Ebay Irrtum Sofortkauf 1€

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
qashi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Irrtum Sofortkauf 1€

Hallo,

ich wollte meine Xbox via ebay verkaufen, habe einen schönen Text geschrieben alles festgelegt usw.. und beim Preis kam dann der dicke Fehler. Ich habe die Xbox für 1€ Sofortkauf eingestellt, statt als Auktion für ab 1€.

Natürlich hat sich die Xbox sofort jemand gesichert und diese Person besteht jetzt darauf das ich ihm die Xbox zusende.

Ich habe sofort versucht die Transaktion abzubrechen darin ich nochmal schreibe das es sich um einen Irrtum handelt, doch der Käufer hat abgelehnt. Bevor der Käufer abgelehnt hat, habe ich die Xbox wiedereingestellt, weil ich dachte das der Fall eh klar ist und dem Abbruch zustimmt.

Hier nun unser Schriftverkehr:

Käufer:
ich teile Ihnen mit, dass das Wiedereinstellen eines bereits verkauften Artikels strafbar ist. In Ihrem Interesse sollten sie das nicht tun und/oder das Angebot wieder beenden um sich weiteren Schaden zu ersparen!
Werde nun Ebay hinzuziehen und weitere Schritte behalte ich mir vor.

Ich:
ich kann das Angebot jetzt nicht mehr beenden. Es sollte ihnen klar sein, dass ich ihnen die Xbox nicht für einen Euro verkaufen kann. Es handelt sich hier um ein Irrtum.

Es tut mir wirklich Leid das ich Ihnen diese Umstände bereitet habe.

Sie haben den Artikel allerdings innerhalb von Sekunden gekauft sodass ich nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und den Preis, bzw von Sofortkauf auf Auktion ändern konnte.

Ich bitte nochmals um Verständiss für diesen Vorfall.

Käufer:
natürlich können sie das angebot beenden.
und ich bestehe auf den artikel.

Ich:
wie Sie auf dem Screenshot erkennen können, kann ich das Angebot leider nicht mehr beenden.

http://s7.directupload.net/images/110831/haps7qz2.jpg

Ich habe schon eine eMail an ebay geschrieben, und hoffe das wir den Fall schnell beenden können.

Käufer:
Also wissen sie was,mir reichts! ich werde andere Wege gehen,denn auch ich kann einen screeshot vorlegen! Sie haben ein Angebot eingestellt und wollten danach schnell etwas verändern,in dieser Zeit läuft das angebot aber schon,und ist zu kaufen bereitgestellt! Und diesen Beleg kann ich nachweisen!

Ich:
Nach langer googlesuche habe ich herausgefunden wie ich die Auktion beenden kann, dies habe ich auch gleich gemacht. Bitte lesen Sie sich § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums durch.

Käufer:
Da habe ich aber auch noch einen § für sie.


§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.



Meine Frage ist jetzt, wie soll ich weiter vorgehen?

Vielen Dank

-----------------
""

-- Editiert qashi am 31.08.2011 14:45

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Laut deinem screenshot ist das kein 1-EUR-Sofortkauf, sondern eine ganz normale Auktion, Startpreis 1-EUR gewesen.

please advice

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qashi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, weil das die alte richtige auktion war... die ich nicht beenden konnte und nicht die für 1€ sofotkauf.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ja, weil das die alte richtige auktion war... die ich nicht beenden konnte und nicht die für 1€ sofotkauf. <hr size=1 noshade>


Klar ist das nicht. Wenn du eine 1-EUR-Startpreis-Auktion machen wolltest, weshalb dann die "alte" abbrechen?

Wozu die irrtümliche 1-EUR-Sofortkaufauktion?

Vorbehaltlich dessen, daß da irgendwas hakt:

Die Anfechtung müsste wirksam sein, unverzüglich erfolgt, K hat Zugang bestätigt, KV wäre dann unwirksam, § 144 BGB .

Falls er noch auf die Idee mit § 122 BGB , Schadensersatz kommt: Daraus folgt nur, daß er so gestellt werden muss, als ob er nie von der Auktion gehört hätte.

Schaden, ausser vernachlässigbarer Stromkosten für den Rechner, kann er da nicht geltend machen.

Also einfach abwarten, vermutlich kommt da nichts nach.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)

Die beiden ersten Links an den Bieter schicken.

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf

http://www.zdnet.de/magazin/41004450/urteil-kein-iphone-fuer-einen-euro-per-sofortkauf-bei-ebay.htm


Und da Sie dem Bieter sofort erklärt haben, dass es sich um einen Irrtum handelt, haben Sie doch die Anfechtung erklärt. Der Begriff Anfechtung muß in der Erklärung nicht auftauchen, wenn deutlich gemacht wird, dass man nicht an dem Kaufvertrag festhalten will.
Aber, sicher ist sicher, noch dem Rat der Anwältin folgen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=38316

Und danach einfach aussitzen und erst wider reagieren, falls Post vom Anwalt des Bieters kommen sollte.

Und das aktuelle Angebot muß nicht beendet werden, da der erste Kaufvertrag ja ungültig ist.

MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)

ich hoffe, dieser Link funktioniert

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Link funktioniert nicht, dann hier rauskopieren

http://community.ebay.de/thread.jspa?threadID=1900025944&rw=true&anticache=1314798638845


http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qashi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der link funktioniert leider nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lawandorderNY
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 45x hilfreich)

aber der:

http://community.ebay.de/topic/Einstellen-Und-Verkaufen/Handy-Eingestellt-Als/1900025944?&



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
ich teile Ihnen mit, dass das Wiedereinstellen eines bereits verkauften Artikels strafbar ist.


Da erzählt der K ja nun ganz großen Unsinn.

quote:
Käufer:
Da habe ich aber auch noch einen § für sie.

§ 121
Anfechtungsfrist
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen


Offenbar will der K darauf hinaus, daß die Anfechtung des VK nicht mehr "unverzüglich" gewesen sei. Wie das Gesetz aber selbst sagt, heißt "unverzüglich" nicht "sofort" oder "innerhalb eines Tages".
Die Rechtsprechung sieht hier bis zu 14 Tagen noch als "ohne schuldhaftes Zögern" an, immerhin muß man sich ggfs. vorher noch anwaltlichen Rat einholen können.

Das würde dem K auch ein Anwalt erzählen, wenn er zu einem laufen würde. ;)

-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
qashi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also wäre es das beste wenn ich mit dem Käufer garnicht mehr schreibe und einfach nur abwarte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Der Kauf kann wirksam angefochten werden, vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2010, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18%20O%20150/10" target="_blank" class="djo_link" title="LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10: "Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay">18 O 150/10</a>.

quote:<hr size=1 noshade>
Der BGH entschied jedoch, dass der Verkäufer diesen Vertrag wirksam anfechten konnte. Denn dem Verkäufer sei bei der Einstellung des Angebotes ein sogenannter Erklärungsirrtum unterlaufen. Ein solcher Irrtum liegt vor, wenn schon der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht. Der Verkäufer konnte vorliegend glaubhaft vorgetragen, dass sich ein Mitarbeiter von ihm beim Verfassen des Angebots schlicht "verklickt" hatte und das Angebot entgegen seinem Willen zu einem Festpreis von 1,00 EUR eingestellt wurde, anstatt als Auktion mit einem Startpreis von 1,00 EUR. Bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes sei, so der BGH, ohne weiteres anzunehmen, dass der Verkäufer einen neuen Whirlpool, welcher einen Wert von 8.000,00 EUR hatte, nicht über die Option "Sofort-Kaufen" für einen Betrag von 1,00 EUR angeboten hätte. <hr size=1 noshade>


Das sollte die Frage beantworten!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
also wäre es das beste wenn ich mit dem Käufer garnicht mehr schreibe und einfach nur abwarte


Ja. Der Käufer kann ja, wenn er genug Nerven und Geld hat, den Rechtsweg bestreiten. Allerdings wird das mit dem 1 Euro Schnäppchen wohl laut aktuellen Urteilen nix.

-----------------
""

-- Editiert Empathie am 01.09.2011 10:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Kauf kann wirksam angefochten werden, vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2010, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18%20O%20150/10" target="_blank" class="djo_link" title="LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10: "Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay">18 O 150/10</a> <hr size=1 noshade>


Ist ja alles richtig, aber das war "nur" das LG Köln, wie etliche andere Gerichte. Der BGH müsste das aber sicher genau so sehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hatte das Urteil von einer Seite (samt Text) kopiert, hat sich wohl der Autor (lustigerweise ein Anwalt) geirrt, was die Herkunft des Urteils betrifft.

Aber zumindest ist dies schon mal ein Leitsatz.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.835 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen