Ebay Gebrauchtverkauf / Gewhrleistungsabtretung

28. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ralph
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Gebrauchtverkauf / Gewhrleistungsabtretung

Hallo,

das neue Fern... gesetz macht einem das Verkaufen auf Ebay nicht leicht. Gebrauchte Waren, die dort für ein 'paar Pfennige' weggehen, können einem das Leben ganz schön schwer machen, wenn der Käufer nach ein paar Monaten das Teil dann doch nicht mehr haben möchte, oder es aufgrund des 'normalen' Gebrauches oder Alters in Verbindung mit Verschleiss nun in die ewigen Jagdgründe eingegangen ist.

Meist wird heir doch etwas verkauft, was als 'Gebrauchtware zur Überbrückung bis zum Neukauf, sobald das Geld da ist' gedacht ist.

Beispiel Kühlschrank (ich hoffe das hinkt jetzt nicht) :

Geld für Neugerät ist nicht da (wenn man die die Wirtschaftslage ansieht nichts aussergewöhnliches), Gebrauchtgerät muss her, schnell bei Ebay für 50 Euro gekauft. Neuer Job gefunden, das Geld ist da, Gerät tut nach 9 Monaten auch nicht mehr so recht, Entsorgung kostet Geld, also, wer war doch gleich der Verkäufer ???? Anschreiben, Anmahmen und zurück damit !

Man sieht in letzter Zeit häufig einen Satz bei den Auktionen, der wie folgt aussieht (es ist immer der gleiche !) :
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Folgende Zeilen habe ich bei einem anderen eBayer gefunden, und halte es wegen des neuen EU-Rechts durchaus für sinnvoll: Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes! Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft! Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
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Etwas wahres ist dran, der Verkaufspreis steht letztendlich selten in einer vernünftigen Relation zu den möglichen Konsequenzen.

So ist es doch ohne weiteres möglich, das ich heute eine 2,6Ghz AMD Cpu verkaufe und diese nach 11 Monaten und 28 Tagen (kaputt durch perfekte Übertaktung) zurücknehmen muss. Oder sehe ich das falsch ???? Wenn dem so ist, ist JEDER Verkauf bei Ebay ein Bummerang der seinesgleichen sucht!

Hat einetlich so ein Text, eingefügt in eine Auktion überhaupt eine rechtliche Ausschlussmöglichkeit für diese 'Gebrauchtgewhrleistung'? Oder kann man diesen Text getrost ignorieren und dann auf dan 360 Kalendertag warten ? oder hoffen, das der 365 gestern verstrichen ist und dafür eine Kerze anzünden ???

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Einschränkung der GWL vorzunehmen (siehe Kühlschrank)?

Ich, und mit Sicherheit nicht nur ich allein, bin sehr, sehr verunsichert. Ich glaube, das ich bei Ebay nicht mehr verkaufen (nur noch kaufen 8-)) werde, wenn dem so ist. das Risiko, Sachen nach Monaten (wahrscheinlich in desolatem Zustand oder gar defekt) zurücknehmen zu müssen, ist nicht gerade rosig ....

Ich bin riesig gespannt auf die Antworten !

Ralph

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk Zimmermann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

"Gibt es überhaupt eine Möglichkeit eine Einschränkung der GWL vorzunehmen (siehe Kühlschrank)? "

Ich denke schon (siehe mein Beitrag), ich bin Laie, denke aber, das beim Privatverkauf eine Einschränkung der Gewähleistung möglich ist (z.B. "Angaben ohne Gewähr" oder "ohne Gewähr" oder "übernehme keine Gewährleistung").

Sollte ich mit meiner Meinung Falsch liegen freue ich mich schon jetzt auf Wiederworte.

Viele Grüße Dirk Zimmermann

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