Ebay Bitte lesen

22. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tatschi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Bitte lesen

Hallo,
darf Ebay Privatadressen rausgeben wenn Detkteien nach einem Betrugsvorgang suchen ? Wie ist der Datenschutz bei Ebay gesichert ?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tatschi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand helfen

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Für Detekteien wahrscheinlich nciht. Auskunft wird aber auf jeden Fall die Staatsanwaltschaft erhalten, wenn wegen Betrug ermittelt wird.

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#3
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

wenn das Geschäft nicht korrekt läuft,dann erhalten auf verlangen die beiden Geschäftspartner jeweils gegenseitig die Daten des anderen.Damit ist es dann gezielt möglich gegen die Person Anzeige zb wegen Warenbetrugs zu bei der zuständigen PI zu stellen.

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#4
 Von 
Tatschi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo KDW,
das bedeutet das man den Verkäufer darüber informieren muss wer einen Vorwurf des Diebstahls oder Hehlerei behauptet ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich verstehe die Aussage eher so: Wenn man eine Auktion abgewickelt hat, die Daten nicht mehr hat, kann man die über Ebay erfragen. Dann erhält man die Daten - nicht mehr und nicht weniger. Man muss die Anfrage nicht begründen, dafür gibt es einen Extralink, man loggt sich ein, gibt den Namen des Mitglieds ein, fertig. Natürlich nur, wenn man mit demjenigen bereits gehandelt hat und dann auch nur über einen begrenzten Zeitraum möglich.

Ansonsten: Ebay gibt sicher nicht jeder Wald-und-Wiesen-Agentur Nutzerdaten....

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Mal vom berechtigten Interesse abgesehen (ich benötige derartige Daten für die Abwicklung einer Auktion) gibt eBay m.E. solche Daten nur sehr bedingt heraus. Bei Anfragen der Polizei muss z.B. ein Aktenzeichen der Justiz vorliegen (somit sichergestellt ist, dass ein Ermittlungsverfahren läuft). Da der Hr. Privatschnüffler vermutlich so etwas nicht vorweisen kann, sollte er vermutlich bei eBay abstinken....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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