Guten Abend zusammen,
ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine TV-Box für Internetfernsehen gekauft. Es sollten arabische Sender vorinstalliert sein. Selbst installieren geht nicht. Es müsste ein spezielles Programm 'Kody' drauf sein.
Leider kann ich die genaue Anzeige nicht mehr aufrufen, da sie deaktiviert wurde. Im Linknamen steht noch '...arabisch vorinstalliert...' ist aber nicht vollständig lesbar in der Verlinkung.
Der Verkäufer schrieb, das er mit dem Gerät selbst nicht klar kam und daher weiterverkaufte. Es aber selbst mit der Zusage der vorinstallierten arabischen Sender kaufte.
Auf meine Email mir entweder die Verkäuferdaten seines Käufers zu schicken, damit ich es dort kläre oder mir mein Geld zu schicken gegen Rückgabe der Sendung, reagiert er nicht.
Was mache ich nun? Überweisung zurückholen geht ja nicht.
-- Editier von fb427558-95 am 06.11.2015 03:28
Ebay Kleinanzeigen-falscher Artikel
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
ich nehme an, Sie haben die Adresse der Verkäufers durch das Paket? Dann schreiben Sie ihn darüber an und teilen Sie ihm mit, dass Sie aufgrund des vorliegenden Sachmangels zunächst Nacherfüllungsansprüche haben. Er müsste die TV-Box also so herrichten, dass die arabischen Sender vorinstalliert sind (ggf. mit Hilfe von Fachleuten) oder eben eine entsprechende Box nachliefern. Ich würde ihm dafür eine entsprechende Frist setzen. Sollte er nicht in der Lage sein, die vereinbarte Beschaffenheit herzustellen, so kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB
in Frage.
Gruß
Zitat:Es aber selbst mit der Zusage der vorinstallierten arabischen Sender kaufte.
Das ist sein Problem, wenn er die Zusicherung "ins Blaue" hinein gemacht hat.
Ein Gewährleistungsausschluß greift auch nicht bei ausdrücklichen Zusicherungen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erst einmal danke. Die Antworten geben mir Hoffnung.
Ich habe noch mehrmals Kontakt mit der Verkäuferin gehabt. Zuletzt heute per Telefon. Ich dachte man könnte es so klären.
Mit den obrigen Informationen habe ich erst einmal mündlich darum gebeten, das zu bekommen, was ich gekauft habe.
Zusammengefasst sagt sie, dass sie für Bekannten verkauft hat und nicht selbst. (Ihre Bankverbindung und Adresse)
Das der Preis nach ihren Recherchen sehr günstig wäre. 65,- statt 150,- (150,- ist für die aktuellste Version V, sie verkauft Version I und eine meiner Bekannten hat für Neuware dieser Version im April 85,- bezahlt, mein Kauf ist ja keine Neuware und auch im Frühjahr von der aktuellen Verkäuferin gekauft worden )
Und ihr Bekannter es mir sicher erklärt hätte, warum in Anzeige drin stand, die wird wg. nicht klar kommen verkauft. Ich hatte ihr eine Email geschrieben. Telefonnr war nicht ersichtlich. Sie hat mich auch nicht an ihren Bekannten verwiesen zum Fragen. Sondern selbst bestätigt, das die arabischen Sender drauf sind. Danach habe ich sie gekauft. Nun sagt sie, sie hätte die Box erst 2x gesehen. Und so was nicht gesagt.
-- Editiert von fb427558-95 am 09.11.2015 19:41
Dann legte sie auf. Ich würde jetzt ein Einschreiben- Rückschreiben mit Frist bis zum 26.11. morgen verschicken. Das wäre folgender Text
Smart TV Box
Ebay Kleinanzeigen
Sehr geehrte Frau ....
ich mache es nun offiziell, nach dem ich mich erkundigt habe.
Zur Klarstellung, ich habe keine arabischen sender auf der Box gefunden, sondern unter Lesezeichen Internetseiten. Wie Wikipedia, google etc. Dabei waren auch zwei tunesische Zeitungen. Als Internetseiten. Kein einziger arabischer Sender. Unter apps sind lediglich Facebook, twitter etc zu finden. Ebenfalls keine arabischen Sender. Ebenso auf der interen Festplatte. Keine Sender.
Ich hatte Sie vor dem Kauf gefragt, ob arabische Sender vorinstalliert sind, worauf Sie dies bejahten. Warum Ihr Bekannter damit nicht klar kommt ist irrelevant. Ich habe die Box gekauft, um arabisches Fernsehen zu empfangen. Dies ist nicht möglich.
Aufgrund des vorliegenden Sachmangels habe ich zunächst Nacherfüllungsansprüche. Diese mache ich Ihnen gegenüber als Verkäufer geltend.
Dies bedeutet, dass Sie mir die TV-Box so herrichten, dass die arabischen Sender vorinstalliert sind (ggf. mit Hilfe von Fachleuten) oder mir eine eine entsprechende Box nachliefern.
Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 26.11.2015, ich bitte bis dahin um schriftliche Mitteilung zum weiteren Vorgehen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen können, die vereinbarte Beschaffenheit herzustellen, so kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB
für mich in Frage. Ich würde also nach dem 26.11.2015 Ihnen die TV Box zurücksenden, da Sie nicht den Verkaufsangaben entspricht und ich damit nichts anfangen kann.
Ich habe leider wirklich besseres zu tun, als mich nun seit einer Woche darüber zu ärgern, dass die Sender nicht empfangen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Recht haben und Recht bekommen... wie soll denn im zweifel bewiesen werden was überhaupt Teil des Kaufvertrages war, wenn die Anzeige weg ist ? Zumal "arabische Sender" ja auch sehr sehr viel bedeuten kann, oder gab es eine konkrete Senderliste ?
Nein, eine Senderliste gab es nicht. Aber sie sagte, es wären über 200 arabische Sender. Es geht mir im speziellen auch gar nicht um die Anzahl oder bestimmte Sender. Es würden mir einige in arabisch reichen. Ich habe aber nicht mal einen.
Man kann den Link zur Anzeige noch lesen. Da lautet der Text '...arabisch vorinstalliert...'
Sie könnte u.a. mir ja ihren Verkäufer nennen. Wenn es irgendwo auf der Box ist, kann man es ja aufrufen. Auch wenn ich es nicht finde und es nicht so viele Unterordner gibt zum Suchen
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