Ebay - Mal wieder Problem mit einem Verkäufer

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)
Ebay - Mal wieder Problem mit einem Verkäufer

Hallo,

folgendes problem:

ich ( privat ) habe von privat 150 CD`s ersteigert. die cd`s sollten in 2 paketen geliefert werden. nun kam allerding nur 1 paket ( mit 75 CD´s ) an. nachdem nun eine woche vergangen ist fragte ich an wo denn das zweite paket bleibt. daraufhin teilte mir der verkäufer mit das ich ein paket erhalten habe welches nicht für mich bestimmt sei und ich es bitte zurückschicken soll ( vorleistung durch mich ) und ich auch erst dann meine pakete bekomme.

nach einigen "merwürdigen "email ist die situation verfahren, der verkäufer hat mich als betrüger bezeichnet und droht sogar mir mit dem anwalt obwohl ich die ware nicht, bzw nur die hälfte, bekommen habe.

der wert der ware liegt bei ca. 70 €, wenn ich die angeblich nicht für mich bestimmte ware abziehe bleibt ein "streitwert" von 30 €.

dazu hätte ich einige fragen:
- 30 € streitwert, da lohnt sicherlich kein anwalt und prozess?
- der verkäufer hat mich als betrüger bezeichnet, frech, kann ich da was machen ( anzeige, wenn ja wegen was? )
- der verkäufer schickt mir die ware nicht. unterschlagung? betrug? oder gar nötigung ? ( weil er die versendung an einer rücksendung angeblich falsch gelieferter ware knüpft )

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> 30 € streitwert, da lohnt sicherlich kein anwalt und prozess?

Für RA und Gericht schon, da für die Gebühren ein Mindeststreitwert von 300 EUR zugrunde gelegt wird.

> teilte mir der verkäufer mit das ich ein paket erhalten habe welches nicht für mich bestimmt sei

Ist das denn so? Oder weiß bei euch eigentlich keiner so genau, wer nun welche CDs bekommen sollte? War das eine von diesen Wundertütenauktionen "500 CDs im Paket, keine Ahnung welche"?

Ansonsten wirkt die Forderung des VK reichlich seltsam.

> der verkäufer schickt mir die ware nicht. unterschlagung? betrug? oder gar nötigung ?

Betrug setzt Vorsatz voraus, die anderen sind eh nicht einschlägig. Noch ist ja gar nicht klar, ob der VK dich betrügen will oder einfach nur unfähig ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

>Ist das denn so? Oder weiß bei euch eigentlich keiner so genau, wer nun welche CDs bekommen sollte? War das eine von diesen Wundertütenauktionen "500 CDs im Paket, keine Ahnung welche"?Betrug setzt Vorsatz voraus, die anderen sind eh nicht einschlägig. Noch ist ja gar nicht klar, ob der VK dich betrügen will oder einfach nur unfähig ist.> 30 € streitwert, da lohnt sicherlich kein anwalt und prozess?Für RA und Gericht schon, da für die Gebühren ein Mindeststreitwert von 300 EUR zugrunde gelegt wird.<

Aha, aber Streitwert 300 €, da lacht mich doch der Anwalt aus wenn ich mit dem Fall aufkreuze?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat:
ich ( privat ) habe von privat 150 CD`s ersteigert. die cd`s sollten in 2 paketen geliefert werden. nun kam allerding nur 1 paket ( mit 75 CD´s ) an. nachdem nun eine woche vergangen ist fragte ich an wo denn das zweite paket bleibt. daraufhin teilte mir der verkäufer mit das ich ein paket erhalten habe welches nicht für mich bestimmt sei und ich es bitte zurückschicken soll ( vorleistung durch mich ) und ich auch erst dann meine pakete bekomme.


1. Es ist ja nicht dein Problem, wenn der VK die falsche Ware verschickt.

2. Bestehe darauf, dass deine bezahlte Ware verschickt wird. Ansonsten Anzeige, Mahnbescheid etc.

3. Teile dem VK mit, dass du die falsche Ware zurücksendest, wenn er dir die Versandkosten überweist, oder es halt per Nachnahme verschickst (fallen Gebühren an, wo du als Nachnahmebetrag die Versandkosten für ein Nachnahmepaket nimmst).

Zusammengefasst:

Du hast einen Artikel bezahlt und diesen bisher nicht erhalten. Wieso, weshalb, warum ist nicht dein Problem. ;)

die_wurzel

P.S.: Wieso fragst du eigentlich nach einer Woche an, wo das 2. Paket bleibt und fragst nicht erstmal, was du mit dem "falschen" Artikel sollst?




-- Editiert von die_wurzel am 06.01.2009 23:30

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

>P.S.: Wieso fragst du eigentlich nach einer Woche an, wo das 2. Paket bleibt und fragst nicht erstmal, was du mit dem "falschen" Artikel sollst?<

Die CD´s die im Pakt waren entsprachen ja von der Musikrichtung her der Ware die ich ersteigert habe. Da die CD´s ebend nicht genau beschrieben waren sondern nur die Musikrichtung war für mich nicht ersichtlich das dies eine falsche Lieferung sein soll.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> aber Streitwert 300 €, da lacht mich doch der Anwalt aus wenn ich mit dem Fall aufkreuze

Ein Anwalt, der genügend Mandanten hat, wird das vielleicht nicht übernehmen wollen.
Aber es gibt genügend Anwälte, die sich nicht leisten können, auch kleine Fälle abzulehnen.

2x Hilfreiche Antwort

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