X um Uhrzeit Y zugestellt worden sein soll

Hat der Versanddienstleister Dir das jetzt schriftlich oder nur mündlich bestätigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Encelados
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Encelados):
Was mich halt stutzig macht ist, dass DHL anscheinend von einem Päckchen mit der Sendungsnummer weiß, welches wohl an Adresse X um Uhrzeit Y zugestellt worden sein soll

Hat der Versanddienstleister Dir das jetzt schriftlich oder nur mündlich bestätigt.


Nur mündlich.

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Laut Paypal AGB muss nicht nur eine Sendungsnummer vorliegen, sondern auch eine, die eine Nachverfolgbarkeit gewährleistet. Nur mal so am Rande.

Ich würde es auch zuerst mal mit dem Käuferschutz probieren und wie gesagt wäre ich längst bei der Polizei gewesen. Offen lassen würde ich dort, wo das Paket verschwunden ist. Ob es Dreiecksbetrug ist oder der Verkäufer lügt oder DHL bzw. der Zusteller vor Ort: Das muss dann halt ermittelt werden.

Wenn Paypal das Geld erstattet, dann ist gut. Falls nicht, muss man mal sehen, was man macht. Vielleicht dann das Ergebnis der Anzeige abwarten, denn so man ermittelt, was da passiert ist könnte der Ertappte Schlingel dann ggf. einsichtig sein und den Schaden bezahlen wollen (Stichwort: Reue).

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#19
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Bei einer regulären Paypalzahlung kommt immer weniger beim Empfänger an, als der Absender losschickt. Paypalgebühren eben. Deswegen meint der VK, Du hättest ihm zu wenig Geld geschickt. Das ist aber nicht Dein Problem. Ist es ein neuer VK mit wenig Bewertungen? Dann könnte man halt Unerfahrenheit als Grund sehen.
Oder wieder so einer, der meint, dem Käufer fällt es nicht auf, dass er es nur als Päckchen versendet, und meint, an 99 Cent Unkosten einsparen zu können.

Nicht lange rumfackeln, die Option bei Ebay "Problem klären" wählen, und "Ware nicht erhalten". Würde mit diesem Kasper nicht mehr direkt verhandeln. Er ist in der Beweislast, dass er es zugestellt haben muss - muss also bei DHL einen Zustellnachweis einholen. Und das dürfte ihm schwer fallen. Ob es sich lohnt, solche Blödmänner anzuzeigen, wäre mir der Mühe nicht wert....

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Die Strafanzeige würde ich aus tatkischen Gründen schon machen. Kostet nur ein paar Minuten das ganze ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er ist in der Beweislast, dass er es zugestellt haben muss ...
Nein, die Beweislast trägt er nicht.
Es reicht wenn er beweisen kann, dass er das Paket verschickt hat. Und da DHL das bestätigt hat ist er raus (aus dieser Sache).

Es bleibt das Problem, dass die Sendung - entgegen der Vereinbarung - unversichert verschickt wurde. Im Ergebnis ist der Verkäufer deshalb schadenersatzpflichtig.

Eine Anzeige bei der Polizei kann man machen, aber bitte nicht konkret gegen den Verkäufer (das könnte eine falsche Verdächtigung sein), sondern gegen Unbekannt (was man eh immer machen sollte).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2293 Beiträge, 360x hilfreich)

Er hat bereits "gestanden" als Päckchen verschickt zu haben und damit von der vereinbarten Versandart abgewichen zu sein. Und DHL bestätigt ihm das PÄCKCHEN! Damit ist er so tief in der S.... drin, wie man es als Privatverkäufer nur sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Damit ist er so tief in der S.... drin, wie man es als Privatverkäufer nur sein kann.
Nein, ist er eben gerade nicht. Die ganze strafrechtliche Seite kann er leicht entkräften, und damit bleibt nur noch die Kleinigkeit mit dem Schadenersatz (Kleinigkeit, weil die Strafe ein vielfaches davon betragen könnte).

Und da das Versandrisiko bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen der Empfänger trägt wäre normalerweise auch dieses Thema erledigt. NUR: Durch die Vereinbarung als Paket ist indirekt auch eine Vereinbarung über eine Versicherung geschlossen worden, und nur deshalb haftet hier am Ende doch der Verkäufer.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Wegen 99 Cent so ein Drama auslösen.......... immer wieder erstaunlich, was manche Verkäufer da vergeigen.......

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Der VK ist eigenmächtig von der vereinbarten Versandart abgewichen. Solange der VK nicht nachweisen kann, dass das Päckchen beim Empfänger angekommen ist haftet er für den Verlust. Ich würde das dem VK so mitteilen und bei PP einen Fall eröffnen. Die 3€ für den Versand, die der K angeblich zu wenig gezahlt hat, hätte der VK zuerst einmal anmahnen müssen. Einfach eine andere Versandart wählen ist mit einem hohen Risiko für den VK verbunden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Hatte einen ähnlichen Fall - versichert bezahlt, unversichert versendet - auf die Frage, warum er unversichert versendet hat, kam die Antwort, dass die Leute möglichst günstigsten Versand wollen. Auf die Antwort, warum er dann versichert kassiert, kam keine Antwort - hab ihn dementsprechend bewertet.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Gibt genug private berügerische Verkäufer die darauf aus sind , unversichert im Päckchen zu versenden , die Kassieren und schicken nen Päckchen an nen Komplitzen oder sich selbst , dann haben die nen Päckchennachweiß und das Geld . Dann gibt es wieder betrügerische Käufer , die die selbe Masche abziehen , darum verschicke ich nur im Paket und aktzeptiere nur versicherte Pakete mit Nachweiß

-- Editiert von kay1212 am 11.03.2017 17:07

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
druide
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat der Käufer die volle Summe inklusive Versandkosten i.H.v. 7€ via Paypal überwiesen. Beim Verkäufer kamen jedoch 3€ weniger an.

Paypal zieht zwar die volle Summe inklusive Versandkosten beim Käuser ein, stellt dem Verkäufer jedoch eine geringere Summe als Guthaben zur Verfügung. Paypal zieht (wenn ich mich recht erinnere) 1,5% des Warenwertes + 0,35€ als "Bearbeitungsgebühr" für ihren Service von der Kaufsumme (ohne Versandkosten) ab. Das aber nur, wenn die Zahlung NICHT unter Familie / Freunde gekennzeichnet ist.

Möglicherweise hat das der Verkäufer nicht berücksichtig und hier liegt von ihm ein Irrtum mit entsprechend unschönen weiteren Verlauf vor?

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

dann hat der VK Pech und muss Ersatz leisten , denn PP besteht auf Versicherten Paketversand incl Nachweis mit Sendungsnummer . Der Käufer muss nen Fall eröffnen und bekommt Recht .

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
dann hat der VK Pech und muss Ersatz leisten

Nö, muss er - zumindest aus dem Grund - nicht.



Zitat (von kay1212):
denn PP besteht auf Versicherten Paketversand incl Nachweis mit Sendungsnummer

Irrelevant.



Zitat (von kay1212):
Der Käufer muss nen Fall eröffnen und bekommt Recht .

Wäre mir neu, das Painpal jetzt "Recht" sprechen dürfte. In Deuschland gelten immer noch BGB und was Gerichte dazu sagen.



Zitat (von -Laie-):
Der VK ist eigenmächtig von der vereinbarten Versandart abgewichen. Solange der VK nicht nachweisen kann, dass das Päckchen beim Empfänger angekommen ist haftet er für den Verlust.

Korrekt.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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