Bei einem Ebay-Kauf hat der Verkäufer die orginale Produktbeschreibung für einen Artikel inklusive aller Zubehöhrteile zu diesem Artikel ausgewiesen. ( als Features)
Im unterem Teil der Verkaufsanzeige beschreibt er jedoch den Lieferumfang der Ware. Dieser ist jedoch geringer beschrieben als im Orginal unter Features.
Der Käufer erhält nur die im Lieferumfang genannten Waren. Damit fehlen notwendige Zubehöhrteile.
Ist diese Vorgehensweise korrekt oder kann der Käufer die im Orginal angegebenen Zubehöhrteile verlangen.
Ebay Lieferumfang
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Die Beschreibung des Artikels und seines Zubehörs kann als zugesagte Eigenschaft aufgefasst werden. Allerdings hat der Verkäufer in der Artikelbeschreibung den Lieferumfang eingeschränkt (ähnlich einem "Serviervorschlag" eines Fertiggerichtes, die Mitlieferung der Beilage und des Geschirrs wird nicht erfolgen). Ist ein Artikel als beschädigt, defekt oder als im Lieferumfang eingeschränkt angeboten worden, ist dies die vereinbarte Beschaffenheit und der Käufer kann selbstverständlich keinen funktionierenden bzw. vollständigen Artikel verlangen. Da der Verkäufer in der Aufzählung des Lieferumfanges auf die Einschränkungen des Artikels korrekt hinweist, können Sie also keinen Gewährleistungsanspruch anmelden (§ 442 BGB
). Mit viel Glück finden Sie vielleicht einen Richter, der dies anders sieht, aber das birgt ein großes finanzielles Risiko (wahrscheinlich bleiben Sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Kosten sitzen).
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"www.webscala.de und www.auction-help.de - die kostenlose Hilfe bei Problemen mit eBay & Co."
Wenn ein Verkäufer in der Artikel-
beschreibung (Text) widersprüchlich ausführt,
wird man wohl das Nachfragen vor dem
Bieten verlangen können, es fragt sich aber,
wie das aussieht, wenn z.B. in der Abbildung
die Originalverpackung und Bedienungs-
anleitung mit abgebildet werden, dies dann aber in der Auflistung fehlt.
Weiterhin fragt sich, wie die "Features" und
wie der "Lieferumfang" dargestellt waren,
d.h. war ein "Überlesen" möglich.
Soweit die Ware erst kürzlich einging, könnte
dennoch eine Anfechtung des Kaufvertrags
wegen Irrtums über die Eigenschaften/Liefer-
umfang helfen.
Gruß,
Wolfgang
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