Ebay - Käufer zahlt nicht (Eure Entscheidungen?)

31. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Daus34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay - Käufer zahlt nicht (Eure Entscheidungen?)

Ich weiß, dass das Thema schon sehr oft behandelt wurde. Grundsätzlich ist mir auch die rechtliche Situation klar – ich würde aber gerne mal hier Eure Entscheidungen abfragen.

Im September habe ich einen neuwertigen gebrauchten Haushaltsgegenstand für genau 50,- € (excl. 7,50 € Portokosten) bei Ebay versteigert.

Der Höchstbieter und Auktionsgewinner reagierte zunächst nicht. Er entschuldigte sich dann eine Woche später, dass er im Urlaub gewesen sei und nun „die Daten abrufen“ werde.

(Hinweis: Diese und kommende Antworten kamen immer per E-Mail über die Plattform Ebay).

Es geschah nichts. Eine weitere Anfrage (ebenfalls eine Woche später) wurde damit beantwortet, dass der Käufer „sich nun darum kümmern würde und die Überweisung sofort erledigt wird“.

Die Überweisung bleib aus. Eine erneute Anfrage wurde wie folgt beantwortet: „Meine Angestellte macht so was immer am Ende der Woche, sie wird die Überweisung am Freitag einwerfen“.

Nach Verstreichen von einer weiteren Woche erhielt der Käufer von mir eine freundliche aber bestimmte Aufforderung das Geschäft abzuschließen und den Auktionsbetrag bis zum… zu überweisen.

Gleichzeitig habe ich über Ebay einen Streitfall wegen Nichtzahlens eröffnet.

Nach Verstreichen des Zahlungstermins habe ich ein Schreiben an den Auktionsgewinner übersandt (einfaches Schreiben – kein Einschreiben, da eh kein Zustellungsbeweis).

Hier nochmals Darlegung des Sachverhaltes mit Androhung eines Mahnverfahrens, wenn nächster Zahltermin (nächste Woche - 45. KW) nicht wahrgenommen wird.

Bisher gibt’s keine Reaktion vom Auktionsgewinner.

Sämtliche Schreiben und Mitteilungen wurden von mir in freundlicher und sachlicher Form verfasst. Ebenso gab es vom Zahlungspflichtigen keine bösen Worte o.ä. Eher das Gegenteil, höffliche Entschuldigungen etc.

Zugestehen möchte ich hier, dass der Artikel einen sehr guten Preis erzielt hatte. Das Gerät ist ein halbes Jahr alt und würde vielleicht bei Neukauf 10,- € über dem Auktionspreis liegen. Hier sehe ich ggf. auch die Motivation des Gewinners, da ihm dies evtl. später aufgefallen ist. Im Grunde befreit ihn das jedoch nicht von seinen Verpflichtungen.

In der Auktionsbeschreibung war das Wort „Vorkasse“ NICHT genannt. Mache ich erst jetzt, nachdem ich einige Forenbeiträge gelesen habe.
Ich denke aber, anhand der vom Auktionsgewinner übersandten E-Mails geht hervor, dass er mit Vorkasse einverstanden war (… werde Freitag die Überweisung einwerfen…).

Nach Namens/Adress-Recherche im www habe ich herausgefunden, dass mein „Kunde“ höchstwahrscheinlich Inhaber eines Geschäftes ist. Das sagt natürlich nichts aus. Lt. Ebay hat er zwei Negative (als Käufer – aber nicht wegen Nichtzahlens) bei etwas über 30 Auktionen. Seit „unserer“ Auktion hat er scheinbar in Ebay auch nicht mehr gehandelt (..ist bis dato keine neue Bewertung hinzugekommen).

Von Euch möchte ich eigentlich nur wissen, wie ihr persönlich mit der geschilderten Situation umgehen würdet, wobei es m. E. nur zwei Alternativen gibt: Mahnverfahren tatsächlich durchziehen oder Vorgang unter dem Aspekt „Erfahrungen“ abhaken.

Vielen Dank :-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich würd mir von ebay die Gebühren erstatten lassen und den Fall abhaken. Für solche Käufer wären mir meine Nerven zu schade.

Gruss
Susi

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rave_66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich würde das Angebot auch neu einstellen und mir die Ebay-Gebühren erstatten lassen.
Wie meine Vorrednerin schreibt: Da sind einem doch die Nerven zu schade...
Das meine ich auch. Ausserdem ists bei nur 50 Euro nicht lohnenswert, Anwälte und Gerichte zu bemühen. Und ein Mahnbescheid kostet ja auch erst mal was - und schliesslich kann der Käufer dann noch widersprechen und dann gehts doch vor Gericht...
Man kann über die Bewertung noch vor solchen Zeitgenossen warnen...

VG rave_66

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Und ein Mahnbescheid kostet ja auch erst mal was*

Und wäre hier auch unzulässig, weil die Gegenleistung noch nicht erbracht wurde. Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Jedoch würde ich aufgrund der Nichtzahlung erst mal schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Immerhin habt ihr einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Und der besteht ja noch.
Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daus34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

:) mein Brief hat wohl Wirkung gezeigt. Heute war der Auktionsbetrag verbucht!

Ich bin auch der Überzeugung, wenn man bei der Korrespondenz mit dem Gegenüber sachlich und freundlich bleibt, kann man schon einiges bewegen.

Vielen Dank für Eure Meinungen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

***Ich bin auch der Überzeugung, wenn man bei der Korrespondenz mit dem Gegenüber sachlich und freundlich bleibt, kann man schon einiges bewegen***

ist aber nicht bei jedem so.... nach 2 mon bekam ich immer noch keine Ware und wurde, weil ich ne neg Bew abgab im Ebay Forum beleidugt bis zum geht nciht mehr ( vobei Schl noch harmlos war).... also mit sachlickeit kommt man bei manchen nciht weiter ;)

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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

1x Hilfreiche Antwort

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