Ebay: Käufer erstattet Strafanzeige

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mermaid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Käufer erstattet Strafanzeige

Guten Tag,

ich habe Anfang Januar eine Vintage Tasche (das bedeutet sie ist alt, circa 60er Jahre) bei eBay verkauft. 40 Euro + Versandkosten.

Leider habe etwas mit dem Versand geschludert, es dem Käufer aber erklärt und die Tasche nach circa 2-3 wochen dann jedoch versendet. so. Dann kam 2 Wochen später eine Mail, dass die Tasche immernoch nicht angekommen ist, ich habe mich daraufhin entschuldigt und gesagt, dass sie sich vielleicht noch etwas gedulden müssen, da sich aufgrund der Wetterverhältnisse (Schneechaos etc.) der Versand eventuell etwas verzögert. Dann kam erstmal keine Nachricht vom Käufer. Und ich hatte doch tatsächlich ein paar Tage später einen Postboten vor der Haustür stehen mit der dem verkauften Artikel! Er sagte mir sie wurde zurückgeschickt, weil sie bei der Post ne Woche oder so lag und keiner sie abgeholt hatte. So. Ich dem Käufer eine Mail mit den Infos geschrieben. Kam aber auch keine Antwort. Habe die Tasche dann nach ein paar Tagen nochmals (auf meine Kosten!) verschickt, und kam dann wieder verspätet beim Käufer an.


Inzwischen hat mir der Käufer geschrieben, dass er die Tasche nun garnicht mehr haben möchte, habe das aber zu spät gelesen bzw. in meinen Mails überlesen. Ihm hätte das alles zu lange gedauert (kann ich auch irgendwie verstehen, aber was soll ich denn machen?). Ich geschrieben, dass die Tasche auf dem weg ist, aber auf einmal ist die Tasche nicht mehr "erwünscht" und er möchte das komplette Geld wiederhaben 40 euro + versandkosten + Versandkosten um die Tasche mir zurückzuschicken.

Und jetzt kommt er plötzlich damit an, dass die Tasche an der Klappenbeuge einen tiefen Riss hat (angeblich! habe ich NIE gesehen). Und er möchte die Tasche nicht mehr.

Ich ihm dann geschrieben, dass eine Rückgabe aufgrund von dem Privatverkauf NICHT möglich ist, dies habe ich auch deutlich beim Einstellen der Auktion angegeben! Die Tasche wurde als einwandfrei verkauft und so auch verschickt! Für Beschädigungen die durch die Post und Ausliefer oder was weiß ich entstehen, übernehme ich keine Haftung! Das stand auch deutlich in der Artikelbeschreibung!

Vom Käufer kam folgendes:
Die Tasche ist nicht neu, die Verpackung war unbeschädigt und der Defekt in der Klappenbeuge könnte nicht durch den Versand entstanden sein. Und sie fordern letztmalig auf das Geld zurückzuüberweisen, danach wird der Fall gemeldet und Anzeige erstattet.

Ich schreib daraufhin, freundlich, dass wie ich bereits schon sagte deutlich in meiner Auktion daraufhingewiesen habe, dass ich als Privatverkäufer nicht hafte. Als ich die Ware verpackte war sie unbeschädigt. Zudem habe ich geschrieben, dass bei sie bei einer Anzeige beweisen müssen, dass er Mangel schon bereits vorhanden war als ich die Tasche verpackt habe (Das können sie ja nicht). Des weiteren habe ich mich für den langen Versand entschudligt, und geschrieben, dass ein langer Versand (aus welchen Gründen auch immer) kein Grund ist die Ware nicht mehr zu wollen. Dazu kommt meine Kulanz, dass ich das Paket noch ein 2. Mal versendet habe.

Anschließend wurde vom Käufer geschrieben, dass bei ihnen immer (24/7) jemand zu Hause ist und sie keine Benachrichtigung erhalten haben (da kann ich ja leider auch nichts für), zudem meinten sie, dass ich ihnen auf Nachfrage keine Trackingnummer sagen konnte. Das größte Problem liegt jedoch in der Beschädigung, und dass es sich dabei auf keinen Fall um einen Transportschaden handeln kann und somit ales "absolut neuwertig" inkompatibel ist, und dann haben sie nochmal gesagt ich soll das Geld zurücküberweisen.

so nun habe ich geschrieben:
(alles ganz nett und freundlich, mit Guten Tag/Abend etc. im Gegensatz zu denen)
das aus nichtnachvollziehbaren Gründen das Paket jedoch wieder bei mir ankam und ich es schließlich ohne Anstand und extrakosten für den Käufer wiederversendet habe. Eine Trackingnummer hatte ich nicht mehr(habe auch geschrieben, dass es mein Fehler war und sie jetzt immer aufheben werde, bisher hatte ich damit noch keine Probleme) zudem habe ich geschrieben, dass ich viele Fotos von der Tasche hier habe die zeigen, dass die sie nicht beschädigt war. Ich habe nochmals auf die Artikelbeschreibung hingewiesen in der stand, dass die Tasche als neuwertig und nicht neu verkauft wird. Und ich hab geschrieben, dass es sich um eine Vintage Tasche aus den 60er Jahren handelt (Stand ja auch alles in der Beschreibung) und das bedeutet sie ist immerhin um die 40-50 Jahre alt. Und meinte dann noch, dass es sicherlich passieren kann, dass auf dem Lieferweg durch Erschütterungen o.ä die man äußerlich an der Verpackung nicht sieht zu Beschädigungen kommen kann...

So. Wenige Stunden später habe ich die Nachricht bekommen, dass der Fall nun geschlossen wurde und das Problem nicht geklärt werden konnte und nun so an das Ebay-Sicherheitsteam weitergegangen ist. Zudem schrieben sie, dass sie jetzt Betrugsanzeige erstatten wollen.

und eine Abschlussnachricht vom Verkäufer habe ich auch noch bekommen in der stand, das der tiefe Riss duch Benutzung entstanden sein muss (Öffnen + Schließen) und dass es durch "Vintage" nicht abgeschwächt wird.

So viel dazu.
Was sagt ihr dazu?
Wer ist im Recht? Was passiert wenn sie mich anzeigen?
Soll ich Fotos von dem Schaden verlangen?




-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mermaid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir denn niemand helfen? ist wirklich dringend!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
kann mir denn niemand helfen? ist wirklich dringend!


Naja, ist auch ein bisschen über die Maßen lang geraten.

quote:
Leider habe etwas mit dem Versand geschludert, es dem Käufer aber erklärt und die Tasche nach circa 2-3 wochen dann jedoch versendet. so.


Du hast es schon erkannt, man sollte zeitnah versenden. In der Regel gibst du ja selbst bei eBay eine Bearbeitungszeit ein, die du benötigst, um den Artikel zu versenden, die sollte eingehalten werden. Steht da " 3 Tage", dann sollte der Artikel auch innerhalb von 3 Tagen nach Geldeingang dem Versandunternehmen übergeben worden sein. Dass du für den Versand beweispflichtig bist und alle Belege aufbewahren solltest, sei nur am Rande erwähnt.

quote:
Dann kam 2 Wochen später eine Mail, dass die Tasche immernoch nicht angekommen ist, ich habe mich daraufhin entschuldigt und gesagt, dass sie sich vielleicht noch etwas gedulden müssen, da sich aufgrund der Wetterverhältnisse (Schneechaos etc.) der Versand eventuell etwas verzögert.


"Mail" ist gut, besser sollte man sagen "Mahnung". Wäre diese Mahnung jetzt noch mit einer Nachfrist verbunden gewesen: "Liefern Sie bis dann und dann", wäre der Käufer berechtigt, nach Ablauf dieser Frist den Rücktritt zu erklären und Schadensersatz einzufordern.

http://www.123recht.net/Die-Ware-kommt-zu-sp%C3%A4t-__a95.html

quote:
Inzwischen hat mir der Käufer geschrieben, dass er die Tasche nun garnicht mehr haben möchte, habe das aber zu spät gelesen bzw. in meinen Mails überlesen. Ihm hätte das alles zu lange gedauert (kann ich auch irgendwie verstehen, aber was soll ich denn machen?). Ich geschrieben, dass die Tasche auf dem weg ist, aber auf einmal ist die Tasche nicht mehr "erwünscht" und er möchte das komplette Geld wiederhaben 40 euro + versandkosten + Versandkosten um die Tasche mir zurückzuschicken.
Zitat:


Das wäre ein Rücktritt vom Vertrag, wenn z. B. der Käufer tatsächlich eine Nachfrist gesetzt hätte, was aus deinem Thread nicht hervorgeht und die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt wäre, wäre die Sache hier schon zu Ende gewesen = Rücktritt --> hier unter Erstattung der Hinsende- + Rücksendekosten.

Zitat:
Und jetzt kommt er plötzlich damit an, dass die Tasche an der Klappenbeuge einen tiefen Riss hat (angeblich! habe ich NIE gesehen).


Es kommt nicht unbedingt darauf an, ob du den Riss gesehen hast, es kommt drauf an, ob er bei Gefahrübergang zumindest im Keim vorhanden war. Das hätte allerdings zuerst einmal der Käufer zu beweisen. Wenn du meinst, er könnte das nicht, das könnte nur ein Hellseher oder der liebe Gott, ist das nicht ganz richtig.

Es hat lediglich damit zu tun, wie weit der Käufer bereit ist zu gehen. Bei einem Artikel von EUR 40,00 wird das seine Grenzen haben, Gerichtsverfahren sind teuer und der Ausgang ungewiss. Es dürfte aber einigermaßen sicher sein, dass ein Sachverständiger, der vom Gericht im Zweifel berufen wird, aufklären kann, ob der Riss gerade erst entstanden ist oder ob er schon länger vorhanden war, weil diese Tasche schon x-mal auf und zu geklappt wurde oder das Material mit der Zeit spröde geworden ist. Jedenfalls dürfte es ausgeschlossen sein, dass solch ein Riss während des Transports entstehen konnte. Du würdest aber auch für eine Beschädigung haften müssen, wenn du die Tasche nicht angemessen verpackt hättest und sie deshalb beschädigt wurde.

Ebenfalls kannst du die Gewährleistung nicht für eine Beschaffenheitsbestimmung ausschließen, das hat der BGH entschieden. Es ist also nicht so, dass alles und jedes vom Gewährleistungsauschluss umfasst ist, sonst wäre ein Käufer ja praktisch rechtlos. Insofern muss ein Käufer nicht immer Arglist nachweisen.

Es ist ohnehin grenzwertig, eine 60 Jahre alte Tasche als "neuwertig" zu beschreiben, wenn auch der Begriff nicht juristisch definiert ist, wird er in der Regel so verstanden werden müssen, dass die Tasche keine nennenswerte Gebrauchsspuren hat, also auch keinen Riss.

Wenn deine Fotos aussagen, dass an dieser Stelle kein Riss ist, wäre das schon mehr als die halbe Miete für dich. Aber wahrscheinlich hast du diese Stelle gar nicht fotografiert.

Somit ist es alleine Sache eines Richters, darüber zu befinden, wer Recht hat oder nicht. Und dazu kann man keine Prognose stellen, Richter fällen solche Entscheidungen am Fließband, es kann so und so ausgehen.

Am Ende zahlt einer richtig drauf oder auch beide, wenn es zu einem Vergleich kommt. Das ist aber alles nur die zivilrechtliche Seite.

Strafrechtlich dürfte das alles ohne Relevanz sein, es handelt sich (wenn überhaupt) um eine Schlechtlieferung, das dürfte mit einem Betrug nichts zu tun haben, dazu müsstest du zumindest bedingten Vorsatz gehabt haben, den man auch noch nachweisen müsste, was bei diesem Sachverhalt kaum möglich erscheint.




-----------------
""

-- Editiert am 05.03.2010 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

wenn die Geschichte so stimmen würde, könnte man den Rückversand "nicht abgeholt" nachweisen und dann gäbe es keine Probleme. Und******rung kann die Lieferung nicht 3 Wochen verzögern. Schau in die Ebay-Statuten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen