Ebay: Verkäufer droht mit Anwalt wg dummen Fehler

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)
Ebay: Verkäufer droht mit Anwalt wg dummen Fehler

Guten Abend,
ich war vor drei Wochen auf der Suche nach einem Kinderwagen. Bei eBay habe ich einige gefunden, die ungefähr meinen Erwartungen entsprachen. U. a. wurde ein Kinderwagen angeboten der für 440 € als "Sofort Kauf" zum verkauf stand. Als zusätzliche Option gab es den Punkt "Preis vorschlagen". Diese Option nutzte ich dann auch und schlug dem Verkäufer 400 € vor, um Ihn in den engeren Kreis unserer FAvoriten zu setzen. Als ich den Preis abgeschickt habe, kam plötzlich die Bestätigung, dass der Verkäufer mit dem Preis einverstanden ist und ich somit den Kinderwagen gekauft habe. Als ich das gelesen habe, war ich irritiert, da ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass mich Ebay, im Falle einer Zustimmung des Verkäufer, benachrichtigen wird und ich dann immer noch entscheiden kann, ob ich die Ware nun kaufen möchte oder nicht. Dem war nicht so.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer eine Email geschickt und ihm mitgeteilt, dass ich seine Ware durch ein Missverständnis ersteigert habe und ich doch gerne von dem Kauf zurücktreten würde.

Nun habe ich von ihm eine Mail bekommen, dass ich das Geld bis zum 6. überweisen muss, da er sonst seinen Anwalt einschaltet.

Jetzt habe ich ihm gerade noch mal geschrieben, dass er doch bitte auf meinen Bitte eingehen möchte, da es ein Fehler meinerseite war.

Jetzt bin ich am überlegen, was ich machen soll, wenn er nicht auf meine bitte eingeht.
Ich weiss, dass Ebay-Käufe bindend sind. Sind sie aber auch gesetzlich bindend und könnte ich arge Probleme kriegen wenn der Anwalt eingeschaltet wird?

Schon mal danke im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Die Preisvorschläge bei eBay sind bindend, man kann einen Artikel auch so einstellen das das eBay System automatisch bei einer bestimmten Höhe des Preisvorschlages, diesen annimmt. Das dann so ähnlich wie ein Sofort-Kauf.

quote:
Daraufhin habe ich dem Verkäufer eine Email geschickt und ihm mitgeteilt, dass ich seine Ware durch ein Missverständnis ersteigert habe und ich doch gerne von dem Kauf zurücktreten würde.

Wie soll dieses Missverständnis denn begründet werden?

quote:
Nun habe ich von ihm eine Mail bekommen, dass ich das Geld bis zum 6. überweisen muss, da er sonst seinen Anwalt einschaltet.

Sie sollten dieses als Manung betrachten, denn spätestens wenn Sie auf diese Mail geantworten haben sollten, gilt dieses Schreiben als zugestellt.

quote:
Jetzt bin ich am überlegen, was ich machen soll, wenn er nicht auf meine bitte eingeht.



Sollte der VK Privatperson sein und Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen haben, dann sollten Sie sich überlegen zu zahlen.

Ist das VK Gewerblich kannst du innerhald von 14 Tage ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Wenn Sie die Artikelnummer posten würden, könnte man sich ein besseres Bild machen.



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

naja, missverständnis, da ich davon ausgegangen bin, dass ich nach einer zusage immer noch entscheiden kann ob ich den artikel habe möchte.

hier der link

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#3
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Nein, mit der Begründung sieht es wohl mau aus, es wäre daselbe wenn Sie zu einem Verkäufer im Laden sagen: "Für den Betrag xxx nehm ich das Teil"

Sagt der VK nun "Ja, dafür können Sie es haben." Dann haben Sie die Ware erworben.

VK ist privat, also auch da nicht angreifbar. Widerufsbelehrung sagt auch : Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.

Gewährleistung wurde ausgeschlossen.

Sie haben also einen bindenden Kaufvertrag geschlossen und müssen die Ware abnehmen um eine evtl. Klage zu vermeiden.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Warum nimmst du den den jetzt nicht einfach. Du wist kaum billiger wegkommen.
Es sein denn du bist HarzIV und eh platt, dann würde ich das dem Verkäufer mitteilen. evtl. lässt er es dann sein.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

ich würde den wagen ja nehmen, wenn ich nicht einen tag nach dieser auktion einen gekauft hätte.
ich denke mir bleibt nicht anderes übrig als zu zahlen und wieder über ebay zu verkaufen.
ich versteh nicht wieso er den wagen neureinsetzt. das wäre für alle wohl am einfachsten

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Mach ihm doch den Vorschlag und erkläre das du die Differenz von Auktionspreis zu den 400 EUR übernimmst?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

hab ich zuerst auch überlegt. aber bei der beschreibung, die er reingesetzt hat, muss ich wahrscheinlich mehr zahlen, als wenn ich es selbst verkaufe

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

eine Frage an den Themeneröffner. Wie bitte konnten sie überrascht sein, dass ein Kauf zustandekam? Es wird bei EBAY doch ganz klar gesagt:

Der Verkäufer kann Ihren Vorschlag akzeptieren, ablehnen oder Ihnen einen Gegenvorschlag machen. Akzeptiert der Verkäufer Ihren Vorschlag, ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Alleine daher kann es ihnen also nichts erstaunliches gewesen sein, dass sie den Artikel gekauft hatten!


PS: Ich bin nicht der Verkäufer!

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#10
 Von 
kühlschrank
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 20x hilfreich)

ich hab bereits geschrieben warum ich irritiert war... also einfach mal lesen.

zudem hat sich das jetzt erledigt.

also danke für eure hilfe

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde den Wagen zahlen in aber bitten den Wagen solange zu behalten bis du einen Käufer hast. Dann sparst du wenigstens einmal Versandkosten.
Jedoch verkaufst du was ohne es gesehen zu haben ?

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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