Ebay / Probleme mit Käufer

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
SMeliR
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay / Probleme mit Käufer

Guten abend,

ich bin bei Ebay angemeldet und habe die Eltern meines Freundes angeboten ihren Roller bei Ebay unter mein Name zu verkaufen. Ich wohne auch bei denen und sehe somit keine Probleme.

Wir haben viele Fragen gestellt bekommen und nur ein Gebot erhalten und zwar von einem Käufer der keine Fragen gestellt hat.

Wir haben uns drumgekümmert, dass der Käufer den Roller geliefert bekommt, da es billiger ist als wenn er selber den Roller holen würde.
Alles schien gut zu laufen und haben die Papiere letzte Woche Donnerstag verschickt. Am Montag kam der Spediteur und hat den Roller geholt. Ein paar Stunden später hat der Käufer angerufen und meinte dass wir ihm einiges verschwiegen haben, z.B. das man mit dem Roller nicht auf der Autobahn fahren darf (wir haben nie gesagt dass man das darf oder nicht darf. Wir kamen nie auf die Idee so was reinzuschreiben und uns um so was zu kümmern. Auch das wir ihm verschwiegen haben dass man ein Feinstaubplakete braucht. Wir haben so was nie gebraucht und der Vorbesitzter (habe heute mit ihr geschrieben) auch nicht. Wir wussten nicht dass so was anscheinend in manche Orten Pflicht ist.) Und es geht so weiter mit den Beschwerden.

Jetzt sollen wir den Käufer 62% vom Verkaufspreis zurückerstatten. Er behält aber den Roller. Falls er das Geld nicht bis zum diesen Wochenende bekommt droht er mit einer Rechtsanwalt.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe das Account bei Ebay. Der Vater meines Freundes ist aber der Verkäufer. Das weiß auch der Käufer. Ich habe ihn heute nochmal drauf angewiesen. Alles wurde auch zwischen denen zwei abgewickelt. Leider liegt aber kein Kaufvertrag vor.
Wenn es so weit kommt, dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss, muss ich mich drumkümmern oder kann der Vater meines Freundes sein Rechtsschutz gebrauch machen?
Das ist sehr wichtig da ich so was nicht habe (habe letzte Woche meine Prüfungen bestanden und bin endlich kein Lehrling mehr) und hätte nie gedacht dass ich ein Rechtsschutz brauchen wurde.
Bin ich haftbar oder der "Verkäufer"?

Vielen Dank im Voraus für eurer Hilfe.
Bin sehr verzweifelt!

Melanie

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Leider liegt aber kein Kaufvertrag vor.*

Aber natürlich liegt ein Kaufvertrag vor, nämlich die ebay-Auktion.

*Wenn es so weit kommt, dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss, muss ich mich drumkümmern oder kann der Vater meines Freundes sein Rechtsschutz gebrauch machen?*

Du bist Vertragspartner des Käufers.

Im übrigen haben ich selten solch absurde Mängelangaben gelesen, wie hier von deinem Käufer. Es ist in der Pflicht des Käufers sich anhand der Modellbezeichnung über die Einschränkungen und Pflichten bzgl. der StVO zu informieren. Ich würde mich entspannen, das ist einer der schlechtesten Bluffs, von denen ich bisher gehört habe.

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#2
 Von 
berliner12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich auch so. Damit wird er nicht durchkommen. Immer ein guter Trick: Bietet an, den Roller zurück zu nehmen und das Geld zu erstatten. Oft ist dann schon Ruhe.
Ich hatte das schon öfter mit Käufern, dass sie plötzlich lächerliche Dinge ins Feld führen und irgendeine Entschädigung wollen. Wenn ich Rücknahme des Artikels anbiete, kommt nichts mehr von dem Meckerer, weil er in Wirklichkeit das Teil behalten will.
Auf keinen Fall würde ich Preisnachlässe gewähren. Das ist der älteste ebay-Verkäufer-Abzocke-Trick.


-----------------
"Grüße,

berliner1"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Man, die Käufer werden auch immer
Einfallsreicher. Wer denkt sich solch
einen Blödsinn aus?

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SMeliR
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euer Hilfe.

Er möchte den Roller aber behalten und 62% Nachlass bekommen. Sonst geht er zum Anwalt.

Wäre es schlimm wenn wir ihn einfach ignorieren?

Danke nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Er möchte den Roller aber behalten und 62% Nachlass bekommen. Sonst geht er zum Anwalt.*

Das glaubst du doch nicht ernsthaft?

*Wäre es schlimm wenn wir ihn einfach ignorieren?*

Ich finde es schlimm, daß du dir über so viel Schwachsinn Gedanken machst. In seiner Aufzählung fehlt nur noch der Mangel, daß du nicht die Notwendigkeit eines Führerscheins erwähnt hast.

Ich würde eine solche Person nur noch ignorieren. Die Forderungen entbehren jeglicher Rechtsgrundlage bis hin zur totaler Lächerlichkeit.



-- Editiert von normi am 04.07.2007 12:20:41

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#6
 Von 
SMeliR
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal....

Ich versteh einfach nicht warum solche Leute so was machen.

Dann kann ich jetzt ruhig schlafen :)
und mach mir keine Gedanken mehr über den Käufer.

Nochmals vielen vielen Dank für Ihre Hilfe und Information.

Schönen Tag noch!

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#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Er möchte den Roller aber behalten und 62% Nachlass bekommen.


Achso, auch noch die Ware behalten. Frag ihn doch mal, ob er auch das so asozial einem Verkäufer ins Gesicht sagen kann.

Lass ihn doch bei seinem Anwalt ausheulen. Mit ähnlicher Masche wurde ich in den Anfangsmonaten auch bei ebay abgezockt, bis ich gelernt habe, dass ich betrogen werde. Dabei sind die Anwälte meist Freunde/Verwandte von den Abzockern und drohen bis zum Geht-Nimmer.

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