Ebay-Käufer macht Ärger

5. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Käufer macht Ärger

Hallo,

mich würden Meinungen zu folgendem Fall interessieren:

Es handelt sich um folgende Ebay-Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6113284484&ssPageName=STRK:MESO:IT

ich bin langjähriger Autogrammsammler und bin dabei auch auf Ebay zimlich aktiv. Dises Autogramm habe ich verkauft, der Käufer verlangt aber eine Rückabwicklung aus folgendem Grund:

- Er fühlt sich getäuscht und betrogen, da er seiner meinung nach kein Original-Foto sondern eine Kopie erhalten hat. Tatsächlich war es ein Repro-Foto, genau gesagt ein JPG, welches ich aus dem Internet gezogen und auf Fotoo-Papier gedruckt habe (ein weinig unscharf, wie es bei JPGs manchmal vorkommt, deshalb ist ja auch der Scan beigefügt). Der Käufer wirft mir nun vor, ihn betrogen zu haben, da es kein Original-Foto aus den 20ern/30ern ist.

Die einige Unklarheit, die ich mir in einen Augen (leider) erlaubt habe, ist, dieses Foto nicht ausdrücklich als REPRO-Foto gekennzeichnet zu haben.

Frage. Habe ich da überhauot etwas zu befürchten? Immerhin war ein Scan angegeben und es gibt ja nun auch eine Frage-Option, die nicht genutzt wurde.

Dann verlangt der Käufer nun in einem eingeschribenen Brief an mich eine rechnung sowie ein Echtheitszertifikat, welches ich in der Artikelbeshreibung versprochen habe (wo?). Schließlich sollte ich ja als geweblicher Händler (aha !!) wissen, wie ich meine Geschäfte abzuwickeln habe. Nun gut, eine Rechnung könnte er ja von mir aus bekommen, wenn er denn eine haben will. Ich vermute allerdings hier ein paar kleine Fallstricke...

Außerdem droht er nicht nur mit einer Anzeige wegen Betruges und sogar Urkundenfälschung (!!), siondern auch, mit meldung ans Finanzamt, da ich ja offensichtlich gewerblich mit Autogrammen handle. Nun, ich verkaufe und kaufe durchaus regelmäßig, dies dient aber nur zur Vervollständigung meiner Sammlung. verkaufsvolumen ist schwankend bei mir, bis zu 100 Artikeln (und vielleicht mal gesamt 200 bis 250 Euro) im Monat, die aber auch wieder in meine Sammlung investiert werden, wie man in meiner ebay-Historie deutlich sehen kann.

Beibt noch hinzuzufügen, dass der Umgangston des Käufers sehr frch und beleidigend ist und teilweise fast schon Nötigungscharakter hat. Deswegen war ich auch u.A: nicht bereit, vom Verkauf zurückzutreten.

Was ist von dem ganzen zu halten? Lächeln und abwarten?

Vielen Dank,
CaVo


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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rolf@home
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann man eine lebenslange Garantie auf die echtheit einer Unterschrift geben? wenn diese offensichtlich nicht echt ist? (Echt wäre sie wenn Eduard Boetius Ihre Kopie unterschrieben hätte). Sie schreiben, das Bild ist aus dem Internet gezogen worden - also hat irgendjemand auch die Rechte an dem Bild - das heißt aber doch wohl auch die Interessen des Rechteinhabers wurden verletzt.

Schlaue Menschen würden jetzt ganz schnell das Geld zurücküberweisen und hoffen das nichts weiter passiert....

Rolf

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#2
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nanu, wo ist denn meine Antwort hin?

Also nochmal: Sorry, ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Das Foto ist ein public-domain JPG welches nicht dem Urheberrecht unterliegt und ich damals auf Fotopapier gedruckt habe. Auf dieses Foto habe ich mir vor ein paar Jahren die Unterschrift Original geben lassen, und auf diese gebe ich auch meine Garantie.

Der Käufer bemängelt nicht die Unterschrift (wie auch) sondern das material, auf dem sich die Unterschrift befindet.
So habe ich auch den Artikel angeboten, nämlich als Autogramm auf einem Foto und nicht als Originalfoto von 1930 (dafür gibt es dann auch eine eigene Ebay-Kategorie)

Jetzt klarer?

Danke nochmal,
CaVo

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#3
 Von 
Xcerox
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Verkäufer hat dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen. Ein Sachmangel liegt unter anderem vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Und ein selbsterstellter Ausdruck ist KEIN Foto, wie in der Artikelbeschreibung angegeben wurde. Lt. der Beschreibung konnte der Käufer tatsächlich von einem echten Foto ausgehen. Somit liegt ein Mangel vor, der vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde. Zum Verständnis: Weichen Produktbeschreibung und tatsächlicher Zustand der Kaufsache voneinander ab, so hat die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit und ist mangelhaft. Dann kann der Käufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder aber auch Schadensersatz verlangen. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob es sich um einen Privatverkauf oder um gewerblichen Handel dreht.

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"www.webscala.de und www.auction-help.de - die kostenlose Hilfe bei Problemen mit eBay & Co."

-- Editiert von xcerox am 06.09.2004 17:44:36

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#4
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, da muss ich dann doch widersprechen,, wir reden hier natürlich nicht von einem Tintenstrahl- oder Laserprint (da wäre der Fall klar und Sie hätten recht), sondern von einem im Fotolabor hergestellten Foto. Ob die Vorlage zum Foto von einem Negativ oder einer Grafikdatei stammt, dürfte wohl irrelevant sein.

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#5
 Von 
Xcerox
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

"Tatsächlich war es ein Repro-Foto, genau gesagt ein JPG, welches ich aus dem Internet gezogen und auf Fotoo-Papier gedruckt habe (ein weinig unscharf, wie es bei JPGs manchmal vorkommt, deshalb ist ja auch der Scan beigefügt)."

Wie soll man einen solchen Satz falsch verstehen? Wenn es sich um ein qualitativ hochwertiges Foto handelt, sollten Sie nicht schreiben "habe ich ein wenig unscharf auf Fotopapier gedruckt". Entweder oder, stimmts?

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#6
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

also, ich kann den ärger des käufers verstehen. bei dem preis ist er vermutlich genauso ein sammler wie sie und legt wert auf die qualität, vielleicht sogar auf die einzigartigkeit, eines fotos. bei ihrer beschreibung hätte ich auch ein originalfoto erwartet. ist es bewußt so von ihnen angeboten worden?

haben sie sich mal überlegt, ob ein preisnachlass für sie beide in betracht kommt?

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#7
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

hab zwar nicht den grossen Plan von der angesprochenen Materie aber wenn ich z.B. an die Autgramm-Adresse von Robbie Williams schreibe bekomme ich doch auch nur eine Kopie einer signierten Autogramm-Karte.

Gruss

Mellas

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#8
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist völlig gang und gäbe, dass in der Autogramm-Kategorie derartige signierte repro-Fotos angeboten werden. Einige Anbieter (so auch ich normalerweise, habe ich in diesem Fall ausnahmnsweise vergessen) bezeichnen das dann übergenau als Repro-Foto, die meisten (ca. 90%) jedoch nicht, also nur als Foto - wie auch in diesem Fall.

Für antike Original-Fotos, die dann auch noch ganz andere Preise erzielen, gibt es bei ebay auch eine eigene Kategorie.

Und ja, normalerweise kann man sich immer gütlich einigen, aber der Käufer ist mit einer derartigenden beleidigenden Unverschämtheit aufgetreten (siehe auch die neg. Bewertung), dass meine Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung gleich Null war.

CaVo

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#9
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

" Es ist völlig gang und gäbe, dass in der Autogramm-Kategorie derartige signierte repro-Fotos angeboten werden."

Als Käufer interessiert mich nicht was gang und gäbe ist, sondern was ich erhalte. Laut Angebot gehe ich von einem Originalfoto mit Originalunterschrift aus.
An Ihrer Stelle würd ich ganz schnell das Geld zurück überweisen und hoffen, dass der Käufer keine gerichtlichen Schritte einleitet, geschweige denn das Finanzamt informiert. Denn dass Sie gewerblich handeln ist eindeutig. Sie kaufen und verkaufen Autogramme mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Also, ganz schnell überweisen und stillhalten, sonst kanns böse enden

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#10
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm?

Der Käufer hat genau das erhalten, was ich angeboten habe, ein Foto mit Originalunterschrift. Von einem (antiken) Originalfoto war nie die rede, so etwas ist immer ein Unikat.

Und wo bitte handle ich gewerblich? Ich verkaufe nicht mehr benötigte Teile meiner Sammlung, ja. Göeichzeitig kaufe ich andere Exemplare un meine Sammlung zu vervollständigen. Gewinn mache ich dabei ganz bestimmt nicht.


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#11
 Von 
Xcerox
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Einerseits erwarten Sie hier einen guten Rat, wenn der Rat erfolgt wollen Sie in dann doch nicht annehmen ;-) Nur einige kurze Sätze zum eBay-Gewerbe: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wer planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierbei gar nicht erforderlich. Ob eine unternehmerische Tätigkeit in ihrem Fall zutrifft, müßte im Einzelfall überprüft werden. Fest steht: Solange man aus seinem privaten Eigentum Gegenstände verkauft, die länger als ein Jahr im eigenen Besitz sind, ist man im Regelfall haftungs- und steuerrechtlich auf der sicheren Seite. Allerdings kann jemand, der über einen kurzen Zeitraum bereits mehrere hundert Bewertungen erhalten hat (vor allem mit Verkäufen aus dem gleichen Genre), kaum noch als privater Verkäufer zählen.

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"www.webscala.de und www.auction-help.de - die kostenlose Hilfe bei Problemen mit eBay & Co."

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#12
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt hat auch noch keiner ein Argument gebracht, was mich davon überzeugen würde dass ich irgendwie im Unrecht bin, sorry.

Ich habe ein signiertes Foto angeboten, (ganau genommen habe ich sogar eine Original-Unterschrift angeboten, die sich zufällig auf einem Foto befindet). Der Käufer hat anscheinend eine Eigenschaft (Original-Foto aus den 30ern) erwartet, die ich nie zugesichert habe, und die anhand des fotos und der Ebay-Kategorie auch nicht erwartet werden konnte.

Deshalb sehe ich auch noch keine Veranlassung, den Betrag zu erstatten (zumal nach diesen mit Unverschämtheiten gespickten Mails dich bekommen habe)
CaVo

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

>>Bis jetzt hat auch noch keiner ein Argument gebracht, was mich davon überzeugen würde dass ich irgendwie im Unrecht bin, sorry.<<

ich denke mal, das dieses argument ihnen auch niemand wird liefern können. die meisten haben hier ihre meinung und ihr rechtsempfinden ausgedrückt. ist ja auch klar, das man als außenstehender die sache anders sieht als der beteiligte. ich weiß wovon ich rede. :-)

sie müssen es dann wohl drauf ankommen lassen was ihr gegenüber unternimmt. es wird eine teure lehrstunde werden, wenn das gesetz oder der anwalt nicht ihrer meinung ist. je nachdem was der käufer unternimmt. da sie sich aber völlig sicher zu sein scheinen in ihrer meinung und wohl auch nicht einlenken werden, hoffe ich alles gute für sie.

-- Editiert von vallenton am 11.09.2004 01:28:04

-- Editiert von vallenton am 11.09.2004 01:28:38

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

<<<Die einige Unklarheit, die ich mir in einen Augen (leider) erlaubt habe, ist, dieses Foto nicht ausdrücklich als REPRO-Foto gekennzeichnet zu haben.


Der Käufer hat demnach KEIN Foto bekommen. Tut mir leid, aber wenn Sie nicht klein beigeben, wirds ne wirklich teure Lehrstunde. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

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#15
 Von 
Pelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also...als mehrfach geprellter Ebay-Käufer würde ich bei Ihnen in diesem Fall keine Gnade walten lassen und meine Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang "einspannen", da Sie in keinster Weise durchblicken lassen, daß es sich nur um ein billiges - von Ihnen selbst ausgedrucktes - Jpg handelt, sondern obendrein noch in Ihrer Beschreibung stehen haben: "Lebenslange Garantie auf Echtheit der Unterschrift"...<= Zitat Ende. Und ob man bei einer Bewertungszahl von 3483 noch von Privatverkäufen reden kann, möchte ich mal bezweifeln. Schon aus diesem Grund würde ich dem Käufer das Geld zurückerstatten, weil ich nämlich an Ihrer Stelle Angst vor dem Finanzamt hätte. Wenn Sie sich Ihr Formular der Einkommenssteuererklärung in Pkt. 34 ansehen, wissen Sie auch, warum.

-----------------
"Pelle"

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#16
 Von 
ahnung von ebay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

gewerblich handelt er nicht.....schwachsinn.
wenn ich von meinem sohn 1000 lego bausteine in einer woche einzeln verkaufe bin ich auch kein händler.
man kann mit 20bewertungen schon als gewerblich gelten,andererseits auch mit 5000 noch nicht,was vom einzellfall abhängt.
also vorm fianzamt braucht der gute keine angst zu haben.

das seine hier besprochene auktion alles andere als korrekt war wird er wohl selbst wissen.
@calvo....wenn es der käufer drauf ankommen lässt wirst du in jedem fall den kürzeren ziehen und das mit recht.
auch ich wäre bei deiner beschreibung von einem richtigen foto ausgegangen.
wenn du sagst das es bei euch sammlern so üblich ist,muss ich dir sagen das es mich nicht interesieren würde,denn ich kann und muss mich auf deine auktions beschreibung verlassen(woher sollte ich als laie wissen das es kein richtiges foto ist?).


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#17
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie oft soll ich es eigentlich noch schreiben? Es WAR ein richtiges Foto, es kam nur nicht von einem Negativ, sondern von einer Grafikdatei, also genau wie bei digitalkameras.

Oder kann man mit DigiCams auch keine "richtigen" Fotos machen?

Was der Käufer erwartete, war ein "Originalfoto", also ein antikes Foto, welches zur Zeit der Aufnahme auch geprintet wurde.

Ich habe es auch nicht selber ausgedruckt, sondern diese Grafikdatei von einem Fotolabor printen lassen, alsio genau, das was Sie mit Ihrer DigiCam machen, wenn sie Papierabzüge wollen.

Ist die Rechtslage nun für euch alle immer noch so klar?

*g*

Danke,
CaVo

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Sie haben sich in einem Punkt für mich nicht klar ausgedrückt: Handelte es sich denn tatsächlich um eine von dem Offizier selbst handschriftlich auf dem Bild erstellte Signatur? Das bleibt bei Ihren Aussagen offen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

natürlich, die Unterschrift ist original, das wude auch vom Verkäufer niemals bezweifelt (zumindest bis jetzt, vielleicht kommt das ja auch noch...) und diese Unterschrift garantiere ich auch

CaVo

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#20
 Von 
oxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Foto = Lichtbild oder auch Kurzform für Fotografie.

[griechisch]
ein optisch-chemisches Wiedergabeverfahren, das auf der Lichtempfindlichkeit der Halogensilbersalze beruht; es umfasst drei Prozesse: 1. Aufnahme (optische Bildentstehung), 2. Negativprozess (chemische Bildentstehung), 3. Positivprozess (Wiedergabe).

Da das Bild, welches Du verkauft hast, nicht vor Ort entstanden ist, mit allem was dazu gehört (altes Fotopapier, Belichtungseinflüsse ...) ist es auch kein Foto sondern eine Reproduktion eines Fotos. Das hättest Du angeben müssen, aber dann hätten wohl weniger Leute mitgeboten und es wäre wohl für 10 € oder so weg gegangen. Ein jeder ist bestrebt seine Auktionen möglichst gut aussehen zu lassen um einen optimalen Preis zu erziehlen, dennoch sollten die Angaben eindeutig und warheitsgemäß sein. Nimm es am besten zurück, gib ihm das Geld wieder und leg ein Autogramm von Daniel Kübelböck als Entschädigung für seine Unannehmlichkeiten drauf und fertig. Die Beleidigungen von ihm kannst Du ja bei eBay melden.

-----------------
"oxo"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
CaVo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

digitale Fotografie

ein elektronisches Bildaufzeichnungsverfahren, bei dem im Gegensatz zur optisch-chemischen Fotografie Bildsensor und Bildspeicher getrennt sind. Das Licht, das vom zu fotografierenden Objekt kommt, wird durch das Linsensystem des Objektivs auf einen CCD-Bildsensor abgebildet. Dieser Halbleiterchip zerlegt das Bild in einzelne Bildpunkte (Pixel) und setzt es elektronisch in eine Datenfolge um, die schließlich auf einer Diskette, Speicherkarte oder Festplatte gespeichert wird. Digital erzeugte Bilder erreichen ab etwa zwei Mio. Pixeln zwar eine gute Bildqualität, aber noch nicht das Preis-Leistungsverhältnis des fotochemischen Films. Das gespeicherte Bild kann ohne weitere Bearbeitung auf einem Computermonitor oder einem Drucker ausgegeben werden. Mit der entsprechenden Software lassen sich digital erzeugte Bilder leicht retuschieren und mit anderen Bildern, Grafiken oder Text kombinieren. Außerdem können sie über das Fernsprechnetz oder über Computernetze zwischen zwei Standorten übertragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
oxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

digital erzeugte Bild, ja das hättest Du schreiben können. Damit wäre dann auch klar gewesen, daß es eine Kopie ist, da es 1930 noch keine DigiCams gab.

-----------------
"oxo"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ich kann verstehen wie grässlich und ärgerlich es ist von einem laien beschimpft und beleidigt zu werden, ich kann auch nachvollziehen das es usus ist repros zu verwenden,aber ein richter wird genau so ein laie sein, insofern würde ich einen rücktritt akzeptieren und andere in der bewertung vor dem herrn warnen und darauf hinweisen das er beleidigent wurde, danach vergessen und abhaken.

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
MKausG
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie oft soll ich es eigentlich noch schreiben? Es WAR ein richtiges Foto, es kam nur nicht von einem Negativ, sondern von einer Grafikdatei, also genau wie bei digitalkameras.


Und diese Digitalkamera hat sich auf eine Zeitreise ins Jahr 1930 gemacht... ?!?

Fakt ist doch:

es gab mal ein echtes Foto aus dem Jahr 1930, das irgendwer mal auf seinen Scanner gelegt hat, digitalisierte und dann als PD-JPG ins Internet gestellt hat. Also ist es kein echtes Foto, sondern die (professionelle) Repro eines Scnas eines echten Fotos, oder?

Oder kann man mit DigiCams auch keine "richtigen" Fotos machen?

Zumindest 1930 noch nicht... Da gab es noch keine Digicam. Auch der Farbfilm wurde erst 1936 erfunden...

Was der Käufer erwartete, war ein "Originalfoto", also ein antikes Foto, welches zur Zeit der Aufnahme auch geprintet wurde.


Und genau das konnte der K auch aufgrund ihrer Auktionsbeschreibung erwarten. Eine Repro, egal, ob Digital oder Optisch ist _kein FOTO, sondern eine REPRO eines Fotos, also kein ORIGINAL. Alaska?!?

<Ironie>
Mein frischkopierter 15 Euroschein ist eben auch kein gültiges Zahlungsmittel in Deutschland, sondern _nur _ Falschgeld... (Wie, es gibt keine 15 Euro-Scheine ?!? Dabei habe ich die zwei doch gerade gegen einen 30 Euro-Schein gewechselt...)
</Ironie>

Ich habe es auch nicht selber ausgedruckt, sondern diese Grafikdatei von einem Fotolabor printen lassen, alsio genau, das was Sie mit Ihrer DigiCam machen, wenn sie Papierabzüge wollen.


Ja, und, meine 100 eoro Banknoten habe ich auch im Copy-Shop kopieren lassen. Sind das jetzt echte ?

Blöd nur, das mein Opa keine Digicam hatte, um in seiner Jugendzeit Bilder zu machen. Ich könnte heute ein Vermögen...

Ist die Rechtslage nun für euch alle immer noch so klar?

JAAAAAAAAAAAAAA!!!

War das deutlich? (Ich weiß, das ich stellenweise schreie!!!)

Mfg aus Pforzheim

MKausG

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
oxo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein frischkopierter 15 Euroschein ist eben auch kein gültiges Zahlungsmittel...

*vorlachenindiehosemach*




-----------------
"oxo"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mendorff
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Zu der Frage ob gewerblich oder nicht, es kommt nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an. Teilweise kann man auch aus der Anzahl der Verkäufe die Frage beantworten gewerblich oder nicht. Es gibt ein Urteil eines Berliner Gerichtes das sagt ,mehr als 30 Autkionen pro Quartal. Die Definition gewerblich ist zum beispiel auch die "nachhaltigkeit" d.h. du stelltst jede Woche mehr als so und viel Verkäufe ein, dann bist du auch gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Wenn die Unterschrift echt ist, denke ich, daß man über die restliche Auslegung sicher trefflich vor Gericht streiten kann. Den Ausgang würde ich nicht prognostizieren wollen. Aber abgesehen von den zu erwartenden Kosten versteh ich eins nicht: wenn ich etwas bei Ebay versteiger, meine Beschreibung zumindest bei Laien zu Mißverständnissen führen kann und der Käufer dann den Verkauf rückabwickeln will, würde ich das ohne langes Zögern tun. Mal abgesehen von der negativen Bewertung besteht sicher auch die Möglichkeit, daß Ihr Handel als gewerblich eingestuft wird. Dann hat der Käufer immer ein Widerrufsrecht. Die ganzen Disskussionen hät ich mir gespart.

0x Hilfreiche Antwort

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