Ebay Fall als Käufer verloren - Zahlung nachkommen

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lari_Fari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Fall als Käufer verloren - Zahlung nachkommen

Guten Tag,

ich habe folgendes Probelm: Ich habe bei ebay ein Objektiv versteigert für ca. 280€. Der Höchstbietende fragte mich (wohlgemerkt nachdem er höchstbietend gewonnen hat), ob ich in die Ukraine senden würde. Andernfalls sollte ich mich an einen unterlegenen Bieter wenden. (Ich weiß, hier hätten bei mir schon längst die Alarmglocken klingeln müssen... Darüber muss hier jetz bitte nicht diskutiert werden. Ich habe mich schon genug drüber geärgert)
Habe mich nach langem hin und her drauf eingelassen, da ich bald in den Urlaub fahren wollte und keine Zeit hatte es anders zu regeln, da ich ein neues Gebot erstellen müssen. Unglücklicherweise habe ich mich also drauf eingelassen.

Jetz eine kurze Zusammenfassung was passierte:

Kunde zahlt bei Paypal, behauptet Paket kam nicht an, Versandnachweis in die Ukraine UNMÖGLICH (egal ob Paket, Einschreiben wasauchimmer - Info von dhl und ebay.de).
Käufer eröffnet Fall auf ebay.com und sagt Ware kam nicht an - bitte Geld zurück. Paypal bzw. ebay.com wollen Beweis, dass das Paket bei Käufer ANGEKOMMEN ist (dass es verschickt wurde reicht nicht). Den habe ich natürlich nicht. Ich sage dem Käufer ich habs verschickt und werde ihn anzeigen. Interessiert ihn in der Ukraine natürlich nicht die Bohne. Am Ende entscheidet Ebay.com zu Gunsten des Käufers. Während des Falls war das Geld bei Paypal eingefrohren. Nagut. Ich war shcon drauf eingestellt mein Lehrgeld zu bezahlen. Anstatt das Geld per Paypal zurückzubuchen steht dort auf einmal "Von Ebay erstattet." Ich habe erwartet, dass der Betrag dann auf meiner Rechnung von ebay.de steht - auch nichts.
Dann erhalte ich diese Mail:

"Dear XXX

You are receiving this email because eBay has refunded a buyer who bought an item from you. A payment request for the amount of the refund will be sent to your registered email address within 72 hours.

This refund was for the following eBay item(s) to your buyer(s):
Buyer Dispute Reason Claim ID Item ID Amount
XXX XXX XXX XXX XXX

As you are aware, in cases where the buyer raises an Item Not Received or Item Significantly Not as Described dispute, eBay contacts you to provide a resolution for the dispute or provide information to eBay within 7 days. In this case, as you did not resolve the dispute or provide information to eBay, eBay refunded the money to the buyer.

Please note that if you do not reimburse the full amount to eBay, your eBay selling privileges may be restricted or removed. Currently, these are the only consequences that eBay will apply to you if you fail to make the payment.

For more information, please visit the Resolution help page for details on the resolution process:

Germany: http://pages.ebay.com/help/sell/contextual/international-resolution.html


Sincerely,
eBay Customer Support"

Wenn ich das richtig verstehe wollen die also NUR mein Konto sperren, falls ich nicht zahle?! Wäre für gewerbliche Verkäufer sicherlich sehr ärgerlich - können die bei mir aber gerne machen. Ich werde sowieso nie wieder was bei eBay verkaufen.
[color=red]
Jetz meine Frage - was für Konsequenzen erwarten mich, wenn ich nicht zahle??[/color]
Hat jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht? Ich fühle mich im Recht und auch die ebay.de Mitarbeiter haben gesagt, dass Sie mich im Recht sehen aber nichts für mich tun können. Bei der Polizei das Gleiche (habe Anzeige erstattet). Vorallem da ich mit dem Käufer abgesprochen habe, dass ich nicht bei Verlust hafte. Mein Fehler war natürlich Paypalbezahlung zu akzeptieren.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

P.S.: In diesem ganzen hin und her hab ich natürlich mehrmals mit ebay.de telefoniert. Diese (und paypal) konnten mit nicht helfen, da der Fall auf ebay.com eröffnet wurde. Ebay.com war telefonisch nicht zu erreichen und antwortete nicht auf meine Kontaktanfragen.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Wenn ich das richtig verstehe wollen die also NUR mein Konto sperren, falls ich nicht zahle?!

Nein, sie wollen es eventuell sperren oder temporär beschränken, falls Du nicht zahlst.
Was ich persönlich auch nicht machen würde.



quote:
Mein Fehler war natürlich Paypalbezahlung zu akzeptieren.

Korrekt ;-)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Lari_Fari am 19.08.2013 18:11

Jetz meine Frage - was für Konsequenzen erwarten mich, wenn ich nicht zahle??

Gaaanz ehrlich. Ich würde auch nicht zahlen. Die AGB von PP ist einfach nur Mi.st und widerspricht geltendem Recht bzw. gängiger Rechtssprechung. Du musst nur das Absenden der Ware nachweisen. Das hast du, wenn ich deine Schilderung richtig interpretiere, getan. Damit hast du getan was du tun musstest. Das Versandrisiko trägt der Käufer. Ergo: Nicht dein Problem, egal was Paypal/ebay oder sonst wer sagt.

PP wird wohl noch ein bisschen anmahnen und Drohkulissen aufbauen. Konto nicht ausgleichen, wenn du auf Paypal nicht verzichten willst, dann mach dir ein neues Konto auf. Wenn sich ein Inkassobüro meldet schreibst du denen sowas in der Art:

quote:
Aus: http://www.123recht.net/Auerordentliche-Kuendigung-11-DSL-__f434332.html
von mepeisen am 12.08.2013 23:21 (editiert)

Ich würde nur knapp (per Einschreiben) antworten. So nach dem Motto "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und erkenne das Inkassoverfahren nicht an. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

(Danke an mepeisen für den tollen Text der in meinen Vorlagen schlummert :-))

Wenn ein Mahnbescheid kommt dem widersprechen.
Wäre schön, wenn du uns noch auf dem laufenden hälst, was passiert und/oder wenn du weiterhin Hilfe brauchst. Einfach an diesen Thread anhängen und nicht andauernd neue Threads aufmachen.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mibi02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich nehme mal an, das du das Paket versichert verschickt hast. Meines Erachtens ist die Sendung dann bis 500€ versichert. Da der Käufer das Paekt angeblich nicht erhalten hat, muss also DHL haften. Also würde ich da mal auf den Tisch klopfen. Ob verfolgbar oder nicht, ist nicht dein Problem, soll die Post sich drum kümmern, z.B. mit einer Nachverfolgung der Sendung. Und wenn diese sich nicht auffinden lässt, muss DHL dir die Sume erstatten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Die AGB von PP ist einfach nur Mi.st und widerspricht geltendem Recht bzw. gängiger Rechtssprechung. Du musst nur das Absenden der Ware nachweisen. <hr size=1 noshade>


Das ist falsch.

Wenn der VK sich den AGB von PP unterwirft und diese eine über die gesetzliche Regelung hinausgehende Beweislastverteilung vorsehen, ist das per se erst mal wirksam.
§309 Alt. 12 BGB ist hier IMO nicht anwendbar, da es nicht um die Beweislast gegenüber PP, sondern gegenüber dem K geht.

Mit deinem Argument könnte man auch einen Treuhandservice als "widerspricht geltendem Recht" klassifizieren, da der K einen Herausgabeanspruch auf die Ware hat und folglich der VK diese nicht einfach einem Treuhänder überlassen darf. :crazy:

Noch mal: es ist vollauf zulässig, Vereinbarungen zu treffen, die von den gesetzlichen Standards (die ohne Vereinbarung gelten) abweichen, sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich untersagt (wie etwa bei §475 BGB ).
Das macht die Vereinbarung nicht "wider geltendes Recht".

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch mal: es ist vollauf zulässig, Vereinbarungen zu treffen, die von den gesetzlichen Standards (die ohne Vereinbarung gelten) abweichen, sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich untersagt (wie etwa bei §475 BGB ). <hr size=1 noshade>



Das ist schon richtig, wenn die AGB zwischen den Parteien des Kaufvertrages vereinbart werden.

Das ist hier aber nicht der Fall. Hier sind die PP-AGB je gesondert im Vertragsverhältnis mit dem Zahlungdienstleister, nicht aber zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.

Es kann ja i.Ü. nicht von der Zahlungsart abhängen, wer das Transportrisiko trägt.

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""

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