Ebay Streitfall Iphone 4

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Streitfall Iphone 4

Hallo,

ich habe ein riesiges Problem und brauche dringend Hilfe.
Hier die Schilderung meines Falls.
Ich habe über ebay ein Iphone verkauft und hatte es unter der Kategorie gebraucht inseriert.
In der Beschreibung schrieb ich folgendes "Zum Verkauf steht mein neuwertiges und kaum benutztes Iphone 4 in schwarz mit 32 GB....."
Käufer zahlt den Betrag per Paypal und meldet sich kurze Zeit später mit der Bitte um Rückerstattung, da das Iphone einen Kratzer hat.Dieses habe ich abgelehnt, weil mir kein Kratzer bekannt war und ich es ja als gebraucht inseriert hatte.
Der Käufer wannte sich mit einem fragwürdigen Gutachten an Paypal und dieses erstatteten ihm sein Geld.Er sollte mir das Handy zurückschicken, aber bei mir kam ein defektes Iphone 3 an.
Nach Rücksprache erstattete ich anzeige wegen Warenbetrug im Internet und bekam mein Geld zurück.
Wenig später kam ein Anwaltsschreiben mit der Bitte um rückersattung des Kaufpreises.
Ein Antwortschreiben meinerseits mit dem Angebot 30€ für den Backcovertausch kulanzhalber zu zahlen blieb ein Jahr unbeantwortet.Vor 14 Tagen kam dann sehr überraschen ein weiteres Schreiben mit der bitte um mängelbeseitugung, was ich ablehnte.Gestern dann das nächste mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag (obwohl ich dieses ausgeschlossen habe) und sofortige Rückzahlung des Kaufpreises.
Sollte ich darauf nicht eingehen wird gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Ich weiß jetzt einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir jemand helfen kann.

Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

ähhhh ....

Wer hat jetzt welches Handy und welchen Betrag auf dem Konto ???

Der K hat immer noch dein Iphone 4 und du ein IPhone 3.
Du hast den VK Preis des IPhone 4 zurück bekommen? Von wem? PP oder K?
Der K hat auch sein Geld zurück bekommen (schreibst du)
Jetzt hat ja keiner was bezahlt und jeder hat ein handy ...

quote:
Gestern dann das nächste mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag und sofortige Rückzahlung des Kaufpreises.
Der hat doch schon sein Geld von PP erhalten ...!!!??

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#2
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe das Geld (bekam ich von PP) und er das Iphone 4.
Das Iphone 3 hat die Polizei beschlagnahmt.
Der K hatte erst das Geld zurück bekommen,aber nach dem Warenbetrug hat PP es ihm wieder abgezogen und mir überwiesen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Formulierungsvorschlag:

quote:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XYZ

Scheinbar hat Ihnen ihr Mandant den Hergang nicht korrekt erzählt. Ich bin zum einen eine Privatperson, als solche gilt auch die Gewährleistung nur eingeschränkt. Im Artikel war eindeutig nicht von einem originalverpackten oder neuem Handy die Rede, sondern von einem neuwertigen. Der Käufer musste davon ausgehen, dass minimale Gebrauchsspuren vorliegen, hätte gegebenenfalls genauere Details erfragen können. Eine Garantie, dass keinerlei Gebrauchsspuren vorliegen, habe ich nie übernommen.
Davon unabhängig waren zum Zeitpunkt des Versandes keine sichtbaren Kratzer vorhanden.

Zudem ist höchst fragwürdig, wie ihr Mandant auf Mängel kommt. Ihr Mandant hatte sich für die Rückabwicklung des Kaufvertrages bereits entschieden, hatte sich über den Treuhänder PayPal bereits das Geld zurückzahlen lassen. In der Folge hat er es nicht nur versäumt, mir das richtige iPhone4 zurücksenden, sondern in mutmasslicher Betrugsabsicht ein defektes iPhone3 zugesandt. Erst daraufhin hat PayPal reagiert und mir die Kaufsumme ausbezahlt. Nach wie vor ist das iPhone4 im Besitz ihres Mandanten.

Das ständige Hin-und-Her-Entscheiden ist nicht in Ordnung. Ihr Mandant hat sich endgültig zu entscheiden, ob er das Handy nun behält und damit ist der Fall erledigt oder ob er vom Kaufvertrag zurücktritt, dann wird er mir aber vorab das iPhone4 ohne Schäden zurückschicken müssen, denn es war auch ohne Schäden versandt worden.
Sollten Sie auf Mängelbeseitigung bestehen, werden sie beweisen müssen, dass das iPhone4 schon mit Mängeln versandt wurde.

Davon ab informiere ich Sie hiermit, dass das von ihrem Mandanten falsch zugesandte, defekte iPhone3 von der Polizei aufgrund einer Strafanzeige gegen Ihren mandanten beschlagnahmt wurde. Sie mögen sich also mit dem Wunsch der Herausgabe an die Polizei wenden.

Ich behalte mir vor, den von Ihrem Mandanten vorsätzlich angerichteten Schaden ggf. geltend zu machen. Ich behalte mir weitere Schritte ausrdrücklich vor. Eine Kostenübernahme von Anwaltskosten, Verzugsschaden o.ä. lehne ich aufgrund des mutmasslichen Betrugsversuchs ihres Mandanten pauschal ab.



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-- Editiert mepeisen am 12.10.2012 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Einiges hatte ich bereits in meinem ersten Schreiben so geschildert, jedoch kam ja jetzt nach einem Jahr neues Post.
Ich werde dem Anwalt nochmal mitteilen das ich nichts zahle und muss dann ggf. vor Gericht...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Formulierungsvorschlag:

quote:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XYZ

Scheinbar hat Ihnen ihr Mandant den Hergang nicht korrekt erzählt. Ich bin zum einen eine Privatperson, als solche gilt auch die Gewährleistung nur eingeschränkt. Im Artikel war eindeutig nicht von einem originalverpackten oder neuem Handy die Rede, sondern von einem neuwertigen. Der Käufer musste davon ausgehen, dass minimale Gebrauchsspuren vorliegen, hätte gegebenenfalls genauere Details erfragen können. Eine Garantie, dass keinerlei Gebrauchsspuren vorliegen, habe ich nie übernommen.
Davon unabhängig waren zum Zeitpunkt des Versandes keine sichtbaren Kratzer vorhanden.

Zudem ist höchst fragwürdig, wie ihr Mandant auf Mängel kommt. Ihr Mandant hatte sich für die Rückabwicklung des Kaufvertrages bereits entschieden, hatte sich über den Treuhänder PayPal bereits das Geld zurückzahlen lassen. In der Folge hat er es nicht nur versäumt, mir das richtige iPhone4 zurücksenden, sondern in mutmasslicher Betrugsabsicht ein defektes iPhone3 zugesandt. Erst daraufhin hat PayPal reagiert und mir die Kaufsumme ausbezahlt. Nach wie vor ist das iPhone4 im Besitz ihres Mandanten.

Das ständige Hin-und-Her-Entscheiden ist nicht in Ordnung. Ihr Mandant hat sich endgültig zu entscheiden, ob er das Handy nun behält und damit ist der Fall erledigt oder ob er vom Kaufvertrag zurücktritt, dann wird er mir aber vorab das iPhone4 ohne Schäden zurückschicken müssen, denn es war auch ohne Schäden versandt worden.
Sollten Sie auf Mängelbeseitigung bestehen, werden sie beweisen müssen, dass das iPhone4 schon mit Mängeln versandt wurde.

Davon ab informiere ich Sie hiermit, dass das von ihrem Mandanten falsch zugesandte, defekte iPhone3 von der Polizei aufgrund einer Strafanzeige gegen Ihren mandanten beschlagnahmt wurde. Sie mögen sich also mit dem Wunsch der Herausgabe an die Polizei wenden.

Ich behalte mir vor, den von Ihrem Mandanten vorsätzlich angerichteten Schaden ggf. geltend zu machen. Ich behalte mir weitere Schritte ausrdrücklich vor. Eine Kostenübernahme von Anwaltskosten, Verzugsschaden o.ä. lehne ich aufgrund des mutmasslichen Betrugsversuchs ihres Mandanten pauschal ab.




Was für ein Service! ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange allen bewusst ist, dass dies ein Laien-Forum ist und der obige Vorschlag auch kräftig in die Hose gehen könnte...
Aber auf die Strafanzeige wegen mutmasslichem Betrug zu verweisen, dürfte wirken, wenn der Anwalt klug ist.

Dass es schon über ein Jahr her ist, macht die Sache eher schwieriger für den Käufer. Wenn er das Handy ein Jahr gebraucht hat und er nun Mängel moniert, wieso sollten die schon beim Kauf vorhanden gewesen sein?

Davon ab: Darf man fragen, was der Anwalt eigentlich inhaltlich sagt? Sprich: Was für neue Mängel spricht er an oder sagt er einfach nur "Mängel" ohne konkret zu bennen, was da bemängelt wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er schrieb damals von Kratzern auf der Rückseite.(per Gutachten belegt)
In seinem vorletzten Schreiben waren es auf einmal auch Kratzer auf dem Frontdisplay.
Was ich nicht verstehen ist, ich habe es als "gebraucht" inseriert und nicht als neu???
Habe dem Anwalt das auch schon mehrmals geschrieben, aber er scheint es zu ignorieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nach einem Jahr Nutzung muss er erst mal beweisen, dass die Kratzer am Display von Anfang an da waren. Es ist ziemlich unglaubwürdig, wenn ein Gutachten angefertigt wurde und dabei nur die Rückseite angeschaut wurde. Also, wie fassen mal zusammen.

Neuwertig heisst in aller Regel, dass kaum sichtbare Gebrauchsspuren vorhanden sind. Du sagst, das war auch der Fall. Der Käufer sagt, ne, da waren Kratzer auf der Rückseite. Das ursprüngliche Gutachten, hast du das jemals zu Gesicht bekommen? Inwiefern ist das merkwürdig? Ist daraus erkennbar, dass es wirklich dein iPhone war, was begutachtet wurde oder war es "irgendeines"?

-- Editiert mepeisen am 12.10.2012 13:36

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#9
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gutachten vom letzten Jahr liegt mir vor und in dem steht das auf der Rückseite 3 Kratzer sind, 2 leichte und ein langer.Aber wie gesagt nur die Rückseite.
das Gutachten ist in so schlechtem und fehlerhaften deutsch geschrieben, dass es mir nicht sehr glaubwürdig erscheint.
Leider habe ich mir die IMEI nicht notiert, von daher weiss ich nicht ob es überhaupt meins ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und wer hat das Gutachten ausgestellt? Inwiefern schlechtes Deutsch? hast du den ausstellenden Gutachter mal direkt angesprochen, ob das Gutachten wirklich von ihm ist? Man könnte ja durchaus einige Verdachtsmomente haben...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Gutachter?
Welche Firma? Ist eine Anschrift, Telefon-Nummer, Web-Adresse genannt?? Briefkopf?


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Trodat78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe schon mal geguckt, die Firma gibt es wirklich.
Da stehen z.B. Sätze wie Die Karton zu Iphone ist für Iphone 4... oder Ein Kratzer der sofort bei betrachten der Rückseite ist ca... usw...

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Wie auch immer, er kann aber nicht bewesien, das die Kratzer schon bei Versand vorhanden waren, das wird ein "einfacher" Gutachter auch nicht feststellen können.
Und nach einem Jahr kann man auch kein Gegengutachten mehr in Auftrag geben.

Hast du kein Bild von der Rückseite vor dem Verkauf?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zuerst wie gesagt den Gutachter fragen, ob das Gutachten wirklich von ihm ist. Dass es die Firma gibt, heisst noch lange nichts.
Und davon ab. "Die Karton zu Iphone ist für Iphone 4" Ist reichlich merkwürdig. Du hast doch ein iPhone 4 verkauft. Also war doch zu erwarten, dass der Karton ein iPhone-4-Karton ist?!? Ob man das Gutachten sogar erfolgreich anfechten könnte, das müsste einer, der sich damit auskennt nochmal sagen. Aber komisch ist es schon.

Wenn sich rausstellen sollte, dass er dir nicht nur ein falsches iPhone zugeschickt hat sondern das Gutachten gefälscht ist, hast du gar nichts mehr zu befürchten und dann freut sich auch die Polizei über diese neue Info.

-- Editiert mepeisen am 12.10.2012 16:20

0x Hilfreiche Antwort

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