Ebay-Kauf

17. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Schaefer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Kauf

Hallo ,

ich habe bei Ebay einen Wackelelvis ersteigert.

http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1149939305&r=0&t=0&showTutorial=0&ed=991933505&indexURL=0&rd=1

In der Beschreibung steht das es kein echter ist sondern eine Nachbildung. Aber geschickt hat mir der Verkäufer eine Elvis Puppe die mit dem original überhaupt nichts überein hat.
Kann ich nicht über den Satz " Ihr kennt Ihn alle " annehmen das selbst die Nachbildung dem original nahe kommt ?
Auf meine Angebot die Ebay Gebühren und Versand zu übernehmen wollte der Verkäufer sich nichts annehmen.
Hat man bei Online Auktionen überhaupt keinen Schutz ?? Wäre mal interessant zu wissen.

Vielen Dank

Chris


Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Chris,

ich habe mir gerade die Auktion angesehen. Dort schreibt der Verkäufer ausdrücklich, dass es sich nicht um das Original handelt, sondern um eine Nachmachung.
Jedoch muss auch eine Nachbildung gewisse Merkmale des Originals aufweisen. Es kommt daher darauf an, ob die Abweichungen wesentlich sind. Jedoch wird die Rechtsverfolgung den Kaufpreis von 40,- DM weit überschreiten.
Ich rate Ihnen bei Unklarheiten von der Frage-Funktion bei Ebay gebrauch zu machen.

Ganz schutzlos sind Sie bei Käufen im Internet nicht. Seit neusten besteht auf alle Vertrage mit gewerblichen Verkäufern ein uneingeschränktes 14-tägiges Rückgaberecht, bei einem Kaufpreis über €40,- wird sogar das Porto erstattet.

Alles Gute,
sling.

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#2
 Von 
Steffi711
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß findet das Widerrufsrecht nur Anwendung auf Sofort-Kaufen-Angebote, da es bei Auktionen als Versteigerungen im Sinne des Fernabsatzgesetzes ausgeschlossen ist.
Die fehlerhafte Artikelbeschreibung führt allerdings dazu, dass die erhaltene Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften hat.
Insofern würde ich die Ware als mangelhaft bezeichnen, ein Sachmangel dürfte hier wohl vorliegen, wenn es sich nicht sogar betrügerische Methoden handelt.
Auf jeden Fall würde ich eBay darüber informieren, allein schon, damit es weiteren Käufern nicht ebenso geht.

Und ein letzte Tipp:
NICHTS mehr ohne Bild ersteigern!

Steffi

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Leider war mir die Einsicht in den Artikel nicht mehr möglich, da er gelöscht ist....

Grundsätzlich weiß ich VOR dem bieten, dass ich nicht ein Original sondern eine Kopie kaufe. Habe ich nun Zweifel, ob mir die Kopie zusagt, dann biete ich nicht ... VOR ALLEM, wenn kein Bild in der Auktion ist!!!! und außerdem gibt es (wie schon oben geschrieben) die FRAGEfunktion. Deshalb geht mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis ab, wenn jemand auf einen Artikel bietet von dem er keine Ahnung hat wie er aussieht.

Der Verkäufer hat Ihnen genau das geliefert, was er geschrieben hat. Eine Kopie und kein Original. Inwieweit die Kopie dem Original ähnlich sieht oder nicht können wir hier ohne Foto nicht beurteilen und von daher liegt auch rein subjektiv kein Mangel vor.

@Steffi711

Da unterliegen Sie einer Täuschung. Ein gewerblicher Verkäufer ist grundsätzlich in den ersten 14 Tagen verpflichtet die Ware zurückzunehmen und dieses ohne Angabe von Gründen.

@Schaefer

Handelt Ihr Verkäufer gewerblich so können Sie den Elvis einfach zurückgeben und bekommen Ihre Kosten rückerstattet.

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#4
 Von 
Steffi711
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann möchte ich § 312 d Absatz 4 Satz 5 BGB nennen. Dort wird doch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht nicht besteht "bei Fernabsatzverträgen, die in Form von Versteigerungen (§156) geschlossen werden".
Vielleicht kannst Du ja Licht ins Dunkle bringen?

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#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Steffi,
§ 312d IV 5 BGB ist bei den herkömmlichen Onlineauktionen nach mittlerweile überwiegender Auffassung nicht anwendbar. Es handelt sich nämlich nicht um eine Versteigerung i. S. v. § 156 BGB , da es an einem Zuschlag auf das Gebot fehlt (der Käufer nimmt ja nur durch das Höchstgebot den Antrag der Verkäufers an). Unterstützt wird diese Argumentation durch § 9 der Ebay - AGB, die ebenfalls auf die Gestaltung als Kaufvertrag hindeuten (unabhängig davon, dass umstritten ist, ob die AGBs von Ebay im Verhältnis Käufer / Verkäufer der Kontrolle unterliegen können). Eine derartige Lösung hat der BGH in seinem Urteil zum Vertragsschluss bei Internetauktionen v. 7.11.2001 angedeutet.
Das LG Hof hat im Urteil 22 S 10/02 vom 26.04.2002 genau wie oben dargelegt entschieden.

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
wetromo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gestern bei Ebay,wie angeboten, per Sofortkauft einen Posten Navigationsgeräte zum Gesamtpreis von 499 Euro erworben. Der Verkäufer weigert sich nun, Den Posten zu liefern, da angeblich sein kleiner Bruder am PC gespielt hat. Er (der Verkäufer) habe diese Auktion nur vorbereitet, aber nicht eingestellt. Außerdem sollte ein Gerät 499 Euro kosten und nicht alle 9., obwohl der Einzelverkauf ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ich bin der Meinung, das hier ein rechtsgültiger Vertag zustandekommen ist und der Verkäufer zu dem Sofortkaufpreis liefern muss. Oder irre ich da? In seinen weiteren Auktionen laufen zur Zeit immer noch einige Artikel. welche aus Posten angeboten werden. Wenn dies ein Irtum war, warum nimmt er die dann nicht raus? Wer kann mir denn dazu mal was sagen?

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#8
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

URL?

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#9
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

@sabi70

Hallo,


die Aussage ist nicht ganz richtig, dass der Käufer seine Kosten erstattet bekommt, denn die Versandkosten für den Transport der Ware vom Händler zum Kunden müssen nicht erstattet werden, unabhängig vom Kaufpreis.
Somit bleibt er zumindest auf den Versandkosten sitzen.

Viele Grüsse

Jan

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#10
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

eh?
Auf was für ein Posting ist das denn für eine Antwort... auf eines der Postings von 2001? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Trotzdem sollte man jan_1971 s Weltbild dahingehend zurechtrücken , daß es eine BGH Entscheidung gibt ,die ein Landgerichtsurteil bestätigt , in welchem dem Käufer ,der von seinem Recht auf Widerruf/Rückgabe gebrauch macht eben diese Hinsendekosten zugesprochen werden , diese also wie die Rücksendekosten dem Kunden/Käufer zustehen.

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#12
 Von 
veltinerelse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
habe bei ebay unter nr. 5734217475 einen reciver gekauft. in der beschreibung stand funktionfähiger reciver mit neuer hinzugekaufter fernbedienung.
nach ankunft des recivers ließ dieser sich nicht bedienen.
laut auskunft eines hinzugeschalteten fernsehfachmannes ist dieser reciver nur mit orginaler fernbedienung zu betreiben.
der verkäufer reagiert auf mails nicht.
frage ist dieser kauf reklamation fähig.

-----------------
"veltinerelse"

-- Editiert von veltinerelse am 26.12.2004 20:27:00

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#13
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Sie haben Anspruch auf ein funktionierendes Gerät,da diese Aussage:
"Das Gerät Funktioniert einwandfrei.!!!!"
in der Artikelbeschreibung steht!

Sie sollten mit dieser Frage aber besser einen neuen Thread aufmachen!

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#14
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum wird ausgerechnet dieser Thread jetzt zum 3. oder 4. mal rausgekramt? Könnte mich mal jemand aufklären, warum ich mir Müll von 2001 durchlese?

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wahrscheinlich weil Du nicht aufs Datum schaust... ;)

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#16
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Bellthor

Hier bleiben keine Fragen offen ;-)

Leider wahrscheinlich aber schon verjährt.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

hilfe...wer hier immer wieder drauf antwortet, den thread immer wieder nach oben holt...so wie ich gerade....der läuft gefahr, dass das der aktuellste, weil unaktuellste beitrag, der jemals in diesem forum lief, wird ;)

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ist doch auch was wert. :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
veltinerelse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ist das hier zum mosern oder kann man anfragen stellen.

-----------------
"veltinerelse"

0x Hilfreiche Antwort

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