Ebay Kleinanzeigen - Unvollständige Ware erhalten

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kat22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Unvollständige Ware erhalten

Hallo zusammen!

Ich habe für mein Kind Ende Dezember ein Bekleidungspaket bei eBay Kleinanzeigen gekauft. Angegeben waren 17 Teile. Am Samstag ist das Paket angekommen. Beim Öffnen habe ich dann festgestellt, dass insgesamt 6 Sachen fehlen, drei Jeans und drei Oberteile. Also wurden mir nur 11 Teile geschickt.

Ich habe zum Glück vorher Screenshots von dem Angebot und dem dazugehörigen Foto gemacht. Die Verkäuferin habe ich schon angeschrieben. Allerdings habe ich das blöde Gefühl, dass sie sich nicht melden wird.

Was kann ich da jetzt machen?

Vielen Dank für Tipps und Anregungen!

Kat

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Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst würde ich dem Verkäufer formlos und höflich eine Mail mit der Bitte um Stellungnahme / Nachlieferung schicken - es kann ja auch ein Versehen vorliegen.

Falls nach 5 Tagen keine Reaktion erfolgt, würde ich förmlich per Einschreiben/Rückschein den Verkäufer auffordern, die fehlenden Stücke nachzuliefern. Hierbei würde ich ihm einen kalendarisch bestimmten Termin (ca. 5 Tage) setzen und ankündigen, bei fruchtlosem Verstreichen antwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Und genau das würde ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist tun.

Viele Grüße

Nervin


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kat22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und erstmal Danke für die Antwort!

Leider sieht es nicht nach einem Versehen aus...
Die Dame verkauft gerade "meine Sachen" erneut bei EBay Kleinanzeigen.

Ist doch jetzt Betrug, oder?

LG
Kat

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Die Dame verkauft gerade "meine Sachen" erneut bei EBay Kleinanzeigen.


Was besseres kann dir eigentlich gar nicht passieren, da du so den Beweis liefern kannst, dass die Verkäuferin deine gekauften Artikel noch besitzt.
Wenn die Verkäuferin auf deine Anfrage einfach geantwortet hätte, dass sie alle verkauftet Artikel in dem Paket waren, dann wäre deinerseits das Risiko sehr hoch, dass du bei einer Klage diese nicht gewinnst.


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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Dann würde ich diese ganze Auktionen als Beweis ebenfalls sichern.



quote:<hr size=1 noshade>Ist doch jetzt Betrug, oder? <hr size=1 noshade>

Da könnte bereits strafrechtlich relevant sein.



Man könnte auch überlegen, die Auktionen zu sichern und dann auf diese zu bieten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

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