Ebay! Iphone Rückgabe

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2009 22:30:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay! Iphone Rückgabe

Guten Tag,
ich habe ein Iphone 3g 8gb, was ich zum geburtstag bekommen habe (ohne Kaufbeleg/Rechnung) in eBay ersteigert. Artikel-Nr.: 190322891215

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190322891215

Der Käufer hat das Gerät am nächsten Tag abgeholt und bar gezahlt.
Ich habe sogar auf Wunsch die Packung geöffnet und vorgeführt.
Dieser Käufer kannte sich nicht mit iphones aus und wollte sogar dass ich ihn die basics erkläre. meine rufnummer habe ich verweigert ihn zu geben, weil ich nicht belästigt werden wollte...nachhinein kamen weiter fragen über ebay, wie zb "Wifi aktivieren". Ich meine, ich bin ja nicht verpfichtet ihn support zu geben.
Naja, nun meldet er sich und meint, dass das iphone dauernt abstürzt und ich vorsätzlich gehandelt habe. Ich hatte keine Probleme zuvor gehabt damit.
Ich dachte dann, ok, vielleicht erkläre ich ihn mal, wie man das gerät neustartet. Kann ja passieren, dass es abstürzt und man weiss nicht weiter.
Dann schreibt er, ich soll ihn entweder die Rechnung geben, damit er es zur Reparatur schicken kann, oder sein Geld zurückgeben. Eine Rechnung hatte ich nicht, weil es ein Geschenk war. Sobald es nicht vorgegeben ist in der Artikelbeschreibung. Und ich ihn das auch erklärt habe, nachdem er der höchsbietende war. Auch als wir uns getroffen hatten, wiederholte ich Dies. Jetzt wolle er zum Fachmann gehen und es auf Softwarefehler überprüfen lassen.

Kann er den Kaufpreis zurückerstatten? also 352, obwohl ich aus Großzügigkeit 350 angenommen habe, weil er kein kleingeld dabei hatte.

Ich bedanke mich für eure Hilfe
Mit freundlichen Gruß
firoo62

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> in ebay ersteigert

Du meinst wohl *ver*steigert.

> Kann er den Kaufpreis zurückerstatten?

Wieso, ich dachte, *du* bist der VK. Ein bissl sorgfältiger kannst du schon schreiben, finde ich.

In der Auktion schreibst du:

"Aktuellste Firmware 3.0 ist bereits vorinstalliert (Cydia) "

Dazu noch ohne Simlock. Daraus lese ich, daß es sich um einen Jailbreak handelt. Der kann natürlich das iPhone instabil machen, womit es einen Mangel haben könnte, von dem du auch bei Übergabe wußtest. (Ob der K wissen muß, daß man ein iPhone nur durch "hacking" entsperren kann, ist fraglich.)

Durch Gewährleistungsausschluß muß dir der K nachweisen, daß du Mängel kanntest und arglistig verschwiegen hast. Ob das hier der Fall ist, will ich nicht letztgültig bewerten wollen.

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#2
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Dumme Frage:
Bei so einem hochpreisigen Gerät, wer verzichtet da freiwillig auf Garantie und Gewährleistung?
Egal von wem man so etwas "geschenkt" bekommt, wegen evtl. Garantie-Ansprüche wird ja wohl jeder verstehen, wenn du den Kaufbeleg benötigst.

Auch denke ich, das du mehr darauf hinweisen hättest müssen, dass das Gerät Jailbreaked ist, "Aktuellste Firmware 3.0 ist bereits vorinstalliert (Cydia)." hört sich nach offizieller Apple Firmware an, nicht nach einer "gehackten".

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#3
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Ich kann in der Artikelbeschreibung keinen Gewährleistungsausschluss erkennen. Also im nächsten halben Jahr gilt, der Mangel hat schon bei Übergabe vorgelegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

> Ich kann in der Artikelbeschreibung keinen Gewährleistungsausschluss erkennen

Doch:

"Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme! "

läßt man Laien als wirksamen Gewährleistungsausschluß durchgehen. Gewerblichen VK natürlich nicht.

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