Ebay: Tickets verkauft - Einlasssperre für Käufer

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)
Ebay: Tickets verkauft - Einlasssperre für Käufer

Verkäufer V verkauft 4 Tickets für ein Bundesliga Fussballspiel bei Ebay per Auktion ab 1€. Käufer K ersteigert diese über Originalwert. K geht mit seiner Familie zum Spiel und wird nicht reingelassen mit der Begründung ,,die Karten sind gesperrt weil V die bei Ebay verkauft hat, er wurde auch darüber informiert". K schreibt V an und möchte sein Geld zurück.

Wie ist hier die Rechtslage?

V wurde im September vom Verein angeschrieben mit dem Schriftsatz: Sie haben die Karten bei Ebay verkauft, wir wünschen dem Käufer bei Ebay viel Erfolg beim Drehkreuz am Stadion. V stellt die Tickets trotzdem im Oktober bei Ebay ein und fügt im Auktionstext folgendes dazu:

Keine Garantie oder Rücknahme der Tickets, das gilt insbesondere für Spaßbieter! Eine Einlassgarantie wird hier auch nicht gewährleistet, soviel ich weiß wird es aber keine Probleme geben! Mit dem Kauf der Tickets akzeptieren Sie auch die ATGB der **Vereinsname**. Diese sind zu lesen auf der Homepage www.******.de.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Kleine Frage vorweg.
Du hast wohl öfter Probleme mit gekauften Tickets bei ebay. Warum lässt du das nicht einfach sein? Warum hüpfst du immer wieder in das gleiche Fettnäpfchen?


quote:
von Mert1987 am 10.10.2013 11:58

V wurde im September vom Verein angeschrieben mit dem Schriftsatz: Sie haben die Karten bei Ebay verkauft, wir wünschen dem Käufer bei Ebay viel Erfolg beim Drehkreuz am Stadion. V stellt die Tickets trotzdem im Oktober bei Ebay ein und fügt im Auktionstext folgendes dazu:

Der VK kann nicht im September, also vor dem Verkauf der Karten bei ebay im Oktober darüber informiert worden sein, dass kein Einlass auf die Karten erfolgt.
Die ganze Geschichte ist Taschenfüllerei.

quote:
von Mert1987 am 10.10.2013 11:58

Wie ist hier die Rechtslage?

Das übliche zum Thema arglistige Täuschung. Verwende die Forensuche

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Kleine Frage vorweg.
Du hast wohl öfter Probleme mit gekauften Tickets bei ebay. Warum lässt du das nicht einfach sein? Warum hüpfst du immer wieder in das gleiche Fettnäpfchen?

--> Weil ich, obwohl ich Mitglied bin, nicht an alle Karten komme, da alle Spiele ausverkauft sind. Und dieses Spiel wollte ich unbedingt besuchen!

Der VK kann nicht im September, also vor dem Verkauf der Karten bei ebay im Oktober darüber informiert worden sein, dass kein Einlass auf die Karten erfolgt.
Die ganze Geschichte ist Taschenfüllerei.

--> Der VK hat im September die Tickets eingestellt. Als er Brief vom Verein bekam, hatte er die Auktion abgebrochen und im Oktober wieder eingestellt (Info vom VK).

Habe ich eine Chance mein Geld wieder zu bekommen?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Du bist der Käufer?


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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es klingt eher so, als sei der Fragesteller der Verkäufer.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.10.2013 13:28:48
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja klar bin ich der Käufer! Sonst würde ich ja nicht schreiben, dass ich die Info`s vom VK habe!? Wobei, ob die Info`s stimmen weiß ich auch nicht. Jedenfalls hat er mir eine E-Mail weitergeleitet, in der der Verein das im Sept. mitgeteilt hat. Warum er dann trotzdem die Tickets verkauft, hat er mir nicht beantworten können/wollen!!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Eine Einlassgarantie wird hier auch nicht gewährleistet


Wenn nur dies im Angebot gestanden hätte, dann hättest Du jetzt ein großes Problem.

quote:
soviel ich weiß wird es aber keine Probleme geben!


Dieser Satz macht aus der Sache aber eine arglistige Täuschung und gibt Dir somit das Recht, den Kauf anzufechten.

quote:
Jedenfalls hat er mir eine E-Mail weitergeleitet, in der der Verein das im Sept. mitgeteilt hat.


Dann bedanke Dich mal recht herzlich beim Verkäufer, dass er Dir auch noch die Beweise für seine arglistige Täuschung freiwillig geliefert hat.

Im Übrigen solltest Du einen Anwalt einschalten, wenn er trotz Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises mit Fristsetzung kein Geld erstattet. Diese Aufforderung sollte per Einschreiben verschickt werden.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Mert1987 am 10.10.2013 13:37

Sonst würde ich ja nicht schreiben, dass ich die Info`s vom VK habe!? Wobei, ob die Info`s stimmen weiß ich auch nicht. Jedenfalls hat er mir eine E-Mail weitergeleitet, in der der Verein das im Sept. mitgeteilt hat.

Und verstehe ich das richtig, dass du die Karten gekauft hast, obwohl du die Information des VK hattest, dass du höchstwahrscheinlich nicht reinkommst?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Und verstehe ich das richtig, dass du die Karten gekauft hast, obwohl du die Information des VK hattest, dass du höchstwahrscheinlich nicht reinkommst?


Ich gehe eher davon aus, dass er diese Info erst nach seiner Reklamation erhalten hat, alles andere wäre sicherlich besch....t.

quote:
V wurde im September vom Verein angeschrieben mit dem Schriftsatz: Sie haben die Karten bei Ebay verkauft, wir wünschen dem Käufer bei Ebay viel Erfolg beim Drehkreuz am Stadion. V stellt die Tickets trotzdem im Oktober bei Ebay ein und fügt im Auktionstext folgendes dazu:


Das sollte ausreichend sein, damit du vom VK dein Geld zurück erstattet bekommst.
Setze dem VK eine Frist von 14 Tagen, dass er dir den Verkausfspreis plus deine Auslagen erstatten soll.
Falls er dem nicht nachkommt, sollte man einen anwalt mit der Sache betreuen.



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