Hallo, kennt sich hier jemand genauer mit Ebay aus?
Ich habe von einem gewerblichen Verkäufer ein Möbelstück mit aktivem Holzwurm verkauft bekommen (dies stellte sich ca. 4 Wochen nach Erhalt heraus).
In der Artikelbeschreibung stand natürlich nichts davon dass jener Artikel mit lustigen Haustieren geliefert wird.
Nun habe ich am 18.06. bei Ebay eine Rückgabeanfrage gestellt (habe mit PayPal gezahlt) und der Verkäufer hat bisher nicht darauf geantwortet.
Wann kann ich diesen Fall denn an den Ebay Kundenservice übergeben?
Einen Button dafür gibt es nicht.
Ich würde besagten Artikel gerne zurück senden da ich ihn z.Z. auf der Terrasse lagere damit ich nicht ständig die Käfer im Haus habe.
Danke und herzliche Grüße an Alle.
-- Editier von Naiima am 29.06.2017 10:43
Ebay Mangel Widerruf
29. Juni 2017
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Frage vom 29. Juni 2017 | 10:42
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 11x hilfreich)
Ebay Mangel Widerruf
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 29. Juni 2017 | 11:16
Von
Status: Weiser (16915 Beiträge, 5884x hilfreich)
Es gibt da so eine magische 4 Wochen Grenze die evtl. zum tragen kommt. Also wann genau nach Erhalt wurde der Kauf widerrufen? Ich habe bisher nichts davon gelesen, dass du das gemacht hast. Einfach eine Rückgabe anfragen ist nicht zwangsweise auch ein Widerruf.Zitatdies stellte sich ca. 4 Wochen nach Erhalt heraus :
#2
Antwort vom 29. Juni 2017 | 11:41
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 11x hilfreich)
Naja, hier ist es wohl eher ein "Widerruf" aufgrund des Gewährleistungsrechts auch wenn der Wurm schon lange vor der Lieferung drin war.
Widerrufen habe ich erst nach über 4 Wochen weil vorher noch nicht ersichtlich war dass da ein Holzwurm wütet.
Ich denke der Verkäufer will die Ware nicht zurück nehmen...zumindest meinte er nur ich soll mir Holzwurm Tod im Baumarkt kaufen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Juni 2017 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Naja, hier ist es wohl eher ein "Widerruf" aufgrund des Gewährleistungsrechts
So etwas gibt es nicht. Entweder Widerruf, oder Nachbesserung im Sinne der Gewährleistung.
Für einen Widerruf dürfte es schon zu spät sein, es sei denn der Händler hat dir eine längere Frist als 14 Tage eingeräumt.
Wenn du die Gewährleistung nutzen willst, dann musst du den Händler zunächst über den Mangel informieren (wurde ja offenbar getan) und ihm dann die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Neulieferung einräumen.
Zitat:Ich denke der Verkäufer will die Ware nicht zurück nehmen...zumindest meinte er nur ich soll mir Holzwurm Tod im Baumarkt kaufen.
Was der Verkäufer will ist zweitrangig. Du solltest jegliche Selbstvesuche unterlassen, da dadurch dein Recht auf Nachbesserung flöten gehen kann.
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