Ebay Kleinanzeigen bindend?

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen bindend?

Hallo,

ich habe bei Kleinanzeigen einen Artikel eingestellt. Daraufhin hat sich jmd. bei mir gemeldet und ich habe Telefonisch mit Ihm einen Preis vereinbart sowie einen Abholtermin.
Als ich meiner Frau sagte es kommt heute jemand den Artikel abholen sagte Sie mir es ginge heute nicht da wir noch unterwegs wäre was ich vergessen hatte bzw. nicht wusste.
Am Tag darauf waren wir ebenfalls nicht zu Hause.

Das ganze war vor 3 Tagen.
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit erhalte ich einen Anruf vom Interessenten der mir erzählt, dass ein mündlicher Vertag nach § 433 BGB ebenfalls bindend ist und er deshalb zu einem Anwalt gehen wird...

Nun ist das ganze ganz einfach für mich wenn ich einen Termin vereinbare und diesen nicht einhalten kann und 2 Tage später der Interessent mir mit einem Anwalt droht dann Schmelz ich den Gegenstand lieber ein als Ihn überhaupt noch zu verkaufen.

Ich habe Ihn nicht Wochenlang hingehalten und auch noch kein Geld angenommen oder sonst was. Ebenso hatte er keine Unkosten dadurch keine Fahren die Umsonst gewesen wären weil er kommt und ich nicht da bin.

Ich habe lediglich einen Termin vereinbart und 10 Minuten später gesagt dass wir es auf kommende Woche verschieben müssen und einen Tag später bekomme ich eine "Drohung" mit Anwalt.

Egal wie mit solchen Menschen mache ich Grundsätzlich keine Geschäfte weil wer schon im Vorfeld so anfängt da muss ich ja von ausgehen dass der Spaß nach dem Verkauf erst richtig losgeht...

Deshalb meine Frage bin ich aktuell zu irgendwas verpflichtet oder nicht?

Verlauf:
1. Ebay Nachricht mit Preisvorschlag - Vor meiner Antwort kam ein Anruf:
2. Telefonat: Nachfrage nach dem Gegenstand sowie Vereinbahrung des Preises.
3. Ebay Nachricht vom Käufer: Vielen Dank für das Telefonat ich komme den Gegenstand um 15 Uhr abholen (war Telefonisch so besprochen)
4. SMS Kontakt:
Samstag
ER: Hallo bitte Senden Sie mir die Adresse per Whatsapp zu ich komme dann heute gegen 15 Uhr
Ich: Das ist die .... Straße ich bin aber heute Nachmittag leider nicht da, habe soeben von meiner Frau erfahren dass wir noch unterwegs sind. Wann würde alternativ bei Ihnen klappen?
Er: Heute Abend
Ich: Geht morgen bei Ihnen?
Er: Morgen Früh geht und Sie können die Anzeige Löschen ich komme zu 100%, wann kann ich morgen kommen?
Ich: Ich melde mich weil wir noch eingeladen sind.
Sonntag:
Er: Heute noch oder morgen?
Er: hast du einen Termin oder ist der Grill verkauft?
Ich: Nein er ist reserviert wie gesagt, ich bin noch unterwegs, sry
Montag:
Er: Morgen, wäre schon wenn es die Woche noch klappt
Dienstag:
Er: Voicemail: Ich gehe zum Anwalt da Vertrag usw... wie oben bereits genannt


Vielen Dank


-- Editiert von Nebuchad am 17.04.2018 10:33

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39 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit erhalte ich einen Anruf vom Interessenten der mir erzählt, dass ein mündlicher Vertag nach § 433 BGB ebenfalls bindend ist
Korrekt.

Zitat:
Deshalb meine Frage bin ich aktuell zu irgendwas verpflichtet oder nicht?
Es besteht ein rechtsgültiger KV, den du zu erfüllen hast.

Zitat:
Egal wie mit solchen Menschen mache ich Grundsätzlich keine Geschäfte
An deiner Stelle würde ich mal ganz schnell runterkommen!!! DU bist es der als erstes einen Vertragsbruch begangen hat, dem solltest du dir mal bewusst werden! Die erste Terminvereinbarung war rechtlich bindend! EInfach 10Min später sagen, ne geht nicht ist NICHT OK!!! Du hättest da sein müssen, bzw den Grill durch Jemand anderen übergeben lassen können oder dergleichen.

Dein Glück jetzt ist, dass der K einer Terminverschiebung zugestimmt hat. Dadurch wird der KV zwar nicht unwirksam, aber wegen einem Anwalt brauchst du dir keine Sorgen machen.

Zitat:
Ebenso hatte er keine Unkosten dadurch keine Fahren die Umsonst gewesen wären weil er kommt und ich nicht da bin.
Das ist sehr naiv so zu denken! Was wäre denn, wenn der K in der Nähe war und nur wenige KM Umweg gehabt hätte um den Grill abzuholen, jetzt aber evtl einige KM mehr fahren muss? Wären das dann keine Extrakosten für ihn?

Wenn man einen Termin abmacht hat man sich daran zu halten, die einzig korrekte Sache wäre gewesen, du hättest damals deiner Frau gesagt, dass du nicht mit kannst, da du einen Vertrag zu erfüllen hast...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
EInfach 10Min später sagen, ne geht nicht ist NICHT OK!!!


Kann aber mal passieren, auch ohne drei Ausrufezeichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Deshalb meine Frage bin ich aktuell zu irgendwas verpflichtet oder nicht?

Wenn der Verkauf bereist mündlich zugesagt wurde, dann ist man auch verpflichtet, den mündlichen Vertrag einzuhalten.
Und hier sehe ich schon eine mündliche Verkaufszusage - es ging nur noch um die Übergabemodalitäten. Wenn der Verkäufer den SMS-Verlauf auch gespeichert hat, kann der Verkäufer den mündlichen Vertrag auch beweisen.

Ergo: Verkaufen müssen Sie. (Der Käufer muss natürlich auch den abgesprochenen Preis zahlen.)

Die Frage wäre dann, ob Sie dem Käufer auch die Anwaltskosten erstatten müssen. Danach sieht es momentan (noch) nicht aus.
Sollten Sie aber gegenüber dem Käufer eine Aussage wie "mit solchen Menschen mache ich Grundsätzlich keine Geschäfte" losgelassen haben (also irgendwas, was wie eine grundsätzliche Verweigerungshaltung klingt), dann müssen Sie wahrscheinlich sogar die Anwaltskosten tragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Danke für die Antworten, den genannten Satz habe ich nur hier geschrieben, da er meinen persönlichen Prinzipien entspricht, ich habe glücklicherweise eine Erziehung genossen in der mir beigebracht wurde wie es in den Wald hineinschreit so kommt es auch zurück...

Wenn er mit der Verschiebung nicht einverstanden ist hätte er als ich darum gebeten hatte auch nein sagen können was er aber nicht hat. Und wenn wir uns beiderseitig darauf geeinigt haben das Geschäft in der Woche vom 16.04. - 22.04. durchzuführen und mir am 17.04 mit einem Anwalt gedroht wird dann ist für mich ganz schnell der Ofen aus...
Es ist eine Sache des Anstandes ich habe Ihn nicht vor den Kopf gestoßen er tut es aber bei mir...
Ich habe das Angebot gelöscht und allen anderen Interessenten abgesagt wenn Ihm das nicht reicht dann kann ich auch nichts mehr machen.

Andererseits stellt sich mir natürlich schon die Frage, während mein Artikel eingestellt war haben ca. 20 Personen nach Verfügbarkeit und Preis gefragt, was ja Sinn dieser Plattform ist. Nach der mir hier geschilderten Gesetzeslage ist die gesamte Plattform ja eigentlich eine Verkäuferfalle...
20 Personen haben mich nach Preis Verfügbarkeit usw. gefragt muss ich den Artikel jetzt 20 mal verkaufen können? Macht für mich absolut keinen Sinn.

Was das mit den 10 Minuten betrifft wer sich daran aufhängt ist absolut realitätsfern...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Nach der mir hier geschilderten Gesetzeslage ist die gesamte Plattform ja eigentlich eine Verkäuferfalle...
Nein.

Zitat:
20 Personen haben mich nach Preis Verfügbarkeit usw. gefragt muss ich den Artikel jetzt 20 mal verkaufen können?
Nein musst du nicht, ausser du hast mal gesagt ist noch da, kannst es abholen kommen.

Wenn man jedoch miteinander spricht, einen Preis abmacht und einen Termin vereinbart ist das eine eindeutige Zusage. Das ist ja deutlich mehr als nur eine Anfrage.

Zitat:
Was das mit den 10 Minuten betrifft wer sich daran aufhängt ist absolut realitätsfern
Nein, das ist nicht realitätsfern, denn es gilt schon wie immer, Verträge sind einzuhalten!



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Naja gut, das Problem ist immer das gleich die Leitragenden sind die die auf solche Plattformen angewiesen sind...

Ich werde da auf jeden Fall nichts mehr verkaufen, weil wenn mich das was ich ohne Berücksichtigung von Rechtschreibung oder sonst was in der Sonne im Garten auf dem Handy schreibt mich später vor Gericht bringt dann spare ich mir das lieber.
Und generell lasse ich mir nicht mit rechtlichen Konsequenzen drohen, weil selbst wenn meine schnelle Zusage und die Unmittelbare absage evtl nicht rechtens ist habe ich Ihm das ganze nach wie vor zugesichert und gemeinsam mit Ihm eine Einigung getroffen diese Woche einen Ersatztermin zu Vereinbaren, mir hier 24h Später die Pistole auf die Brust setzten zu lassen ich mir dann leider auch nicht gefallen.

Ich werde Ihm anbieten dass er den Grill nach wie vor zum vereinbarten Preis haben kann jedoch keine Abholung mehr möglich ist...

Danke für die Aufklärung hier und eine schöne Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
jedoch keine Abholung mehr möglich ist
Die Abholung ist jedoch eine vertragliche Vereinbarung, du musst ihn den Grill abholen lassen!
Machst du das nicht, dann werden tatsächlich Anwaltskosten auf dich zukommen. Du kannst deinem K ja vorschlagen, den Grill auf DEINE Kosten hin zu ihm bringen zu lassen. Wenn er dem zustimmt (mus er nicht), dann kannst du die Abholung um gehen...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 17.04.2018 15:04

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#8
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich will mit dem K nichts zu tun haben darum geht es mir, wenn ich an die Mailbox Nachricht denke habe ich direkt 250 puls also wäre es für alle besser sich dieses treffen zu Sparen, un in meinem Haus hab ich das Hausrecht und da hat er nicht verloren...

Welche Anwaltskosten eigentlich?

Wenn ich mir schon den Stress hier gebe den ich habe weil ich was verkaufen will, da schmeiße ich es echt lieber in die Mülltonne in Zukunft...
Er schreibt mir am Montag dass er diese Woche gerne einen Termin hätte und droht mir 24 h später mit dem Anwalt, wusste gar nicht das nach Montag schon wieder Sonntag Abend ist...

Außerdem geht es mir unter anderem darum, jmd der zur Lösung eines Terminkonfliktes einen Anwalt benötigt der wird mir wahrscheinlich noch in ein paar Monaten im Nacken sitzen weil der gebrauchte Gegenstand gebraucht ist, und einen Kratzer hat, nicht mehr glänzt wie neu innen Ruß flecken hat usw...
Auf sowas habe ich keine Lust dass das noch ewig weitergeht.

Mein Sohn im Kindergartenalter kann einen Termin zum spielen mit seinem Freund vereinbaren ohne einen Anwalt hinzuzuziehen...

-- Editiert von Nebuchad am 17.04.2018 15:12

-- Editiert von Nebuchad am 17.04.2018 15:16

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
un in meinem Haus hab ich das Hausrecht und da hat er nicht verloren
Das ist soweit korrekt, allerdings braucht der K deswegen nicht ins Haus zu kommen, ans Haus genügt schon.

Zitat:
Welche Anwaltskosten eigentlich?
Den Anwalt den der K beauftragen wird, weil du ihm eine Abholung verweigerst. Zur Not wird dir dan ein Richter kostenpflichtig erklären, wieso du den K das Abholen des Grills ermöglichen musst.

Zitat:
Ich will mit dem K nichts zu tun haben darum geht es mir
Dann lasse Jemand aderen die Abholung abwickeln.
Fakt ist jedoch, du hast den KV zu erfüllen, dazu gehört auch das Abholen des Grills. Verweigerst du das, kann der K auf erfüllung des KV klagen und wird auch ohne weiteres gewinnen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich mir schon den Stress hier gebe den ich habe weil ich was verkaufen will, da schmeiße ich es echt lieber in die Mülltonne in Zukunft
Dan mach das halt, oder halte dich einfach das nächste mal direkt an den von DIR getroffenen KV, dann gibts auch keinen Stress...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Warum hat er überhaupt einen solchen Anspruch er hat dem doch zugestimmt einen anderen Termin zu finden.

Und im nachhinein fällt ihm dann ein dass er es besser doch nicht gemacht hätte und ich bin dann daran auch noch schuld?

Ah stimmt vor das Haus reicht, was ist wenn er beim Transport um das Haus herum kaputt geht?

-- Editiert von Nebuchad am 17.04.2018 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Warum hat er überhaupt einen solchen Anspruch er hat dem doch zugestimmt einen anderen Termin zu finden.
Richtig, einen anderen Termin für die Abholung. Du willst ihm jetzt jedoch die Abholung verweigern, hast du doch ganz deutlich geschrieben.

Termin suchen, Abholung ermöglichen = Keine Anwaltskosten
Abholung verweigern = Anwaltskosten + evtl Gericht etc

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein er droht mir mit einem Anwalt weil ich Ihm bis gestern trotz mündlichem Kaufvertrag keine Möglichkeit der Abholung ermöglicht habe, wobei er dem zugestimmt hat in einem SMS am Samstag dass diese Woche in Ordnung ist.

Daraufhin habe ich keine Lust mehr...
Da ist wohl was falsch rüber gekommen

Ich will es jetzt abbrechen weil er mir mit dem Anwalt Droht ohne dass ich etwas falsches (außer dem Verschieben am Samstag) gemacht habe, glaube ich zumindest dass ich nichts falsch gemacht habe...

-- Editiert von Nebuchad am 17.04.2018 15:28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Ich habe dich schon verstanden.

Es wurde dir ja auch geschrieben, dass du den dir momentan angedrohten Anwalt, sollte er wirklich einen beauftragen nicht bezahlen musst, wenigst nicht für die findung eines Termines.

Zitat:
glaube ich zumindest dass ich nichts falsch gemacht habe
Du willst aber eine Fehler begehen, dass ist das Problem. Der Fehler den du begehen willst ist es die Abholung zu verweigern.

Daher auch jetzt nochmal, lässt du dich auf einen Termin ein und gewährst die Abholung, dann hast du keine Kosten für irgendwas zu tragen.

Verweigerst du allerdimgs die Abholung, die ja vertraglich vereinbart wurde, dann kan der K durchaus einen Anwalt beauftragen, der dann die Abholung durchsetzen wird, diese Kosten hättest du dann zu tragen.

Du willt deinem K nicht begegen, dann hole dir Jemanden der die Abholung für dich abwickelt...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Schlagen Sie doch einfach selbst einen Abholtermin in den nächsten Tagen vor.
Und hören Sie auf, sich da in was hineinzusteigern. Der Käufer ist halt sauer, weil Sie erst einen Termin vereinbart haben, dann wieder abgesprungen sind und auch bislang keine Alternative angeboten haben. Für einen außenstehenden Käufer sieht es so aus, als ob Sie unzuverlässig wären. Kann man menschlich verstehen.
Dass der Käufer gleich mit einem Anwalt droht, ist zu einer Unsitte geworden. Aber 99% der Leute, die mit einem Anwalt drohen, beauftragen doch keinen.
Sie müssen jetzt halt aufpassen, dass Sie dem Käufer nicht doch noch eine Steilvorlage liefern, um Ihnen (teuer) an den Karren fahren zu können. Deshalb schrieb ich weiter oben: Irgendwas, was wie eine grundsätzliche Verweigerungshaltung klingt, dürfen Sie nicht loslassen.
Ich habe aber den Eindruck, als ob Ihnen das schwer fällt.

Noch ist nichts schlimmes passiert. Der Käufer hat leere Drohungen ausgestoßen und Sie konnten noch keinen Termin finden. Wenn Sie Ihren Teil des Vertrags aber nicht einhalten (die Ware zur Abholung bereitzustellen), dann bringen Sie sich völlig unnötig in eine ziemlich ungünstige Position.

-- Editiert von drkabo am 17.04.2018 16:33

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Nebuchad):
Nun ist das ganze ganz einfach für mich wenn ich einen Termin vereinbare und diesen nicht einhalten kann und 2 Tage später der Interessent mir mit einem Anwalt droht dann Schmelz ich den Gegenstand lieber ein als Ihn überhaupt noch zu verkaufen.

Juristisch gesehen hat man einen Kaufvertrag mit einem Fixtermin. Fixtermine sind verbindlich.

Gemäß SMS Verlauf:
Den Fixtermin hat der Verkäufer unmittelbar vor der Abholung abgesagt.
Auf Nachfrage hat man immer ausweichend geantwortet, auf Nachfrage des Käufers ob es diese Woche klappt hat der Verkäufer nichts mehr geantwortet.

Hier liegt eine Pflichtverletzung des Verkäufers vor, mit der Folge das der Käufer nun auf Kosten des Verkäufers sich einer anwaltlichen Vertretung bedienen darf.



Zitat (von Nebuchad):
Und wenn wir uns beiderseitig darauf geeinigt haben das Geschäft in der Woche vom 16.04. - 22.04. durchzuführen

Davon ist im SMS-Verlauf aber nichts zu lesen.
Dann wären die Anwaltskosten Sache des Käufers ...
Wie könnte man diese Eineigung also möglichst gerichtsfest nachweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Nebuchad):
glaube ich zumindest dass ich nichts falsch gemacht habe...


DAS ist das Problem bei der Angelegenheit.......

Was du alles falsch gemacht hast, haben die anderen dir erklärt.
Wenn du es nicht verstehst, wird es halt teuer für dich.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Mir wurde eben bestätigt dass ich bis jetzt nichts falsch gemacht habe außer den ersttermin abzusagen, was evtl. Nicht gerade rechtlich korrekt ist aber neunmal passieren kann ...

Aber soll mir recht sein ich habe dem Käufer 2 Termine genannt die für mich sicher klappen und habe ihm dazu gesagt dass der Grill vor dem Haus steht ich das Geld holen komme und mir der Rest egal ist aufladen oder so kleine Nebensächlichkeiten, dass er gerne meinen Anhänger zum Transport nutzen würde wie ich es im Angebot Angeboten hatte fallen natürlich aus...
der Grill steht an der Bordsteinkante ich kassiere das Geld und verschwinde in Haus fertig ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Nebuchad):
so kleine Nebensächlichkeiten, dass er gerne meinen Anhänger zum Transport nutzen würde wie ich es im Angebot Angeboten hatte fallen natürlich aus

Stellen dann je nach Wortlaut aber eine vertragliche Vereinbarung dar, also wieder Pflichtverletzung des Verkäufers.
Bedeutet Lasttaxi auf Kosten des Verkäufers, Anwalt, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Das war ja zum Glück nur Telefonisch, soll er sein Glück versuchen sofern überhaupt was kommt

Ist ja nicht so als gäbe es das was ich verkaufe noch 1000 mal bei Kleinanzeigen es geht ja nicht im ein Unikat...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

So egal der wird verkauft aber ich werde einen Kaufvertrag aufsetzten auf was muss ich dabei achten? das Gerät ist in einem super Zustand ohne Mängel, außer gebrauchsspuren im normalen Rahmen.

Ich möchte klarstellen dass es ein Privatverbräuche ohne jeglichen Anspruch auf Haftung oder ähnlichem kann ich das so machen oder muss ich dafür selbst nen Anwalt aufsuchen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Du hast bereits einen Vertrag, wozu möchtest du noch einen aufsetzen?

Zitat (von Nebuchad):
Ich möchte klarstellen dass es ein Privatverbräuche ohne jeglichen Anspruch auf Haftung oder ähnlichem


Hättest du vor Vertragsschluss machen müssen, nun ist es zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Nebuchad):
aber ich werde einen Kaufvertrag aufsetzten

Für den Grill?
Da ist der Zug abgefahren, den kaufvertrag gibt es bereits.
Da muss der Käufer nichts schriftliches mehr mit dem Käufer machen.

Und wenn der Käufer den Grill deswegen nicht rausrückt: Anwalt, ...



Zitat (von Nebuchad):
Ich möchte klarstellen dass es ein Privatverbräuche ohne jeglichen Anspruch auf Haftung oder ähnlichem kann ich das so machen

Nein, das hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Sofern die Formulieung merfach verwendet wird oder verwendet werden kann, liegen AGB vor und da verbietet der § 309 Nr. 7a) BGB den kompletten Haftungsaussluss..

Die Haftung kann man dann mit so einer Formulierung aber weitestgehend ausschließen:
"Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt."





-- Editiert von Harry van Sell am 17.04.2018 18:54

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie ist denn dann jetzt die Sachlage der hat den Grill noch Nichtmal gesehen?
Er kommt sieht einen Kratzer der seiner Meinung nach über die von mir angegebenen Gebrauchs spuren hinausgeht was ist dann?
Wenn für mich der Zug abgefahren ist bedeutet das ja wohl hoffentlich, dass es für Ihn ebenfalls so ist dass er mir den Betrag nun auch zahlen muss ...

Wie schütze ich mich davor dass er in 6 Monaten irgendwas behauptet?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Wenn für mich der Zug abgefahren ist bedeutet das ja wohl hoffentlich, dass es für Ihn ebenfalls so ist dass er mir den Betrag nun auch zahlen muss
So ist es, wen nicht ab zum Anwalt, auf Kosten des K!

Zitat:
Wie schütze ich mich davor dass er in 6 Monaten irgendwas behauptet?
Gar nicht, denn behaupten kann Jeder alles was er will. Nimm dir einen Zeugen mit zur Übergabe, vorzugsweise Jemanden mit dem man nicht verwandt oder verschwägert ist.

Zitat:
Wie ist denn dann jetzt die Sachlage der hat den Grill noch Nichtmal gesehen?
Pech des K!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Pech des K!


Insoweit würde ich widersprechen. Der Grill muss genau dem entsprechen, was in der Anzeige steht, denn das bezeichnet man als zugesicherte Eigenschaften. Eine vorherige Besichtigung oder gar ein Test sind nicht nötig.

Insoweit beantwortet das auch die Frage nach den Folgen, wenn der Grill bei Deinem Transport zum Übergabeort einen Schaden erleidet. Bis zur Übergabe bist Du verantwortlich.

Terminabsage: Wenn man es juristisch auf die Spitze treibt, könnte man durch die Terminabsage sogar den Verzugsbeginn konstruiren - aber das wäre in der Tat ein wenig lebensfremd.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn er einen Schaden erleidet bin ich verantwortlich aber was bedeutet das genau für das Geschäft in diesem Fall
Ich trage ihn um das Haus herum Rutsche aus er fällt um was ist dann?

PS habe ihn mehrfach angeschrieben heute über den Tag ohne jegliche Reaktion für jmd der nach 24h mit dem Anwalt kommt doch sehr schwach...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Nebuchad):
Er kommt sieht einen Kratzer der seiner Meinung nach über die von mir angegebenen Gebrauchs spuren hinausgeht was ist dann?

Dann geht es darum ob dieser Kratzer tatsächlich über die vom Verkäufer angegebenen Gebrauchsspuren hinausgeht.

Je nach Lust und finanzieller Ausstattung beider Seiten bis vor den EUGH.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Nebuchad
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

So kleines Update vor dem ins Bett gehen.
Er hatte mir heute früh telefonisch eine Frist gesetzt mich heute bei Ihm zu melden da er es sonst an seinen Anwalt übergibt. Ich habe Ihn heute Mittag angeschrieben und vorgeschlagen einen neuen Termin zu vereinbaren.

Als Antwort habe ich jetzt bekommen dass er das ganze an einem Anwalt übergeben hat und ich dann Post bekomme und er keine weitere Stellung dazu bezieht ...

Muss ich nun etwas befürchten?
Grill ist da Zustand ist wie beschrieben alles wie Samstag nur ohne Termin :)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Kommt ganz darauf an wie die Antwort auf die in #16 gestellte Frage

Zitat (von Harry van Sell):
Wie könnte man diese Eineigung also möglichst gerichtsfest nachweisen?

lautet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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