Hallo...verkaufe regelmässig PRIVATES Zeugs bei Ebay.....
jetzt gehen Gerüchte um , dass das Finanzamt bei Ebay eingeschaltet hat......kann mir jemand mehr Infos geben...
und zweitens wie sieht es aus ..wenn über meinen Account meine Mutter , Schwester , Verlobte und ihr Bruder Sachen verkaufen...da diese keinen eigenen Account und Internetanschluss haben....
...über Infos , Tips usw wäre ich echt glücklich...
Danke im Vorraus...Hasipuh
-----------------
" "
Ebay Finanzamt Steuerfahndung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hi,
ich hatte dieses Thema schon mal in diesem Forum aufgesetzt, weil das Amt mich am ... gekriegt hat.
Tipps:
- wenn du für Mutter, Schwester usw. verkaufst, mache für jeden einen eigenen Ebay-Account, dann kommst du mit deinen (hoffentlich) positvien Bewertungen nicht in Regionen, in denen man auf dich aufmerksam wird.
- es stellt sich ja grundsätzlich die Frage, ob du immer wieder gleichartige Artikel verkaufst - dann könnte man meinen, du kaufst die ein, um zu verkaufen....!?!
- wenn du jetzt z.B. immer wieder Computerteile vertickst, ist es egal, ob die von Mutter, Oma oder sonst wem sind, dann machst du das in den Augen des FA professionell, mit der Absicht Gewinn zu erzielen -> und das ist gewerblich.
Wenn du aber olle gebrauchte Kindersachen anbietest, habe ich noch von keinem Fall gehört, wo das FA sich "gemeldet" hat...
Dem oben geschriebenen kann ich nur zustimmen:
Die Stichworte sind Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht .
Wann diese erreicht sind ( Anzahl , Kaufpreishöhe , Gleichartigkeit,etc. ) ist leider Auslegungssache des Finanzamts und der Finanzgerichte.
Ab einer gewissen Höhe läuft man immer Gefahr ,daß diese auf einen Aufmerksam werden , bzw. ein unzufriedener Käufer einen Tip gibt.
Das bedeutet auch, daß man sehr wohl auch mit gebrauchter Kinderkleidung in Bereiche vorstoßen kann , die dem Umfang eines durchschnittlich bis schlecht gehenden Second-Hand-Ladens entspricht.
Mein Tip ist noch , sich wirklich alle abgeschlossenen Verkäufe samt der zugehörigen Mail auszudrucken, um im Nachhinein die Art und den Umfang von verkauften Artikeln bei Nachfragen darlegen zu können.
Das Finanzamt geht sonst sehr schnell auf Grund von Erfahrungswerten aus und schließt an Hand Ihrer Bewertungen auf Ihre Umsätze.
Und aus diesen anonymen Bewertungen geht ja leider nach 90 Tagen nicht mehr hervor ,um was es sich denn gehandelt hat.
Deßhalb noch ein Tip :
Ergänzen Sie erhaltene Bewertungen um Sätze ,wie :
"Ich hoffe Sie haben an z.B. der Hose viel Freude"
Sie verwandeln Ihr Bewertungsprofil damit in ein qualifiziertes Profil.
Vermeiden Sie den Begriff "Neu" ,"Neuware"und möglichst auch "neuwertig" .
"Neues" und "Neuware" gibt es per Definition nur beim Händler .
Schreiben Sie stattdessen "unbenutzt" , "stand nur im Schrank" oder "nie angezogen" etc.
Seien Sie offen und ehrlich , Sie haben nichts zu verbergen - hoffe ich doch
Also korrekte und vollständige Ortsangabe (statt "keine eBAy-Gebühr ,wie man immer wieder findet, das gehört da nicht hin ), selbstverständlich kann die Ware abgeholt werden.
Bieten Sie Treuhand an , sollte es jemand tatsächlich in Anspruch nehmen wollen , verlangen Sie eine Anzahlung - ist Ihr gutes Recht ( 10 - 20 Prozent - bei teureren Artikeln auch mehr - Ihr Käufer ist bis mind. 200 Euro versichert !!)
Letztendlich führt dies auch zu höheren Verkaufserlösen und macht Sie für das Finanzamt eher uninteressant.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und nebenbei,
es nütz garnichts, wenn Sie über Mutter. Schwester etc. verkuafen, das Geld jedoch auf ihr Konto geht, wie bei allen anderen Accounts auch...
Ich weiss aus Erfahrung meines Freundes, dass es egal ist was man eigentlich verkauft, auch kleine Verkäufe bringen Erfolg beim Finanzamt. Wer in 3 Monaten eine bestimmte Summe verkauft, gilt ebenfalls als Händler. Da kann man noch soviel Kleinzeugs verkaufen. Das Finanzamt wird immer mehr gerade bei ebay tätig sein, da ebay boomt und es dort viele schwarze Schaafe gibt.
Im zweifel Selbstanzeige ;-)..aber das wünschen wir niemanden
stimmt alles, aber es ist doch wirlich nicht in Ordnung, dass mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird:
Gehst du auf den Flohmarkt - jeden Sonntag, passiert nichts. Da kannst du 100 alte Kinderhosen verkaufen - egal.
Hat man 100 positive Bewertungen bei ebay, ist man Händler.
Ob das aus datenschutzrechtlicher Sicht alles so in Ordnung ist ???
Noch ein Tipp für HASIPUH:
melde doch das Gewerbe (wenn es doch gut läuft) einfach an.
Man nervt dich zwar mit ein paar Formularen, aber dafür hast du auch die Möglichkeit einiges abzusetzen - und vielleicht machst du ja sogar unterm Strich Minus;)
Und das kann sich steuerlich sogar lohnen!
>>Gehst du auf den Flohmarkt - jeden Sonntag, passiert nichts. Da kannst du 100 alte Kinderhosen verkaufen - egal. <<
Glauben Sie - was meinen Sie ,wieviele Finanzamtsangestellte offiziell oder auch in Ihrer Freizeit in Zivil über die Flohmärkte Streifen. Auch der Zoll dreht gerne mal seine Runden (selbst erlebt ,ganz harmlos in Zivil)und die Verbindungen ,wenn sie denn nicht gemeinsam auf Tour gehen hinter den Kulissen sind gut !!!! Das Ziel sind hier natürlich zunächst einmal Zigarettenschmuggler , Hehler , Markenpiraten etc.
Aber auch Händler mit völlig legaler Ware sind in diesem Zusammenhang interessant - was meinen Sie vieviel Schwarzgeld bei exclusiven aber auch weniger edlen Antiquitäten Flohmärkten über den Tisch geht.
Oder nehmen wir die Düsseldorfer BOOT ,da sind die Finanzermittler inzwischen Dauergast.
Das Ziel sind natürlich nicht die Mütter mit den 100 Kinderhosen .
Und hier zeigt sich nun mal der entscheidene Unterschied / Nachteil von eBay , nämlich die Anonymität im Vergleich zum Flohmarkt . Dort sehen sie weitesgehend auf den ersten Blick ,ob es sich bei dem Verkäufer um eine Mutter handelt ,die die Kleidung Ihrer Kinder verscherbelt. Auf eBay verhindert es die Anonymität weitesgehend , gleichzeitig ist im Hinterkopf immer der Gedanke,daß unter meherern Accounts gehandelt wird.
Es stellt ja kein Problem da ,wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können .daß es sich bei Ihren anonymen Bwertungen um den Verkauf von hundert Hosen Ihrer Kleinen handelt.Aber zeigt diese Zahl auch wieder ,wie schnell es sich dabei um einen professionellen Secondhandhandler handeln kann.
Ab wie vielen Bewertungen wird das Fianzamt denn überhaupt auf einen aufmersam?
100?
200?
1000?
Gruss Tom
Ich bin nun alt und will meine Sammlung, z.B. tausende LPs, die ich 30 Jahre lang gesammelt habe, verkaufen. Bin ich nun gewerblicher Händler? Ich kann auch die Einaufspreise nicht mehr angeben. Muss ich MWSt abführen oder bin ich noch privat?
-----------------
"Felix"
zu en LP's:
ich denke ma, wenn du tausende LPs verkaufst, und das Finanzamt dich "sieht", hast du ein echtes Argumentationsproblem.
Es wird so aussehen, als ob du nachhaltig, mit der Absicht der Gewinnerzielung, Waren verkaufst.
MWSt richtet sich nach der Höhe der Umsätze
--- editiert vom Admin
Folgendes zur Einkommensteuer bei privaten Veräußerungsgeschäften:
Bei nicht gewerblichem Handel ist für Dich der § 23 ESTG relevant. Wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und die Summe aller Verkausgewinne (abzgl. der Verkaufsverluste) unter 1000 DM (habe den Euro Betrag nicht zur Hand) liegt, sind die "Spekulationsgewinne" Einkommensteuerpflichtig.
ABER:
Ich habe bei ebay in 2 Jahren ca. 180 Transaktionen abgeschlossen, davon aber kaum eine mit Gewinn. Warum? Nun, man kauft etwas im Laden, benutzt es einige Zeit und verkauft es aus welchen Gründen auch immer wieder bei ebay. Da der Artikel nun gebraucht ist, liegt sein Preis in der Regel unter dem Neupreis im Laden, den man seinerzeit bezahlt hat (Ausnahme: Sammlerstücke, Out of Print, etc.)
Wenn nun tatsächlich mal bei einem Artikel mehr rausspringt, als man bezahlt hat, wiegen die anderen (Verlustgeschäfte) das wieder auf. Somit ist kein Spekulationsgewinn erzielt.
Einkommenstuerlich müßte dann das Finanzamt auch zu Deinen Gunsten prüfen, und Du hättest damit einen ordentlichen Verlust gemacht.
Es handelt sich eben nicht um eine Gewinnerzielungsabsicht, bestenfalls um eine "Schadensbegrenzung" für Neuanschaffungen.
Anders verhält es sich natürlich bei "Handel" der Artikel, d. h. Du kaufst Sie über ebay oder sonstwo gebraucht günstig an um Sie dann mit Gewinn zu verkaufen. Selbstredend das hier eben eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Umsatzsteuer, siehe oben, jedoch vom Prinzip das gleiche. Deine "Einstandspreise" liegen regelmäßig unter den Verkaufspreisen, deshalb bekämst Du bei Unterstellung des Geschäftsbetriebs Vorsteuer wieder.
PS: Ich bin kein Anwalt, nur belesener Laie.
Korrektur:
Wenn Summe aller Spekulationsgewinne unter 1000 DM, dann steuerfrei, ansonsten steuerpflichtig, sorry.
Vielen Dank, sehr hilfreich, hoffentlich schnallt es der Finanzmann auch!
die ehemals 1000 DM beziehen sich auf Spekulationsgewinne aus wertpapiergeschäften...glaube nicht, dass da privatverkauf (handel) von anderen gegenständen auch dazu gehört.
Sie beziehen sich auf private Veräußerungsgeschäfte nicht immobiler Vermögensgegenstände, selbstverständlich auch Wertpapiere.
-----------------
"Kleingedrucktes: Ich bin kein Anwalt, nur interessierter Laie - Angaben also ohne Gewähr "
Hallo liebes Forum,
mit großem Interesse habe ich die bisherige Diskussion zu diesem Thema verfolgt. Was mich nun beschäftigt.
Ich sammle ATARI Module. Dies sind die Spiele für die erste Computerkonsole aus den späten 70er Jahren. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch daran. Um nun jedenfalls weitere Stücke für die Sammlung zu erhalten, muss man ganze Pakete einkaufen, was zu Unmengen an doppelten Modulen führt. Eingekauft wird über Ebay oder Flohmärkte. Nun verkaufe ich die doppelten Stücke meist wieder über Ebay. Da ich sehr viel Geld und Zeit in dieses Hobby investiere (es gibt weltweit ca. 5.000 verschiedene Module) habe ich auch einen "gewissen" Umsatz bei Ebay. (ca. 300 Transaktionen mit 1.500 EUR Umsatz pro Monat). Ich habe bei den Verkäufen in keinster Weise eine Gewinnabsicht, möchte halt nur die doppelten Module loswerden. Muss ich nun wirklich eine GUV Rechnung mit all meinen Aufwendungen wie Arbeitszimmer, Benzinkosten, Versandkosten, Onlinekosten etc. den möglichen Erträgen entgegenstellen und in meiner Einkommensteuer angeben, um nicht a la Boris Becker wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden? Oder ist ggf. eine Erklärung meinerseits ausreichend, dass keine Gewinne erzielt werden?
wie soll mich verhalten? ich habe über 8 artikel verkauft mit gewinn ich wüsste von nichts... ich muss mich jetzt alz Händler anmelden und die verkäufe nachträglich verstueren.. ich habe aber keine original Rechung weil ich die zu Käufern abgegebn habe :-(
-----------------
" "
@Michaelhh,
gib uns doch mal einen link zu deinen Auktionen und schreib genau WER WAS von dir will.
Und häng dich nicht immer an uralte Threads dran,sondern mach einen eigenen auf!
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Bei 8 Artikeln brauchst du doch kein Gewerbe. Es ist Unsinn.
Wie der Vorredner schon schrieb, der Thread ist 3 Jahre alt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten