Ebay - Falsche Beschreibung

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Myol
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay - Falsche Beschreibung

Hallo,

ich habe bei Ebay ein paar Bremsscheiben ersteigert, bezahlt und dann auch erhalten.
Allerdings stand in der Beschreibung, dass die Scheiben eine dicke von ca. 3,3 mm aufweisen und auch sonst in Ordnung sind.
Siehe hier:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7907009284&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1

Nach erhalt der Scheiben habe ich festgestellt, dass die Scheiben recht weit abgefahren sind und nur eine Dicke von 2,7-2,8 mm aufweisen. Die Verschleißgrenze beträgt im übrigen 3,5mm, was ich aber erst im nachhinein herausgefunden habe. OK, das war mein Fehler, aber mit 3,3mm hätte man sie durchaus noch fahren können.
Bei 2,8mm sieht die Sache dann doch anders aus. Von "in Ordnung" kann auf jeden Fall keine rede sein.

Ich habe bereits versucht, mich mit dem Verkäufer zu einigen, aber er beruft sich auf seinen Nachsatz: "ohne Garantie und Rückgaberecht".
Das kann aber meiner Meinung nach nur bei korrekter Beschreibung gelten, und seine war ja nachweisbar falsch.
Ich habe ihm sogar schon angeboten, dass ich ihm die Scheiben zurückschicke und wir uns die gesamten Versandkosten teilen, aber selbst darauf wollte er sich mit o.g. Begründung nicht einlassen.
Er behauptet immer noch steif und fest, die Scheiben hätten 3,3mm, aber da läßt sich das Gegenteil ja recht einfach beweisen.

Was kann ich tun?

Danke im voraus für eure Hilfe.
Gruss,
Oliver

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich arbeite für die Fernsehproduktions GmbH creatv und recherchiere gerade im Bereich Verbraucherschutz für das öffentlich-rechtliche Fernsehen.
Wir suchen Leute, die Ärger mit Behörden, Firmen oder Privatleuten haben und gerne die Hilfe der Medien in Anspruch nehmen würden.
Ich würde gerne mehr über Ihren Fall erfahren. Darum wäre es nett, wenn Sie sich bei mir unter der Telefonnummer 02233-969 7646 melden oder mir eine e-mail an philhoffmann@creatv.de schicken!

MfG
Daniel-Philipp Hoffmann

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

"Ohne Garantie" (soll wohl heißen: Gewährleistung/Sachmängelhaftung) bedeutet nur, daß die Ware nach Übergabe nicht für einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleiben muss. Das kann man als Privatverkäufer in der Tat ausschließen, ebenso ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen.

Nichtsdestoweniger muß die Ware bei Übergabe stets der Beschreibung entsprechen und zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeignet sein, sofern auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Wenn die vom Werk festgelegte Verschleißgrenze unterschritten ist, wird man kaum noch von verwendbarer Ware sprechen können - und bei 3,5 mm Verschleißgrenze ist das so oder so der Fall.

Im übrigen: bei einem sicherheitsrelevanten Teil wie Bremsscheiben würde ich niemals Gebrauchtware verwenden und erst recht nicht, wenn ich die Vorgeschichte der Ware nicht kenne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Myol
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber was heißt das jetzt für mich.
Das die Ware falsch Beschrieben war, läßt sich ja einwandfrei beweisen (nachmessen).
Wenn ich damit zu einem Anwalt gehen, habe ich dabei ein Risiko, dass das Ganze noch teurer wird?
Ich würde die Sache ungern auf mir sitzen lassen.

Oliver

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Hi Felix,
ich stimme dir voll zu, was die Sicherheit der Teile angeht.
Gebrauchte Bremsscheiben und dann noch unter Mindestmaß....tztz...
Da der Verkäufer auf stur schaltet, würde ich versuchen eine Preisminderung von ihm versuchen zu bekommen und in die Bewertung reinschreiben das der Artikel nicht der Beschreibung entsprach.
Erstmal nicht mit Anwalt drohen, das versaut die Kommunikation gänzlich.



-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

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